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Ruth Müller

SPD 08.10.2024 Sitzungen 19/29

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will sich die AfD über das erfolgreichste Volksbegehren in der bayerischen Geschichte hinwegsetzen. Ich erinnere daran: Im Januar und Februar 2019 sind rund 1,8 Millionen Menschen in ihre Rathäuser gegangen und haben das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" unterschrieben. Am 17. Juli wurden nach langen Verhandlungen und einem Runden Tisch unter der Leitung des mittlerweile verstorbenen ehemaligen Landtagspräsidenten Alois Glück der Gesetzentwurf samt Begleitgesetz und einem umfassenden Maßnahmenpaket verabschiedet. Wir wissen alle, dass der Termin für das Walzverbot ab dem 15. März in der Praxis abhängig von den regionalen und geografischen Gegebenheiten schwierig sein kann. Deshalb wurden in dem Begleitgesetz Möglichkeiten für Befreiungen geschaffen, von denen die Vollzugsbehörden Gebrauch machen können. Sie können gegebenenfalls auch eine Einzelbefreiung regeln. (Zurufe von der AfD) Das ist entgegen den Absprachen des Runden Tisches sehr weitreichend ausgeschöpft worden. Der Bund Naturschutz hat beispielsweise für das Jahr 2020 die Ausnahmen als zu großflächig kritisiert, weil der Termin Anfang März 2020 bayernweit bis 1. April, im südlichen Schwaben und Oberbayern sogar bis zum 8. April verlängert wurde. Die Regierungen vor Ort regeln dies mit Augenmaß und Weitsicht und arbeiten auch eng mit dem Deutschen Wetterdienst, der Landesanstalt für Landwirtschaft und dem Landesamt für Umwelt zusammen und klären auch, ob in einem Wiesenbrütergebiet die Hauptbrutzeit schon begonnen hat. Warum wurde denn das Walzverbot in das Artenschutzgesetz überhaupt hineingeschrieben? – Ganz einfach: um die Arten zu schützen. Ich sage das noch einmal für die AfD. Das Gesetz ist deshalb umgangssprachlich als "Rettet die Bienen!" bekannt geworden. Doch im Volksbegehren ging es nicht nur um die Bienen, sondern auch um Wiesenbrüter, die genau mit diesem Walzverbot geschützt werden sollen. Beispielsweise geht es um den Großen Brachvogel, die Uferschnepfe, aber auch um den Wachtelkönig, der auf Bergwiesen oder in Flussniederungen brütet. Allein die Population des unscheinbaren Wiesenpiepers ist in den letzten 20 Jahren in Europa um 50 % zurückgegangen, bei uns in Bayern steht er auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten. Das Walzverbot schützt außerdem noch andere Arten, beispielsweise den Grasfrosch oder den Großen Laufkäfer, die auch durch das späte Walzen bedroht sind. Wer die Umwelt schützen will und sich dem Arten- und Klimaschutz verpflichtet fühlt, wird mit uns, der SPD, einen Partner bzw. eine Partnerin finden. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. Wir werden dem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen, weil das gegen den Willen der Menschen wäre, die in die Rathäuser gegangen sind und sich sehr stark für dieses Volksbegehren eingesetzt haben. Wir als SPD wollen, dass es in Bayern weiter summt, brummt, zwitschert und quakt. Blühende und artenreiche Wiesen sollen die Regel und nicht die Ausnahme sein. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Kollegin Müller, es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Stadler von der AfD-Fraktion.

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