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Andrea Behr

CSU 08.10.2024 Sitzungen 19/29

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der GRÜNEN unter dem Titel "Ökologischen Hochwasserschutz endlich voranbringen". – Schon allein dieser Titel ist irreführend; denn Sie unterstellen, dass der Hochwasserschutz bebauter Gebiete durch ökologische Maßnahmen allein erreicht werden könnte. Dies ist nicht bzw. allenfalls in Kombination mit technischen Hochwasserschutzmaßnahmen möglich. Wir liegen inhaltlich gar nicht so weit auseinander; denn die von Ihnen geforderten Maßnahmen werden bereits vom Freistaat veranlasst, wo immer das geht. Dazu ist hervorzuheben, dass die Staatsregierung im Aktionsprogramm "PRO Gewässer 2030" bereits auf einen umfassenden Ansatz des Hochwasserrisikomanagements, bestehend aus Vorsorge, natürlichem Rückhalt und technischem Hochwasserschutz, setzt. Technisch und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen des natürlichen Rückhalts einschließlich der Reaktivierung natürlicher Rückhalteräume durch Deichrückverlegungen sind dabei Bestandteil jeder staatlichen Hochwasserschutzplanung und werden derzeit zum Beispiel im Rahmen des Hochwasserschutzes an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen umgesetzt. Auch dem geforderten Erhalt natürlicher Rückhalteflächen zur wirksamen Schadensprävention wird mit der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten bereits umfassend Rechnung getragen. Im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz werden die vorgeschlagenen Maßnahmen durch die örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsämter bereits jetzt umfänglich berücksichtigt. Sie wollen wieder ein Bürokratiemonster schaffen. Der weitere Ausbau des Hochwasserschutzes lässt sich doch durch eine Aufstockung des Personals der Wasserwirtschaftsämter allein nicht beschleunigen. Die aktuell gebotene zeitliche Streckung beim Ausbau des Hochwasserschutzes ist insbesondere der Inflation bzw. den gestiegenen Baukosten in Verbindung mit vorhandenen Limitationen des Staatshaushalts bzw. der Kommunalhaushalte geschuldet. Zudem möchte ich auch an einzelne Petitionen erinnern, mit denen sich die Petenten an uns wenden und sich über Mandatsträger der GRÜNEN beschweren, die nämlich diesen natürlichen Hochwasserschutz torpediert und einer Bebauung zugestimmt haben, wodurch die Anlieger wiederum von Hochwasser geplagt wurden. Kehren Sie bitte zuerst vor Ihrer eigenen Tür, bevor Sie andere mit Dreck beschmeißen. Bei uns in Bayern läuft es mit dem Hochwasserschutz. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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