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Jenny Schack

CSU 16.10.2024 Sitzungen 19/30

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen und Kolleginnen! Im Antrag der GRÜNEN wird die Staatsregierung aufgefordert, sich gegen eine gesetzliche Verpflichtung zur Erdverkabelung für die neu geplanten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen, im Folgenden kurz HGÜ genannt, einzusetzen. Wir haben es gerade vom Kollegen gehört. Sie fordern damit kurz gesagt, dass die Staatsregierung im Prinzip auf Ihre Bundesregierung einwirken und darum bitten soll, die Erdverkabelung nicht gesetzlich festzuschreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, Ihr Antrag geht in die richtige Richtung. Er ist nur in einzelnen Punkten – das würde ich gerne noch darstellen und ausführen – nicht zielführend und der Realität nicht angemessen. Die Bayerische Staatsregierung hat bereits dargestellt, dass sie sich dafür einsetzen wird, die neuen HGÜ-Leitungen nicht automatisch als Erdkabel zu realisieren, dass die nicht als solche realisiert werden sollen. Unser Ministerpräsident hat das am 13. Juni in seiner Regierungserklärung deutlich gemacht. Nun haben wir das Thema schon im Wirtschaftsausschuss behandelt – Sie haben gesagt, Sie haben es hochgezogen, lieber Herr Kollege Stümpfig –, und da habe ich noch einmal nachgeschaut: Sie haben im Ausschuss und eben auch noch einmal gesagt, dass Sie es für – Zitat – politisch wesentlich besser geeignet halten, grundsätzlich auf die Freileitung und nur bei technischen Problemen auf die Erdverkabelung zu setzen. Das sehe ich grundsätzlich auch so. Nur in Ihrem Antrag, den wir jetzt hier haben und lesen, steht davon nichts; wenn Sie das jetzt ernst meinen würden, dann würden Sie fordern, dass im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nicht nur die E-Kennzeichnung wegfällt – das heißt, keine Erdkabel –; Sie müssten vielmehr fordern, dass das Gesetz über den Bundesbedarfsplan grundlegend geändert wird. Das wäre dann wirklich tiefgehend. Deswegen kommt Ihre Forderung in Ihrem Antrag klar einem Freileitungszwang gleich. Das lehnen wir als CSU eindeutig ab. Wir wollen Flexibilität in Regionen, die durch den Netzausbau extrem belastet sind. Die starke Annäherung an die Wohnbebauung ist für die Bürger einfach nicht mehr akzeptabel. Wir müssen zumindest eine Erdverkabelung ermöglichen können. Wir müssen diese Flexibilität zumindest noch haben. Ich sage es noch einmal: Wenn wir die Erdverkabelung generell aufheben, dann steuern wir direkt auf einen Freileitungszwang zu. Das kann nicht unser Wunsch sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir wollen vielmehr einen Ausgleich schaffen und handeln nach dem Grundsatz: Freileitung wo möglich und Erdverkabelung wo nötig. Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, Ihnen wird selbst aufgefallen sein: Sie widersprechen mit dem Antrag der Position der eigenen Vertreter auf Bundesebene. Ende August hatte nämlich das Bundeswirtschaftsministerium – wir hatten schon darüber gesprochen – einen Entwurf vorgelegt, der das Bundesbedarfsplangesetz ändern soll, aber gar nicht so, wie Sie sich das vorstellen. Deswegen schicken Sie mit dem Antrag Ihrem Wunsch nach unsere Staatsregierung nach Berlin, um dort noch einmal anzuklopfen. Es ist nicht so, wie Sie sich das wünschen, weil Bundeswirtschaftsminister Habeck die Erdverkabelung für die neuen HGÜ-Leitungen beibehalten will. Bayern hat hier – die Länder sind angehört worden – in einer Stellungnahme dann bereits deutlich eine Flexibilisierung gefordert. In dieser Gemengelage wäre es also sinnvoll, wenn Sie vielleicht erst mit Ihrem Kollegen in Berlin sprechen, bevor Sie hier entsprechende Anträge stellen. Zu den Vor- und Nachteilen von Freileitungen – wir haben es gerade gehört – sage ich: Es gibt unglaublich viele Vorteile von Freileitungen. Da sind wir gar nicht so weit auseinander. Das wäre auch unsere Priorität. Ein klarer Vorteil wäre die Kostenersparnis. Wir haben gehört, wir reden hier Schätzungen zufolge über eine Summe von 20 Milliarden Euro, die man sich einsparen würde, wenn man Freileitungen hätte, anstatt Leitungen in die Erde zu legen. Das würde sich dann in der Konsequenz natürlich auch positiv auf die Strompreise auswirken. Zur technischen Effizienz sei gesagt: Freileitungen, die repariert werden müssen – das ist klar, das kann sich jeder vorstellen –, sind leichter zu reparieren, als wenn man wie bei der Erdverkabelung graben und schauen muss, wo das Kabel liegt, um es zu reparieren. Gleichzeitig müssen wir aber auch die Nachteile der Freileitung im Blick behalten. Das sind die Genehmigungsprozesse. Aktuell laufen viele Verfahren mit dem Ziel der Erdverkabelung. Ein Umstieg auf Freileitungen könnte Planungen verzögern. Nicht zuletzt spielt immer wieder die Akzeptanz in der Bevölkerung eine Rolle. Natürlich müssen wir auf das Geld schauen; es ist wahnsinnig viel, das wurde schon angesprochen. Gleichzeitig müssen wir aber auch schauen, dass die Menschen nicht unter zu hohen Kosten leiden, und im Auge behalten, dass es nicht mehr akzeptabel sein kann, wenn Freileitungen nur einen Steinwurf von Wohnhäusern entfernt sind. Man muss dann darüber nachdenken können, ob man eine Erdleitung in Betracht zieht. Unser Ziel ist eine praktikable Lösung, die sowohl die Kosten als auch die Akzeptanz der Bevölkerung berücksichtigt. Wir wollen flexibel bleiben: oberirdisch wo möglich, unterirdisch wo nötig. Vor diesem Hintergrund können wir dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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