Christiane Feichtmeier
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 7.476 Freiwillige Feuerwehren mit rund 316.000 Feuerwehrleuten gewährleisten den Brandschutz in Stadt und Land. Sie machen ihren Dienst völlig unentgeltlich, und dabei spielt es keine Rolle, ob es zum Zeitpunkt des Alarm 2 Uhr früh oder 19 Uhr abends ist. Die Mitglieder sind aus Idealismus, technischem Interesse oder auch wegen der Kameradschaft Mitglied bei der Feuerwehr. Niemanden interessiert es am nächsten Morgen, ob man die halbe Nacht bei einem Brandeinsatz tätig war und verständlicherweise nicht ausgeschlafen ist. Auch die Situation bei den Arbeitgebern speziell im Ort ist nicht immer so, wie man sie sich wünschen würde. Nicht jeder Chef erlaubt, dass ein Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau bei einem Feuerwehreinsatz seine oder ihre Arbeitsstätte verlässt. Das ist leider ein Problem, das immer aktuell ist. Andererseits rechnet aber jeder Betroffene damit, dass auch jemand kommt, wenn man die Notrufnummer 112 wählt. Laut Statistik kommt es im Durchschnitt alle zweieinhalb Minuten in Bayern zu einem Feuerwehreinsatz. Wegen der starren Altersgrenze von 65 Jahren verlieren wir gute Leute, die wir im Brandschutz aber unbedingt brauchen. Ich frage mich: Wieso werden fitte 65-jährige Feuerwehrmänner und -frauen per Gesetz gezwungen aufzuhören? Sie wollen freiwillig Menschen helfen und Leben retten, dürfen es aber nicht, obwohl sie gleichzeitig immer länger arbeiten sollen. Bei Gesprächen mit Feuerwehren wurde mir immer wieder gesagt, dass ein Feuerwehrkommandant sehr wohl beurteilen könne, wer von seinen Einsatzkräften noch körperlich oder geistig in der Lage ist, seinen Feuerwehrdienst zu leisten. Notfalls können sie auch auf ärztliche Gutachten zurückgreifen; denn der Kommandant ist auch bei der Aufnahme gefordert zu entscheiden, ob der Bewerber oder die Bewerberin für die Feuerwehr geeignet ist. Gleiches gilt auch für die komplette Dienstzeit bis 65 Jahren. Es kann durchaus passieren, dass jüngere Einsatzkräfte ihre Eignung für den Feuerwehrdienst verlieren. Wir als SPD-Fraktion möchten mit diesem Gesetzentwurf die Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre für Ehrenamtliche bei der Freiwilligen Feuerwehr anheben. Zudem möchten wir das Eintrittsalter der Jugendfeuerwehr von 12 auf 10 Jahre senken. Warum? – Viele Feuerwehren in ganz Bayern unterhalten seit vielen Jahren Kindergruppen und Jugendfeuerwehren. Sie bieten nicht nur eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung an, sondern auch die Möglichkeit, von klein auf zu lernen, was Zusammenhalt und Gemeinsinn bedeuten. Zudem zeigt der demografische Wandel schon deutliche Auswirkungen. Die nachkommende Generation Jugendlicher wird laut Statistischem Bundesamt bedeutend kleiner, und der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Jugendverbänden steigt. Viele Jugendverbände wie das Jugendrotkreuz oder das THW nehmen Kinder schon früher als die Jugendfeuerwehr auf. Befürchtungen, dass Kinder dadurch frühzeitig abgeworben werden und der Jugendfeuerwehr verloren gehen, sind sicher nicht ganz unbegründet. Wir möchten in unserem Gesetzentwurf das Eintrittsalter wie in anderen Bundesländern, zum Beispiel in NRW, Hessen oder Niedersachsen, auf 10 Jahre absenken. Deshalb meine Bitte an Sie: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der SPD)
