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Tobias Reiß

08.10.2024 Sitzungen 19/29

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Aiwanger um das Wort gebeten. Staatsminister Hubert Aiwanger (Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Thema erneuerbare Energien: Wie kommen wir hier schneller voran und wie können wir Bürger und Kommunen an den Erträgen einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien beteiligen? Darum geht es uns heute in dieser Debatte. Darum ging es uns heute schon beim Kabinettsbeschluss. Ich kann den GRÜNEN sagen: Wir haben diese Dinge nicht wegen euch auf den Weg gebracht, sondern trotz euch. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wenn Ihnen die Legende hilft, dass Sie uns angetrieben hätten, dann erzählen Sie die Legende gerne weiter, wenn es Sie befriedigt. Tut uns gut. (Toni Schuberl (GRÜNE): Ohne Rot-Grün gäbe es noch keine Photovoltaikanlage!) Die Wahrheit ist, dass wir über viele Monate auf eine Regelung des Bundes gewartet hatten und mehrmals beim Bundeswirtschaftsminister Ihrer Partei vorstellig geworden sind, ob eine Bundesregelung zu erwarten sei, um bundesweit einheitliche Vorgaben zu haben. – Leider Gottes Fehlanzeige. Der Bund hat sich nicht durchringen können, hier einen Vorschlag zu bringen. Aufgrund dessen haben wir in Bayern das Thema in die Hand genommen. Sie können damit vielleicht durchaus sagen: Wegen den GRÜNEN haben wir es tun müssen. – Ja, wir tun es. Sie haben gehört: Einige Bundesländer arbeiten an eigenen Regelungen. Viele haben noch keine Regelung. Wenn hier jemand schläft, dann ist es der Bund, nicht Bayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Zweitens, meine Damen und Herren. Worum geht es uns? – Der Redner der GRÜNEN hat mit den 2.500 Metern ein Märchen erzählt. Ich versuche, es Ihnen noch einmal zu erklären: Unser Vorschlag geht dahin, dass um ein Windrad ein Radius von 2,5 Kilometer gezogen wird. Jede Gemeinde, deren Gebiet dann berührt oder überstrichen wird, kommt in den Genuss einer Beteiligung – natürlich anteilsmäßig, wie viel des Gemeindegebiets innerhalb dieses Radius liegt. Wenn eine Gemeinde nur ein bisschen hat, bekommt sie natürlich keinen Anteil nach der Aufteilung 50 : 50, sondern anteilig ein bisschen etwas. Sie ist damit zumindest beteiligt. Ihr GRÜNE habt das falsch verstanden und behauptet, wir würden nur bis zu einer Entfernung von 2.500 Metern jemanden beteiligen. Ihr GRÜNE beteiligt aber nicht einmal diese Betroffenen. Ihr ermöglicht, dass jemand an einer Gemeindegrenze ein Windrad aufstellt und die Nachbarkommune völlig außen vor gelassen wird. Wir beziehen die Nachbarkommune aber noch mit ein. Damit sind wir kommunalfreundlicher als ihr GRÜNEN. Ihr sagt: Pech gehabt, hundert Meter neben der Gemeindegrenze. Nur der bekommt etwas, auf dessen Gebiet die Anlage steht. Wir hingegen sagen ausdrücklich: Auch die Nachbarkommune soll beteiligt werden. Damit wird die Akzeptanz verbessert. So viel zum Verständnis. Drittens. Bei Photovoltaikanlagen ziehen wir keinen Kreis von 2.500 Metern, sondern wir fragen, wo die Standortkommune ist. Diese wird entschädigt. Ihr GRÜNE hingegen wollt nicht entschädigen, wenn es neben einer Autobahn, Bahntrasse usw. ist, wo ohnehin gebaut werden darf, wo ich die Kommune gar nicht mehr brauche. (Toni Schuberl (GRÜNE): Stimmt doch gar nicht!) Ihr wollt damit sagen: Es bekommt nur ein Teil etwas, andere bekommen nichts. (Toni Schuberl (GRÜNE): Nein!) Also sind wir auch in diesem Punkt kommunalfreundlicher. Wir nehmen aber ausdrücklich Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und ähnliche Sonderanlagen von dieser Entschädigungspflicht aus, damit die Anlagen, die wir besonders gerne haben, unterstützt werden. Wir haben die 0,3 Cent drin. Pro eingespeister Kilowattstunde ins Netz gehen 0,2 Cent an die jeweilige Standortkommune und die jeweilige Nachbarkommune. Auf jeden Fall gehen 0,2 Cent pro Kilowattstunde in die Gemeindekasse bzw. -kassen. 0,1 Cent geht an Bürger, Bürgerbeteiligungen, zur Förderung günstiger Strompreise und Ähnliches. Unser Vorschlag lautet: auf eine Größe von 5 MW. Die heutigen Windräder haben eine höhere Leistung als 5 MW. Wir wollen keine Kleinstanlagen beaufschlagen. Wir wollen beim Windrad mit 5 MW anfangen. Die derzeitigen Windräder haben durchschnittlich eine installierte Leistung ab 6,7 MW. Damit soll eine Gleichheit zwischen Wind- und Sonnenstromabgabe hergestellt werden. Wir wollen erst bei 5 MW Freiflächen-Photovoltaikanlagen in die Entschädigungspflicht gehen und nicht Kleinstanlagen mit einem Hektar oder weniger mit diesen Dingen beaufschlagen, bei denen mehr Bürokratie als Nutzen produziert würde. Anlagen dieser Größe zahlen dann in die Gemeindekassen. Was kommt dann in etwa heraus? – Bei einem Windrad von 5 MW sind es ungefähr 30.000 Euro pro Jahr. 20.000 Euro davon gehen in die Gemeindekassen und 10.000 Euro davon in die Bürgerbeteiligungen etc. Bei größeren Anlagen und wenn mehr Wind weht, ist es entsprechend mehr. Das ist in unseren Augen ein kommunalfreundlicher, sinnhafter und unbürokratischer Vorschlag. Die Kommunen können dann – damit gehen wir bis an den Rand des gesetzlich Erlaubten – diese Mittel im weitesten Sinne einsetzen, was die Akzeptanz der erneuerbaren Energien steigert, indem dann zum Beispiel ein Zuschuss für den örtlichen Kindergarten möglich wird. Mit dieser Aussage sind die Bürger pro Windkraft eingestellt, weil wir damit vielleicht die halbe Stelle bezahlen können. Mit zwei Windrädern kann man sich schon jährlich eine Fachkraft im Kindergarten leisten. Da gehen wir an den Rand dessen, was möglich und erlaubt ist. Damit ist unser Vorschlag ein sehr sinnhafter. Er schließt die Lücke, die die grüne Wirtschaftspolitik bisher an dieser Stelle lässt. Wir sind in der Verbändeanhörung und schauen uns alles ganz genau an. Wir werden auch alle Ihre Vorschläge ernsthaft und gewissenhaft prüfen. Ich glaube, wir kommen dann zu einer sinnhaften Lösung, die draußen für mehr Akzeptanz sorgt, ohne die Anlagen unrentabel und ohne die Thematik bürokratisch zu machen. Es muss dann nur einmal zu Beginn angemeldet werden, wie die Bürgerbeteiligung und die Kommunalbeteiligung ausschauen. Damit ist der Fall erledigt. Unser Vorschlag ist gut. Vielleicht wird er auf dem Weg der Verbändeanhörung noch einen Tick besser. Wir sind aber auf dem richtigen Weg. Vielen Dank, dass Sie uns dabei unterstützen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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