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Alfred Grob

CSU 08.10.2024 Sitzungen 19/29

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der wortgleiche Antrag wurde bei uns im Öffentlichen-Dienst-Ausschuss schon behandelt; insofern stellt sich für mich die Frage, wo die Dringlichkeit des Dringlichkeitsantrags ist, weil keine neuen Fakten hinzugekommen sind, aber dennoch reden wir darüber. Zuerst einmal zur Polizei: Ich habe am Wochenende eine aktuelle Statistik gelesen, wonach die Polizei, was das Berufsimage betrifft, immer noch zusammen mit den Feuerwehrleuten und dem Pflegedienst ganz oben ist. Das ist ein Nimbus, den wir zu verteidigen haben, und zwar für die gesamte Polizei. Polizeiarbeit ist immer eine Teamarbeit; sie ist immer so gut, wie das Team ist. Daher ist es für mich wichtig zu sagen: Wir brauchen jede Gruppe, die Polizeidienst verrichtet. Das geht mit der Entgegennahme des Notrufs in der Einsatzzentrale los und endet letztlich in der Sachbearbeitung. Dazwischen liegen die Unterstützungskräfte: Das kann der Diensthund sein, das kann der Hubschrauber sein, das kann das SEK oder technische Unterstützung sein. Wichtig ist aber, dass die großen und die kleinen Zahnräder sauber ineinandergreifen. Da ist es nicht gut, wenn man sich eine Gruppe herauspickt, für die etwas besonders Gutes tun will und vielleicht andere Leute vergisst. Jetzt zum Antrag: Die AfD beantragt, dass die Diensthundeführer nach einer 20- jährigen Tätigkeit als Diensthundeführer abschlagsfrei mit dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand gehen können. Das ist eine Ausnahmeregelung im Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz und mit "sonstige besonders belastende unregelmäßige Dienste" überschrieben. Zu dem Hintergrund muss man auch ein paar Fakten erklären: Die Polizei, die Vollzugspolizisten, gehen nicht mit 67 in Pension wie andere Beamte oder andere Arbeitnehmer, sondern bereits mit 62, weil bei ihnen die Beschwerlichkeiten des Vollzugsdienstes in die Dienstzeit eingerechnet werden. Das gilt auch für alle Diensthundeführer. Dann gibt es noch eine zusätzliche Ausnahme, nach der ein Polizeibeamter bereits mit 60 in Pension gehen kann, wenn er nämlich mindestens 20 Wechselschichtdienstjahre vorzuweisen hat. Ab 1. Januar 2017 wurde das konkretisiert: Danach hat man 450 Stunden im Jahr Sonntags-, Feiertags- oder Nachtdienste zu erbringen, um in die verkürzte Lebensarbeitszeit zu kommen. Das gilt im Übrigen mittlerweile auch für die Diensthundeführer. Dann gibt es sogenannte spezielle Verwendungen – die hat der Kollege angesprochen –, bei denen es um sonstige besonders belastende unregelmäßige Dienste geht. Dazu findet sich im Gesetz eine abschließende Liste: Die 20-jährige Zugehörigkeit zum Sondereinsatzkommando erlaubt, mit 60 in den Ruhestand zu gehen. Das gilt auch für das fliegende Personal der Polizeihubschrauberstaffeln, die Einsatzzüge, die Einsatzhundertschaften der Präsidien und der Bereitschaftspolizei und – last, but not least – das Mobile Einsatzkommando sowie Spezialeinheiten der Observation. Das ist eine abschließende Regelung. Auch das Innenministerium hat im Rahmen einer Erhebung bestätigt, dass wir bei den Dienstzeiten, wie die Dienstabläufe und die Dienstpläne sind, durchaus völlig andere Gegebenheiten als bei den Polizei-Diensthundeführern haben; das haben wir auch im Ausschuss so beraten. Im Ausschuss wurde gegen die Stimmen der antragstellenden AfD das Votum so getroffen, wie es auch heute wieder passieren wird. Mir ist es schon wichtig, die Arbeit der Diensthundeführer vollumfänglich zu schätzen. Als Leiter der Kriminalpolizei, der ich in verschiedenen Dienststellen 18 Jahre lang war, habe ich Woche für Woche die Expertise angefordert – ob das bei einer Rauschgiftdurchsuchung war, ob das bei einer Sprengstoffdurchsuchung war oder ob das ein Mantrailer war, der vielleicht die Spur eines möglichen Täters nach einem Tötungsdelikt aufgenommen hat. Das sind hervorragende Leute, bestens ausgebildet, mit einer hervorragenden Expertise. Ich warne aber davor, hier das Fass aufzumachen. Ich kann auf Anhieb mindestens fünf oder sechs Verwendungen bei der Polizei nennen, die auch unregelmäßig arbeiten, die ebenfalls am Wochenende und in der Nacht arbeiten und sofort die gleiche Forderung stellen könnten. Ich glaube, dieser abschließende Katalog der Spezialeinheiten, der Einsatzzüge und der Einsatzhundertschaften sollte so bleiben. Es wäre momentan auch ein falsches Signal, die Lebensarbeitszeit zu verkürzen, wo in anderen Betrieben und anderen Bereichen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes eher gefordert wird, die Lebensarbeitszeit anzuheben. Deshalb glaube ich, dass wir sehr gut beraten sind, an dem Status quo festzuhalten. Ein Letztes: Eine Polizeieinheit gegen eine andere Polizeieinheit auszuspielen und zu sagen, bloß weil hier ein paar Nachtstunden mehr oder weniger anfallen, darf der eine mit 60 und der andere mit 62 gehen – bei allen Vorteilen, die der Vollzugsdienst ohnehin bringt –, ist schlechter Stil; das sollte man nicht machen. Wir sind auf die Teamarbeit der Polizeieinheiten, die wie Zahnräder ineinandergreift, angewiesen. Wenn hier ganz bewusst durch Populismus und Effekthascherei eine Gruppe herausgehoben wird und andere dann vernachlässigt werden, ist das das falsche Signal. Da gehen wir nicht mit; das haben wir auch im Ausschuss so beschlossen. Ich wertschätze die Kolleginnen und Kollegen Diensthundeführer in hohem Maße, aber hier die Lebensarbeitszeit nach 20 Dienstjahren automatisch auf 60 zu senken, machen wir nicht mit. Wenn im Einzelfall ein Diensthundeführer die 450 Stunden Nacht- und Wochenenddienst erbringt, kann er sich das anrechnen lassen; das ist aber in aller Regel nicht der Fall. Deshalb lehnen wir den Antrag wie im Ausschuss ab. Wir weisen darauf hin, dass wir die beste Polizei in der Bundesrepublik haben. Wir sind stolz auf unsere Polizei. Wir sind stolz auf unsere Diensthundeführer und achten darauf, dass die Besoldung, die Entwicklung und die Ausrüstung bei der Polizei passen. Das ist unsere Aufgabe. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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