Anna Rasehorn
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Der Wolf im Schafspelz fühlt sich auf den Schlips bzw. auf den Schwanz getreten; man macht sich Sorgen um die Verengung des Meinungskorridors. Das ist natürlich insofern verständlich, da es die einzige Aufgabe dieser Partei ist, Dinge wieder sagbar zu machen, die aus gutem Grund sehr lange unsagbar waren und auch unsagbar bleiben sollten. Wer Rassismus, Transfeindlichkeit und andere Arten der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit verbreiten und so Hass auf Gruppen von Menschen schüren möchte, dem passt es natürlich nicht, wenn Hass und Hetze im Netz eingedämmt werden sollen. Klar also, dass die Meldestelle "REspect!" sofort in den Fokus von hasserfüllten Menschen rückt. Die Meldestelle "REspect!" ist nämlich ein sogenannter Trusted Flagger. Um Trusted Flagger zu werden, erfolgt eine Zulassung als solcher durch die Bundesnetzagentur. Diese erfolgt nach Prüfung verschiedener Kriterien: So müssen besondere Sachkenntnisse und Kompetenzen in Bezug auf Erkennung, Feststellung und Meldung rechtswidriger Inhalte vorhanden sein. Außerdem müssen sie unabhängig von Anbietern von Onlineplattformen sein und zudem ihre Tätigkeiten für Übermittlung von Meldungen sorgfältig, genau und objektiv ausüben. Im Team der Meldestelle "REspect!" arbeiten Menschen mit sozialpädagogischen, juristischen und religionswissenschaftlichen Qualifikationen und Ausbildungen interdisziplinär zusammen. Bis September dieses Jahres wurden 23.431 Meldungen bei "REspect!" eingereicht; davon wurden tatsächlich 9.251 von einem juristischen Team als strafrechtlich relevant eingestuft. Wir stellen also fest, dass hier ordentlich geprüft wird und juristische Expertise in die Bewertung von Inhalten einfließt. Aus der Flut tatsächlicher oder vermeintlich strafbarer Inhalte sortieren die Trusted Flagger also vor und geben den Meldenden eine Rückmeldung über die Erfolgsaussichten einer Anzeige. So können Meldende Hilfe bei der Frage erhalten, ob sie Anzeige erstatten sollen, und damit auch Polizeibehörden entlasten, weil diese sonst bei ihnen auf den Schreibtischen landen. Aber Trusted Flagger tun eines nicht, auch wenn Sie das suggerieren – hier geht der Antrag in die falsche Richtung –: Sie löschen keine Inhalte, weil sie das gar nicht können, sondern sie markieren etwas als falsch und markieren, dass etwas einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben könnte. (Beifall bei der SPD) Also nenne ich ein Ziel für die AfD-Fraktion: Wenn Ihre Mitarbeiter:innen nicht gerade Polizist:innen attackieren, fallen sie durch Volksverhetzung auf, wie etwa Frau Kaiser, Influencerin und Mitarbeiterin Ihrer Parteichefin Alice Weidel. Allerdings haben Sie natürlich ein Problem mit Meldestellen, die Ihnen auf die Schliche kommen. Sie tun so, als wären Sie Verteidiger der Meinungsfreiheit. Dabei sind Sie allerhöchstens die Verteidiger des grenzenlosen Hasses auf alle und jeden, der nicht in Ihr engstirniges Weltbild passt. Für uns im Rechtsstaat ist aber klar: Die letztendliche Entscheidung über die Strafbarkeit liegt nach wie vor bei unseren Gerichten, weil wir Gewaltenteilung kennen. (Beifall bei der SPD) Wenn Sie aber von der Polizei angehalten werden, fahren Sie im Straßenverkehr auch nicht mit der Begründung weiter, dass erst ein Gericht entscheiden muss, ob Sie wirklich zu schnell gefahren sind. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag genauso wie Ihre menschenverachtende Ideologie ab. (Beifall bei der SPD sowie des Abgeordneten Felix Freiherr von Zobel (FREIE WÄHLER))
