Oskar Lipp
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz verschiedenster Maßnahmen wie beispielsweise der EEG-Förderung, der CO -Bepreisung, der Festlegung von Vorranggebieten, der Verpflichtung von Solardächern und der Lockerung der 10-H-Regel bleibt der Fortschritt beim Ausbau der Windkraft in Bayern zurück. Daher schlagen die GRÜNEN, wie man es gewohnt ist, eine ihrer typischen Maßnahmen vor: einen weiteren Zwang. Der Vorschlag sieht nämlich vor, dass Betreiber von Wind- und Solaranlagen verpflichtet werden, die Anwohner und Gemeinden finanziell an ihren Projekten zu beteiligen. Dazu müssen sie eben frühzeitig Gespräche mit den betroffenen Gemeinden führen, wie es mein Vorredner schon ausgeführt hat, und auch eine Beteiligungsvereinbarung erstellen. Kommt es aber zu keiner Einigung, sind sie verpflichtet, Nachrangdarlehen zu gewähren und Zahlungen an die Gemeinde in Höhe von circa 0,3 Cent je Kilowattstunde Strom zu leisten. Die AfD ist eine Partei der Freiheit, hat also nichts gegen eine freiwillige Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Erneuerbare-Energien-Projekten. Offensichtlich sind diese Beteiligungen jedoch nicht attraktiv. Diese Pflicht zur Beteiligung verstößt gegen die Privatautonomie, gegen die Vertragsfreiheit und somit gegen die Grundrechte der Unternehmen. (Beifall bei der AfD) Wollen die GRÜNEN hier tatsächlich Zwang auf ihre engsten Vertrauten ausüben, den grünen Kapitalisten im Bereich der erneuerbaren Energien? Da kann doch etwas nicht stimmen. Diese Unternehmer würden nämlich nicht tatenlos zusehen, wenn sie gezwungen würden, Bürger und Gemeinden finanziell zu beteiligen. Offenbar will man hier der Bevölkerung Sand in die Augen streuen. Die Projektträger werden sich jede finanzielle Belastung über den Strompreis und die EEG-Subventionen, die vom Steuerzahler finanziert werden, zurückholen. Das Ziel der GRÜNEN scheint es zu sein, die Bürger zu manipulieren und vor allem gutgläubige, grün angehauchte Bürgermeister in die Irre zu führen. Diese werden gezwungen, erhebliche Leistungen für grüne Lobbyunternehmen zu erbringen, während sie selbst im Falle einer Insolvenz, was noch gar nicht angesprochen worden ist, praktisch leer ausgehen. Besonders auffällig ist hier die Betonung der sogenannten Nachrangdarlehen. Dies zeigt mir, dass wenig wirtschaftliches Verständnis vorherrscht. Nachrangdarlehen bergen ein hohes Risiko für die Kreditgeber im Falle einer Insolvenz. Solche Darlehen wären nur sinnvoll, wenn sie zu einem hohen Zinssatz vergeben werden. Wenn Bürger oder Gemeinden einem Unternehmen ein nachrangiges, also ein in der Insolvenz verlorenes Darlehen gewähren wollten, würden sie dies auf dem freien Markt tun, anstatt ihren Zinsertrag aus ideologischen Gründen zu verschlechtern. Im ersten Artikel Ihres Gesetzentwurfs schreiben Sie, dass Sie durch die finanziellen Beteiligungen die Toleranz gegenüber Windkraftanlagen und Photovoltaik bei der Bevölkerung fördern wollen. Akzeptanz durch Geld – das ist ein verfehltes Konzept. Ihre sozialistische Politik hat mit ökonomischem Sachverstand sehr wenig zu tun und beruht auf mehr Vorgaben, mehr Gesetzen, mehr Staat und mehr Bürokratie. (Beifall bei der AfD) Die Realität sieht ganz anders aus. Wir haben ein Praxisbeispiel aus Mecklenburg-Vorpommern, das zeigt, dass seit Einführung eines solchen Beteiligungsgesetzes im Jahr 2016 lediglich eine einzige Gemeinde dort einen Anteil an einem Windkraftprojekt erworben hat. Sage und schreibe 30 Bürger haben sich dort persönlich an Windindustrieanlagenprojekten beteiligt. In den letzten fünf Jahren hat sich dort die Anzahl der Windkraftanlagen sogar reduziert. Dies zeigt eben, dass wir in Bayern ein weiteres Bürokratieaufbaugesetz nicht benötigen. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN ab. (Beifall bei der AfD)
