Christiane Feichtmeier
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer der bayerischen Polizei unterstützen mit ihren Diensthunden Polizeibeamtinnen und -beamte bei ihrer täglichen Arbeit und sind aus der alltäglichen Arbeit bei der Polizei nicht mehr wegzudenken. Dafür gilt ihnen unser aller Dank und Anerkennung. (Beifall bei der SPD) Sie und ihre Hunde verfügen über umfangreiche Spezialkenntnisse und können somit in den verschiedensten Bereichen eingesetzt werden. Wie schon mehrmals richtig erwähnt, müssen seit der Anhebung der Altersgrenze für die Pensionierung im Polizeivollzugsdienst auf 62 Jahre bestimmte Kriterien erfüllt werden, um eine abschlagsfreie Ruhestandsversetzung mit 60 Jahren möglich zu machen. Die Frage ist nun, ob die Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer die Kriterien analog zu den anderen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten erfüllen. Hierzu kann der Dienstherr eine Reihe von weiteren Konkretisierungen heranziehen, zum Beispiel die Einbringung von mindestens 450 Nacht- und Feiertagsdienststunden im Jahr. Konnte dies durch die Diensthundeführerin oder den Diensthundeführer erreicht werden, wird dieses Jahr anerkannt. Die Pensionierungsgrenze von 62 Jahren für den Polizeivollzugsdienst ist weiterhin ein Novum im gesamten Beamtenbereich. Der Dienstherr und die Berufsvertretungen hatten es sich nicht leicht gemacht und sich in unzähligen Sitzungen auf die Kriterien verständigt. Aus unserer Sicht besteht derzeit kein Änderungsbedarf. Deshalb lehnen wir den Dringlichkeitsantrag ab. (Beifall bei der SPD)
