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Alexander Hold

24.10.2024 Sitzungen 19/31

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht jetzt Herr Staatsminister Joachim Herrmann. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2017 liegt die Altersgrenze für den aktiven Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr bei 65 Jahren. Es ist also noch gar nicht so lange her, dass wir die Grenze auf dieses Niveau angehoben haben. Die Diskussion um eine Anhebung der Altersgrenze bei der letzten Novelle im Jahr 2017 hat aber schon deutlich gemacht, dass solche Altersgrenzen in Feuerwehrkreisen sehr intensiv diskutiert werden. Deshalb ist es mir wichtig, eine Regelung zu schaffen, die, wie ich hoffe, von der Mehrheit der Feuerwehrdienstleistenden selbst mitgetragen wird. Gleichzeitig ist wichtig – die Feuerwehren sind ja zunächst einmal eine kommunale Einrichtung –, dass wir auch die Kommunen mit an Bord haben; denn sie tragen letztendlich die Verantwortung für das gesamte Feuerwehrgeschehen. Aus diesem Grund habe ich nach den verschiedenen Diskussionen im ersten Halbjahr schon Anfang September den Landesfeuerwehrverband und die kommunalen Spitzenverbände um Stellungnahme zu zwei Alternativen für die künftige Ausgestaltung gebeten, entweder für die Anhebung auf das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren oder, was durchaus auch diskutiert wurde, für die gänzliche Aufhebung der Altersgrenze. Ich hatte um Stellungnahme bis zum 15. Oktober gebeten. Alle Verbände haben Stellungnahmen abgegeben. Deshalb haben wir nun seit der vorvergangenen Woche das Ergebnis insofern vorliegen, als dass sich alle beteiligten Verbände für die Anhebung auf das Renteneintrittsalter von 67 Jahren ausgesprochen haben. Ich denke, das ist eine sinnvolle und klare Regelung. Entsprechend werde ich das in einem Gesetzentwurf, den wir noch in diesem Jahr in den Ministerrat und dann möglichst auch hier in den Landtag einbringen wollen, vorschlagen. Dann werden wir sehen, wie sich der Ministerrat damit befasst. Klar ist, dass wir das Anliegen haben, das möglichst schnell hier im Landtag zur Beratung und Abstimmung zu bringen. Gleichzeitig wird schon seit einer Weile auch über ein Absenken des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr diskutiert. Aktuell ist der Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 12 Jahren möglich. Für die Absenkung wird einerseits vorgebracht, dass man die Kinder früher für die Feuerwehr begeistern muss, da sie sich sonst für andere Organisationen oder Hobbys entscheiden. Es sind gerade ein paar Aspekte dazu angesprochen worden. Andererseits wird eben auch darauf verwiesen, dass die Altersspreizung von 10 bis 18 Jahren sehr groß ist und deshalb ein attraktives Angebot für alle schwierig ist. Auch in diesem Punkt ist es mir wichtig, eine Regelung zu treffen, die von den Feuerwehren selbst mitgetragen wird. Da scheint mir die Meinungsbildung noch nicht ganz abgeschlossen zu sein. Im Rahmen der letzten Verbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Mitte September hier in München hat man spontan mal ein Meinungsbild darüber herbeigeführt. Da hat sich auf jeden Fall die Mehrheit der Delegierten gegen das Absenken des Eintrittsalters auf das vollendete zehnte Lebensjahr ausgesprochen. Deswegen muss die Debatte noch nicht beendet sein. Aber dass sich die Mehrheit der Delegierten des Landesfeuerwehrverbandes dagegen ausgesprochen hat, ist auf jeden Fall, denke ich, schon zu bedenken. Es wäre unklug, sich darüber einfach hinwegzusetzen. Darüber müssen wir sprechen, und ich denke, es ist richtig, wenn wir das in den weiteren Gesetzesberatungen tun werden. Dazu kommen noch ganz andere Themen, die in diesem Gesetz verankert werden sollen. Wir wollen auch die Förderrichtlinien für die Feuerwehren überarbeiten. Ich hatte kürzlich schon angekündigt, dass wir daran arbeiten, in Zukunft möglichst zum Beispiel Generalsanierungen von Feuerwehrhäusern in diese Förderrichtlinien mit aufzunehmen, damit nicht etwa ein Feuerwehrhaus weggerissen wird, nur damit man den vollen Zuschuss für den Neubau bekommt. Es ist sinnvoll, wenn wir uns auch mit der Möglichkeit der Generalsanierung beschäftigen. All das werden wir in den nächsten Wochen auf den Weg zu bringen versuchen. Das Thema kann und soll also in den nächsten Wochen und Monaten intensiv diskutiert werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir dann auch sehr rasch zu konkreten Ergebnissen kommen. Wir spüren die Herausforderungen durch die demografische Entwicklung. Wir brauchen engagierten jungen Nachwuchs in den Feuerwehren. Aber man muss auch das Positive sehen: Dass über eine Anhebung des Feuerwehrhöchstalters diskutiert wird, hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir immer mehr aktive Senioren in unserer Gesellschaft haben, die länger gesünder und fit sind und die es sich auch selbst zutrauen, sehr wohl im Alter von 66 und 67 Jahren (Beifall bei Abgeordneten der CSU) noch Dienst zu leisten. Das ist eine überaus erfreuliche Entwicklung in unserer Gesellschaft. Dass es so viele gibt, die mir in den letzten zwei, drei Jahren immer wieder zugerufen haben, sie möchten sich gerne noch weiter engagieren, ist ein überaus positives Zeichen der Entwicklung. Auch dafür bin ich dankbar, wie insgesamt für den großartigen Einsatz von über 300.000 freiwilligen Feuerwehrleuten in unserem Land. Das ist phänomenal. Wir können jeden Tag dankbar dafür sein, dass es dieses Engagement gibt, und wir wollen gemeinsam, denke ich, in diesem Hohen Hause alles dafür tun, die richtigen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass dieses großartige Engagement auch in den nächsten Jahren anhält. – Vielen Dank, und ich freue mich auf gute Beratungen über die Thematik. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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