Petra Loibl
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Der vorliegende Gesetzentwurf behandelt ein Thema, welches für mehr Tierschutz und Tiergesundheit sowie den Erhalt und die Fortführung zukunftsfähiger landwirtschaftlicher Betriebsstrukturen im ländlichen Raum steht – ein Thema, das mir auch persönlich sehr am Herzen liegt, da es um die nachhaltige Sicherung meines Berufsstandes, des tierärztlichen Berufsstandes, geht, insbesondere im Bereich der Nutztiere, insbesondere im Bereich Rind und Schwein. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen, die diese Gesetzesänderung mit angestoßen und auf den Weg gebracht haben. Aus jahrzehntelanger Berufserfahrung weiß ich: Eine gute, sichere und flächendeckende tiermedizinische Versorgung gerade bei Nutztieren ist für Bayern äußerst wichtig. Ausreichend viele Tierärzte sind für die Landwirtschaft ein zentrales Thema. Herr Kollege Mannes, ein Rückgang von landwirtschaftlichen Betrieben heißt per se nicht, dass auch die Tierzahlen sinken. Im Gegenteil: Die Tierzahlen pro Betrieb steigen. Umso wichtiger ist es, dass wir das Gesamtpaket Landwirtschaft mit den Tierärzten zusammen denken. Um auf Ihre Rede einzugehen, sage ich: Die Dokumentationsflut ist natürlich ein wichtiges Thema, das auch wir anpacken wollen. Gerade in Sachen Arzneimitteldokumentation ist es aber doch sehr wichtig, dass wir uns alle zusammen auf den Weg machen, den Arzneimitteleinsatz in der Human- und in der Tiermedizin gemeinschaftlich zu senken. Ohne Dokumentation geht es nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Nach einer Studie der LMU München ist in den kommenden Jahren in einigen Regionen Bayerns mit einer tierärztlichen Unterversorgung, insbesondere eben bei den rinder- und schweinehaltenden Betrieben zu rechnen. Der Herr Staatsminister hat es genannt: Ein Rückgang von 1.200 auf 700 niedergelassene Großtierpraktiker in nur zehn Jahren ist schon ein deutliches Signal. Gerade im ländlichen Raum gestaltet sich die Gewinnung von Nachwuchs bei den Nutztierpraktikern als zunehmend herausfordernd. Die Gründe sind verschieden: natürlich der demografische Wandel, sicherlich aber auch die vorherrschenden Bedingungen lassen diese Fachrichtung des tierärztlichen Berufes mitunter als unattraktiv erscheinen. Es ist eine körperlich anstrengende Arbeit, meist zu ungünstigen Zeiten, nachts und am Wochenende. Die Situation der landwirtschaftlichen Betriebe ist nicht einfach, vor allem auch im Kontext einer immer kritischer werdenden Gesellschaft, wenn es um die Nutztierhaltung geht. Um möglichen Versorgungslücken frühzeitig entgegenzuwirken, müssen wir den Tierarztberuf auf dem Land insgesamt attraktiver gestalten. Hierzu ist diese Landtierarztquote ein Instrument. – (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die vorgeschlagene Änderung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen und der Verordnung zur Änderung der gesundheitlichen Verbraucherschutzverordnung stellen einen geeigneten Weg hierfür dar. Auch wenn es kompliziert klingt, ist es das aber nicht. Die Sicherstellung einer guten tierärztlichen Versorgung ist auch der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. So hat der Ministerrat am 5. September 2023 beschlossen, das Konzept der Landtierarztquote über das Umwelt- und das Wissenschaftsministerium auf den Weg zu bringen, weil wir in Deutschland vier weitere Fakultäten haben, an denen Tiermedizin studiert werden kann. Die rechtlichen Voraussetzungen liegen jetzt in diesem Entwurf vor, wie bereits angesprochen. Diese Landtierarztquote ist somit ein wichtiges Signal auch an die Tierärzteschaft, angelehnt an die Landarztquote. Hier geht es darum, aus dem Kontingent der rund 300 zur Verfügung stehenden Studienplätze für Studienanfänger immer zum Wintersemester zu quotieren, sodass knapp 10 % dieser Studienplätze nach einem bestimmten Auswahlverfahren zur Verfügung stehen, unabhängig von der Abiturnote. Hier stehen die Eignung, die Motivation, die Freude am Umgang mit dem landwirtschaftlichen Nutztier, aber auch die Freude im Umgang mit den Landwirten im Vordergrund, weil das, wie gesagt, auch eine Herausforderung ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Darum müssen wir diese Landtierarztquote jetzt zügig auf den Weg bringen. Die aus meiner Sicht geeignete Stelle – so steht es auch in dem Gesetzentwurf – ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Hier sind Fort- und Weiterbildung schon angesiedelt. Hier gibt es in weiteren Bereichen Schnittpunkte zur Ludwig-Maximilians-Universität. Hier sollen insgesamt sechs Vollzeitstellen geschaffen werden, die dann die Infrastruktur auf den Weg bringen, die Ermittlung dieser Bedarfsgebiete, die Durchführung des Auswahlverfahrens und auch ein Monitoring. Entscheidend ist, dass wir das zügig auf den Weg bringen. Hierzu wird man erst einmal Projektstellen einrichten, Haushaltsauszahlungsreste verwenden und dann im nächsten Doppelhaushalt die entsprechenden Mittel auf den Weg bringen. Diese Vorschriften sind zwingend erforderlich, um dem Beschluss des Ministerrats und auch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umzusetzen. Wir werden das alles zügig im zuständigen Umweltausschuss beraten. Ich möchte abschließend festhalten: Wir brauchen mehr Tierärzte auf dem Land im Nutztierbereich; denn mehr Landtierärzte bedeuten auch mehr Tierschutz in der Fläche, mehr Lebensmittelsicherheit und auch wertvolle sowie in solchen Fällen dringend erforderliche Unterstützung bei der Tierseuchenbekämpfung. Tierärzte sind wichtige Partner der Landwirte und kurativ tätig. Sie behandeln kranke Tiere, sie beugen aber auch Krankheiten vor. Sie beraten, sind wichtige Gesprächspartner der Landwirte und manchmal auch Seelentröster. In § 1 Absatz 1 Satz 3 der Berufsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Bayern steht – ich zitiere –: "Der Tierarzt ist der berufene Schützer der Tiere." Das wurde uns im ersten Semester bereits zutiefst verinnerlicht. Herr Mannes, ich gehe auf Ihre Rede ein: Natürlich ist eine Landtierarztquote nicht das Allheilmittel. Sie soll nur ein Teil einer umfassenden Zukunftsstrategie sein, die wir auf den Weg bringen wollen: Die Unterstützung attraktiver Praxismodelle, die Verbesserung der Vergütung, der Aufbau neuer Spezialistennetzwerke usw. Die Landtierarztquote ist ein vernünftiges Mittel, um all das, was ich ausgeführt habe, in der Nutztierpraxis auf dem Land auf den Weg zu bringen. Ich bitte daher um die Unterstützung und die Verweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs in den federführenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
