Marina Jakob
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Heute sprechen wir über ein Thema, das uns fast alle betrifft, die tierärztliche Versorgung im ländlichen Raum. Es geht um die Zukunft der Nutztierhaltung in Bayern. Mit dem Gesetzentwurf zur Landtierarztquote, der am 1. Oktober 2024 im Ministerrat beschlossen und dem Landtag zugeleitet wurde, schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, um diesem leider wachsenden Problem langfristig zu begegnen. Ich bin froh, dass meine FREIE-WÄHLER-Fraktion dieses so wichtige Thema bereits vor mehreren Jahren thematisiert hat. Wir stehen vor einer großen Herausforderung. Immer weniger Tierärztinnen und Tierärzte entscheiden sich für eine Tätigkeit in der nutztierärztlichen Versorgung. Harte Arbeit, auch in der Nacht, am Wochenende, an Feiertagen, machen diese Tätigkeit derzeit sehr unattraktiv; denn die Work-Life-Balance scheint immer wichtiger zu werden. Die Zahlen sind alarmierend. Haben im Jahr 2014 noch rund 1.200 niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte in Bayern die Nutztierbestände versorgt, sind es heute nur noch rund 710. Das ist ein dramatischer Rückgang, der die Versorgung unserer rinder- und schweinehaltenden Betriebe in einigen Regionen Bayerns gefährdet. Um diesem Trend entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer Landtierarztquote vor. Bereits im nächsten Wintersemester 2025/2026 soll es in Kraft treten. Dabei orientieren wir uns in Inhalt und Systematik an den bewährten Regelungen zur Landarztquote, die für die Humanmedizin erfolgreich umgesetzt wurden. Was bedeutet das im Einzelnen? – Bewerberinnen und Bewerber, die sich im Auswahlverfahren durch einen Studieneignungstest, Berufserfahrung, Praktika oder auch Auswahlgespräche als geeignet erweisen, erhalten unabhängig von der Abiturnote einen Studienplatz in Tiermedizin an der LMU München. Sie verpflichten sich dabei vertraglich, nach Abschluss ihrer Ausbildung für zehn Jahre in einem sogenannten Bedarfsgebiet tätig zu sein. Der Schwerpunkt dieser Tätigkeit liegt in der nutztierärztlichen Versorgung, insbesondere dort, wo wir die meisten Probleme haben: bei Rind und Schwein. Mit der Landtierarztquote wollen wir die langfristige Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung in den ländlichen Räumen in Bayern gewährleisten. Besonders wichtig ist dabei die sehr frühe Bindung von Tierärztinnen und Tierärzten an den ländlichen Raum sowie der enge Kontakt mit unseren Nutztierhaltern. Nur so können wir den bestehenden Engpässen entgegenwirken und eine stabile Versorgung weiterhin sicherstellen. Dabei gilt es auch, junge Menschen frühzeitig für diesen so besonderen und tollen Beruf zu begeistern und ihnen attraktive Perspektiven zu bieten. Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag diskutiert. Wir hoffen sehr, dass er bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. Die erste Bewährungsphase steht dann für Februar 2025 an. Bereits im kommenden Wintersemester soll die Landtierarztquote greifen. Parallel dazu wird es Anpassungen in der Hochschulzulassungsverordnung geben müssen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch einen kurzen Blick auf die Hintergründe werfen. Eine Studie der LMU hat bereits 2021 deutlich gemacht, dass wir in den kommenden Jahren in einigen Regionen Bayerns mit einer dramatischen tierärztlichen Unterversorgung rechnen müssen, insbesondere bei Rind und Schwein. Vor diesem Hintergrund hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine umfassende Strategie zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung von Nutztieren ins Leben gerufen. Einige Maßnahmen wurden bereits sehr erfolgreich umgesetzt, zum Beispiel die Förderung des neuen Studiengangs Tiergesundheitsmanagement an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf – HSWT – oder die Einführung von Netzwerkprojekten zur Unterstützung von Betrieben in der Milchvieh- und Schweinehaltung. Dennoch fehlt bislang eine steuernde Maßnahme wie die Landtierarztquote, um den Bedarf zielgerichtet und langfristig zu decken. Während es in der Humanmedizin eine Bedarfsplanung gibt, fehlt eine solche Planung in der Tiermedizin. Hier kommt unser Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ins Spiel. Es wird den genauen Bedarf für die verschiedenen Regionen analysieren und Bedarfsgebiete festlegen. Auch wenn finanzielle Fördermaßnahmen wie Niederlassungsprämien eine wichtige Rolle spielen, um kurzfristig Anreize zu schaffen, reicht das allein nicht aus. Nur durch die Landtierarztquote schaffen wir langfristige und verlässliche Strukturen. Falls aber dann doch jemand seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, haben wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen. Das mag auf den ersten Blick sehr hoch sein; aber die Kosten eines Tiermedizinstudiums belaufen sich auf diese Höhe. Natürlich wird es aber auch Härtefallregelungen geben. Die Landtierarztquote ist eine zentrale Maßnahme, um die tierärztliche Versorgung in unseren ländlichen Gebieten sicherzustellen. Unser Ziel ist es, die Nutztierhaltung in Bayern nachhaltig zu stärken und den Tierschutz zu gewährleisten. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung tun. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Bayern auch in Zukunft gut versorgt ist, zum Wohle von Mensch und Tier. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
