bayern.landtag.de ↗

Petra Loibl

CSU 08.10.2024 Sitzungen 19/29

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Meußgeier, das hatten wir im Umweltausschuss bereits diskutiert: Es ist auch uns ein Anliegen, dass der Schlachthof Kulmbach erhalten bleibt als zentral wichtiger Schlachtort in Oberfranken. Sie können es glauben: Wir prüfen alles, was möglich ist, um diesen Schlachthof zu erhalten. Sie haben in Ihren Ausführungen zu Ihrem Antrag nicht ihre weitere Forderung an die Staatsregierung erwähnt, für diesen kommunalen Schlachthof ein Förderkonzept zu erstellen und umzusetzen, das alle rechtlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen schafft. Wie Sie wissen, ist ein kommunaler Schlachthof in städtischer Hand. Dadurch steht die kommunale Planungshoheit über allem. Das heißt, die Planung und der Betrieb dieses Schlachthofes stehen in der Zuständigkeit der Stadt Kulmbach. Solange das so ist, können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil wir schlichtweg als Freistaat Bayern dieses Förderkonzept nicht erstellen und so umsetzen können, wie Sie das gerne hätten. Ja, mit der Ressortforschungseinrichtung, dem Max Rubner-Institut, wäre bereits eine gute Einrichtung vorhanden, die dem Bund das Vorhaben ermöglicht. Der Bundeslandwirtschaftsminister war mit der zuständigen Staatssekretärin, einer Tierärztin, die die Strukturen kennt, vor Ort. Entweder könnte der Bund fördern, oder, was ich als zielführender erachte, die Struktur dieses Schlachthofs könnte geändert werden. Sie könnten Unterstützung bei den Landwirten vor Ort leisten. Ein Zweckverband oder eine Genossenschaft wären zum Beispiel möglich. Dann würden die Fördermöglichkeiten des Freistaats Bayern greifen. Sie wissen, die Marktstrukturförderung ist nur dann möglich, wenn die öffentliche Hand mit nicht mehr als 25 % am Kapital beteiligt ist. Sie sprechen in Ihrem Antrag auch an, die teilmobile und mobile Schlachtung zu etablieren. Das haben wir bereits. Sie können nachlesen, wie das System funktioniert und angenommen wird. Sie sprechen auch die tierärztliche Ausbildung an. Eine tierärztliche Ausbildung mit 100 Stunden in drei Wochen kann dort mobil gar nicht geleistet werden, wie Sie das in Ihrem Antrag formulieren. So viel kann innerhalb des Rahmens der Ausbildung in drei Wochen nicht geschlachtet werden. Ich fasse zusammen: Wir lehnen diesen Antrag nicht deshalb ab, weil uns der Schlachthof Kulmbach nicht wichtig wäre – so ist es keineswegs –, sondern wir müssen den Antrag deshalb ablehnen, weil er so gestellt ist, dass der Freistaat Bayern schlichtweg keine Zuständigkeit hat und er dieses Förderkonzept nicht auf den Weg bringen kann. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Alle Reden von Petra Loibl Protokoll ↗