Steffen Vogel
Also noch einmal, nur damit Sie es verstehen; das ist echt spannend: Woher kommen denn die 2,5 Kilometer? Habe ich mir die ausgedacht? Denkt sich die Staatsregierung die aus? Schauen Sie bitte mal in § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes des Bundes. Genau an dieser Regelung hat sich die Staatsregierung orientiert. Wir nehmen eins zu eins die Regelung aus § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Übrigens sagt der Bund jetzt: Wir haben sehr unterschiedliche Klauseln. Wir schränken die Anwendung der Länderöffnungsklauseln ein. – Es gibt übrigens verfassungsrechtlich höchste Bedenken: Wenn die Einschränkung auf Bundesebene kommt, können wir gar keine andere Regelung machen, die § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes widerspricht. Weil wir eine verfassungskonforme Anwendung haben wollen, halten wir uns an die Vorgabe des § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der vorsieht, dass automatisch nicht nur die Standortgemeinde beteiligt wird, sondern auch die umliegenden Gemeinden, denn wenn ein Windrad mit 280 Meter steht, ist nicht nur die Standortkommune betroffen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger in Nachbargemeinden sind es. Die wollen wir beteiligen, Herr Stümpfig. Punkt! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
