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Norbert Dünkel

CSU 24.10.2024 Sitzungen 19/31

Liebe Christiane Feichtmeier, liebe Kolleginnen und Kollegen, Damen und Herren! Ich nenne einmal ein Datum: Juli 2017. Es ist noch gar nicht lange her, dass wir das Feuerwehrgesetz anderthalb Jahre lang durchgekaut haben, lieber Herr Kollege Hauber. Wir wären alle der Überzeugung gewesen, auf das 65. Lebensjahr noch einen Schnaps draufgeben zu können. Am Ende waren es die Feuerwehrler und der Bayerische Landesfeuerwehrverband, die nach vielen Diskussionen gesagt haben, 65 Jahre seien eine gute Grenze. – Liebe Christiane, wir wollten keine Entscheidung treffen, die über den Kopf der Feuerwehren hinweggeht, weil sie damit arbeiten müssen und sich damit auseinandergesetzt haben. Vielleicht beginne ich aber einmal mit drei Grundsätzen: Erstens. Ein Gesetz sollte sich am Bedarf orientieren. Zweitens. Ein Gesetz sollte mit den Verbänden abgestimmt sein. Drittens. Ein Gesetz sollte idealerweise eine breite Mehrheit finden. – Das steht in der Zeitung und wird im Fernsehen diskutiert. Die SPD liest auch Zeitung, die SPD sieht auch fern. All dies ist auf einem guten Weg, insbesondere wegen einer Person, die dort vorne sitzt: unser bayerischer Innenminister Joachim Herrmann. Deshalb frage ich mich: Warum jetzt dieser Aktionismus? Ich habe mich mit Christiane Feichtmeier schon am Rande der letzten Innenausschusssitzung darüber unterhalten, dass wir uns bereits zum Ende der letzten Amtsperiode mit dem feuerwehrpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Stefan Schuster mit dem ich sehr, sehr gut bekannt bin und der bekanntermaßen hauptberuflicher Feuerwehrmann bei der Berufsfeuerwehr in Nürnberg gewesen ist, einig waren, dass sich das Thema nicht für Politik eignet und dass es den Verbänden auch ein bisschen den Raum lassen muss. Wir führen im Bayerischen Landesfeuerwehrverband seit Beginn der neuen Amtsperiode jetzt schon ein Dreivierteljahr Diskussionen über das Thema Altersgrenze. Die Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandräte haben alle in zwei Fachtagungen stundenlang uneins diskutiert, wohin wir eigentlich gelangen wollen. Am Ende war klar, es geht nicht nur um die Feuerwehren, sondern auch um den Städte- und Gemeindetagsspitzenverband. Alle haben sich eingebracht, weil das Innenministerium angekündigt hat, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der die Meinung aller berücksichtigt. Deshalb frage ich mich, warum es jetzt, obwohl das Gesetz in der Vorlage der Staatsregierung in drei bis vier Wochen kommt, diesen Aktionismus der SPD gibt? Ich habe vorgestern mit dem Vorsitzenden des Bayerischen Landesfeuerwehrverbands Hannes Eitzenberger zu Abend gegessen. (Anna Rasehorn (SPD): Ich hoffe, es hat geschmeckt!) Wir sind gute Freunde und treffen uns regelmäßig. Er versteht es nicht, der Bayerische Landesfeuerwehrverband versteht es auch nicht, und ich verstehe es ebenfalls nicht. Meine Vorstellung ist, dass wir eine bedachtsame Anhebung auf 65 vornehmen, was unser Innenminister bereits bei der letzten Landesversammlung hier in München verkündet hat. Vielleicht wurde dadurch auch bei der SPD die Idee geboren. Warum? – Wir wollen, dass die Basisdemokratie, die wir immer gepflegt haben, auch bei diesem Gesetz berücksichtigt und ins Gesetz eingebracht wird. Aus dem Grund wurden am 5. September – das ist ja alles nominell festzuhalten – der Landesfeuerwehrverband, der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag vom Innenministerium angesprochen bzw. angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen liegen vor, sind im Gesetzentwurf der SPD aber nicht berücksichtigt, sondern nur im Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung. Deshalb werden wir dem Ganzen in der Form heute nicht zustimmen. Wir haben uns überlegt, ob wir den Gesetzentwurf im Parlament heute schon ablehnen. Das wäre ungewöhnlich. Dies widerspricht auch meiner Vorstellung von Demokratie. Daher stimmen wir einer Verweisung in den Ausschuss zur Diskussion zu, aber ich kann nur sagen, dass das, was hier auf dem Tisch liegt, unsere Zustimmung so nicht finden wird. Man muss sagen, von Anfang an ging es ja nicht nur um die 65 oder 67. Es gab Telefonanrufe, die ich nicht namentlich benennen will, auch beim Landesfeuerwehrverband, in denen gefragt wurde: Rasieren wir die Altersgrenze generell? Daraufhin hat sich hier eine wüste Diskussion ergeben, wer dies entscheidet und ob dann am Ende der Feuerwehrkommandant alleine dafür zuständig ist, zu einem 72-jährigen Kameraden zu sagen, du kannst aus meiner Sicht keinen qualifizierten Feuerwehrdienst mehr leisten. Dann hat man gedacht, na ja, gut, dann trifft der Kommandant die Entscheidung im Benehmen mit dem Bürgermeister. Die Bürgermeister haben sich sehr darüber gefreut, dass sie jetzt ins Boot geholt werden, um Leuten aus ihrer Gemeinde zu sagen, dass sie keinen Feuerwehrdienst mehr leisten dürfen. Jetzt kommt die wirklich kluge Lösung. Es geht ja nicht um 67. Das wird ja völlig falsch kommuniziert. Es geht um die Höhe des Renteneintrittsalters. Das heißt also, das können vielleicht auch einmal 68 werden. Hier sind sich jetzt alle einig. Aber all die Argumente aus den Spitzenverbänden sind in diesem schnellen, hektischen Entwurf der SPD nicht berücksichtigt. Also, bitte keinen künstlichen Aktionismus! Ein professionelles Vorgehen, das können wir alle, das kann auch die SPD, liebe Christiane Feichtmeier. Deshalb sind wir dafür, dass wir das Thema jetzt im Ausschuss qualifiziert als doppelte Diskussion besetzen, weil die Diskussion über den Gesetzentwurf der Staatsregierung sowieso in drei bis vier Wochen folgt und wir es dann wieder auf dem Tisch des Hauses haben. Insoweit stimmen wir der Verweisung in den Fachausschuss zu. Dem Text werden wir – das kann ich heute schon sagen – so nicht zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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