Andreas Jurca
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kollegen! Am 16. November 2022 trat das Gesetz über digitale Dienste in Kraft, international bekannt als "Digital Services Act", kurz: DSA. Dieses Gesetz hat das Ziel, strafrechtlich relevante Inhalte im Internet, aber auch nicht strafrechtlich relevante Inhalte wie Fake News und Hassrede zu melden, zu löschen bzw. zu ahnden. Doch nun stellt sich die Frage: Was ist das Problem dabei? Und vor allem: Was unterscheidet den DSA vom bereits bestehenden deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz: NetzDG? Punkt eins: Während sich das NetzDG ausschließlich auf strafrechtlich relevante Inhalte wie Volksverhetzung oder Morddrohungen konzentriert, geht der DSA weit darüber hinaus. Er umfasst nämlich auch Inhalte, die nicht strafrechtlich relevant sind, wie Fake News und Hassrede. Das Problem hierbei liegt in der Definition dieser Begriffe. Was genau ist Hassrede? Was sind Fake News? Beide Begriffe sind nicht klar und einheitlich definiert; vieles hängt von der subjektiven Wahrnehmung ab. Lassen Sie mich Ihnen ein Beispiel geben: Wenn jemand in einem Post äußert, dass unsere Bundesaußenministerin Frau Baerbock eine inkompetente, unsympathische Person sei, (Beifall bei Abgeordneten der AfD) könnte das bereits als Hass empfunden werden. Doch nehmen wir den umgekehrten Fall: Wenn jemand sagt, Frau Baerbock sei hoch kompetent und die beste Außenministerin, die Deutschland je hatte, dann könnten andere dies als Fake News betrachten. Hier beginnt die erste Diskrepanz. Es gibt keine klaren rechtlichen Definitionen, die eine faire und konsistente Anwendung solcher Regeln gewährleisten. Was für den einen als Hass gilt, ist für den anderen eine zulässige Meinungsäußerung, und was der eine als Lüge empfindet, ist für den anderen eine legitime Meinung. Das zeigt, dass es eine erhebliche Herausforderung darstellt, den DSA in der Praxis gerecht und verhältnismäßig anzuwenden. Punkt zwei: Wir haben bereits festgestellt, dass es äußerst schwierig ist, fair zu entscheiden, was als Hassrede und was als Fake News zu werten ist. Wer sind nun die Personen, die das für uns entscheiden sollen? – In dem konkreten Fall, den wir in unserem Antrag ansprechen, liegt diese Verantwortung bei der nichtstaatlichen Meldestelle "REspect!". Nun kennen wir nicht zwangsläufig alle Mitarbeiter, die diese Entscheidungen treffen. Aber wir können uns einmal anschauen, wer die Leitung dieser Meldestelle innehat. Es ist Herr Ahmed Gaafar – ob ich den Namen richtig ausgesprochen habe oder nicht, ist mir ehrlich gesagt egal –, ein gebürtiger Ägypter mit einem Hintergrund in Islamwissenschaften. (Benjamin Adjei (GRÜNE): Ach nee!) Er hat seinen Abschluss an der bekannten, aber auch umstrittenen Al-Azhar-Universität Kairo gemacht. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es uns nicht um einen persönlichen Angriff gegen Herrn Gaafar geht. Doch wenn wir uns seine Vita anschauen und die Al-Azhar-Universität näher betrachten – von Kritikern wird sie oft als "Brutstätte der Islamisten" bezeichnet –, müssen wir uns ernsthaft fragen: Ist das die richtige Person, die wir mit der Entscheidung darüber betrauen wollen, was in Deutschland als akzeptable Meinung gilt und was als Hassrede oder Fake News eingestuft wird? Hier geht es um die grundlegende Frage: Wer entscheidet über unsere Meinungsfreiheit? Wenn wir diese Entscheidungsgewalt an eine Person übertragen, die eine Bildungseinrichtung, die so kontrovers betrachtet wird, durchlaufen hat, frage ich mich, ob die bayerischen Bürger damit einverstanden sind. Das eigentliche Problem ist jedoch nicht nur, dass es diese Stellen gibt – unabhängig von der Personalfrage –, sondern auch, dass sie staatlich finanziert werden, unter anderem von der Bayerischen Staatsregierung. Ein weiterer Punkt betrifft die Breite der Anwendung des Gesetzes und die Vielzahl der betroffenen Plattformen. An dieser Stelle möchte ich aber nicht weiter ins Detail gehen. Vielmehr möchte ich die Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN an etwas erinnern: Soweit mir bekannt ist, wurden von Ihren Seiten in den sozialen Medien bereits Beiträge gelöscht, die völlig harmloser Natur waren. Dies geschah, bevor die entsprechenden Reformen des NetzDG durchgeführt worden waren. Nun frage ich mich, warum wir einen solchen Rückschritt machen wollen. Natürlich könnte man argumentieren, dass es sich um EU-Recht handelt und wir keine Wahl haben. Aber ich muss Ihnen doch eine gewisse Nachlässigkeit vorwerfen – böse Absicht ist es sicherlich nicht –, wenn Sie die Finanzierung solcher nichtstaatlicher Meldestellen weiterhin unterstützen. Ich zitiere aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 unseres Grundgesetzes: "Eine Zensur findet nicht statt." Was bedeutet das in Bezug auf die aktuelle EU-Verordnung, den Digital Services Act? – Am Ende des Tages ist dies nichts anderes als der Versuch, eine Zensurbehörde zu schaffen. Meine Damen und Herren, Freiheit verliert man nicht von einem Tag auf den anderen. Sie wird uns Stück für Stück, Zentimeter um Zentimeter genommen. Wir dürfen nicht zulassen, dass in unserem Land so etwas geschieht. Lassen Sie uns gemeinsam dagegen ankämpfen! Stoppen Sie sofort die Förderung dieser unsäglichen Meldestelle, und setzen Sie sich dafür ein, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland gewahrt bleibt! (Beifall bei der AfD)
