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Steffen Vogel

CSU 08.10.2024 Sitzungen 19/29

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Freundinnen und Freunde von der GRÜNEN-Fraktion, hören Sie endlich auf, die Dynamik und das Engagement von vielen Bürgermeistern, von vielen Bürgerinnen und Bürgern, von vielen Investoren in Bayern schlechtzureden. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das machen wir nicht! Wir haben es die ganze Zeit gelobt!) Bayern ist bei den regenerativen Energien in ganz Deutschland Nummer eins. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Und dies, obwohl GRÜNE in diesem Land nie Verantwortung getragen haben! – 42 Terawattstunden aus erneuerbaren Energien nur in Bayern! (Martin Stümpfig (GRÜNE): Das ist gerade mal die Hälfte des Verbrauchs!) Das gibt es in keinem anderen Bundesland. 80 % der gesamten Leistung aus Geothermie in Deutschland kommen aus Bayern. 60 % der gesamten Leistung aus Wasserkraft in Deutschland kommen aus Bayern. 50 % aller Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen kommen aus Bayern. Das heißt, wir brauchen im Bereich der erneuerbaren Energien keine Nachhilfe der GRÜNEN-Fraktion. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Toni Schuberl (GRÜNE): Doch, ihr braucht sie!) Bayern ist Musterland. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir sind auch bei Biogas vorne, bei Photovoltaik sowieso. Wir können zusammenfassen: Während anderswo viel Wind gemacht wird, scheint über Bayern halt einfach die Sonne. Wir haben ehrgeizige Ziele. (Toni Schuberl (GRÜNE): Ziele schon!) Kein anderes Bundesland strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Natürlich sind wir bis zum Jahr 2030 vor große Herausforderungen gestellt. – Ja, da muss noch viel passieren. Wir haben derzeit 25 Gigawatt installierter Leistung aus Photovoltaik. Wir wollen im Jahr 2030 bei 40 Gigawatt sein. Da muss noch etwas passieren. Ja, wir müssen auch bei der Windkraft zulegen. Ich glaube, wir haben derzeit 1.153 Windkraftanlagen in Betrieb. Wir wollen bis zum Jahr 2030 weitere 1.000 Anlagen in Betrieb nehmen. Durch die Lockerung der 10-H-Regel kommt eine ganz andere Dynamik zustande. (Toni Schuberl (GRÜNE): Ach so! War die 10-H-Regelung doch das Problem?) Wir haben derzeit 143 Anlagen im Genehmigungsverfahren und 66 Anlagen, die bereits genehmigt, aber noch nicht in Betrieb sind. Das heißt, wir haben sowieso 200 Anlagen, die zeitnah in Betrieb genommen werden. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) 500 Anlagen sind in der Planung. Aber das dauert natürlich, das ist doch vollkommen klar. Da muss man nur eins und eins zusammenzählen. (Zuruf des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE)) Jetzt ist die Frage – da brauchen wir wieder keine Nachhilfestunde von den GRÜNEN –: Im Koalitionsvertrag zwischen CSU und FREIEN WÄHLERN ist bereits klar formuliert, dass in dieser Legislaturperiode ein Bürgerbeteiligungsgesetz bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen kommen wird. Der Wirtschaftsminister – er ist jetzt leider nicht da – hat das bereits angekündigt; heute war die Ministervorlage. Ich bitte dafür um Verständnis, dass wir jetzt hier in der Ersten Lesung keinem Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion zustimmen, bevor der Entwurf der Staatsregierung vorliegt, bevor die Verbände angehört wurden, bevor wir das ausführlich diskutiert haben. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Lieber Kollege Stümpfig, wenn Sie schildern, dass die GRÜNEN-Fraktion einen einzigartigen Vorschlag vorgelegt habe, dann muss ich sagen: Er ist einzigartig schlecht. Das ist leider Realität. (Stephanie Schuhknecht (GRÜNE): Warum übernehmen Sie dann alles davon?) Ich sage es Ihnen ganz genau: Erstens. Es ist bei Ihrem Modell vollkommen unklar, wie die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen beteiligt werden sollen. (Martin Stümpfig (GRÜNE): Das macht die Kommune!) Vollkommene Verhandlungsmacht: Ein großer Projektierer, der x Anlagen baut, kommt mit einer großen juristischen Abteilung auf die kleine Gemeinde zu und sagt, so, jetzt verhandeln wir mal richtig miteinander. (Martin Stümpfig (GRÜNE): So dumm sind unsere Kommunen nicht!) Man muss sich das überlegen. Zweitens. Wie viele Anlagen werden in Deutschland, in Bayern gebaut, die privilegiert sind? Innerhalb einer Entfernung von 200 Metern von Bahnstrecken und Autobahnen braucht man überhaupt keine Bauleitplanung. Diese Anlagen sind in Ihrem Gesetzentwurf vollkommen raus. (Martin Stümpfig (GRÜNE): Stimmt nicht!) Nächster Punkt: Gerade bei diesen Anlagen, bei denen die Gemeinde kein Mitspracherecht hat, muss man doch die Akzeptanz erhöhen. (Tim Pargent (GRÜNE): Wo lesen Sie das?) Wir sind deshalb der festen Überzeugung, dass die Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden auch bei diesen genehmigungsfrei gestellten Photovoltaikanlagen am Rande von Autobahnen oder Bahntrassen beteiligt werden müssen. Dritter Punkt: Sie sagen, wir brauchen eine neue Transparenzplattform. Warum? – Wir haben den Energie-Atlas Bayern, der doch alle Vorgaben erfüllt. Warum braucht man schon wieder Parallelstrukturen? Warum muss man schon wieder etwas Neues aufsetzen, obwohl man mit dem Energie-Atlas Bayern eine sehr erfolgreiche Plattform hat? Was aber für mich, weil ich vom Land und nicht aus München komme und weil ich bei mir im Stimmkreis genau diese Situation habe, der entscheidende Punkt ist: Wo legen die Gemeinden denn ihre Gebiete hin? – Sie legen die Anlage möglichst an den Rand ihrer Gemeinde, also möglichst nahe an den Rand einer Nachbargemeinde. Jetzt habe ich die Situation, dass die Anlage in der Standortkommune zwar über zwei Kilometer von der Wohnbebauung entfernt ist, aber die Wohnbebauung der Nachbarkommune nur einen Kilometer. Die neuen Anlagen sind weit über 200 Meter hoch. Nach unserer Überzeugung ist es völlig absurd, Gemeinden nicht zu beteiligen, die direkt an solche Anlagen angrenzen. Deshalb dürfen wir uns nicht nur auf die jeweilige Standortgemeinde konzentrieren, sondern müssen alle betroffenen Gemeinden beteiligen, weil nämlich alle auch die Einschränkungen bei der Sicht usw. haben. Deshalb sind wir für eine Beteiligung aller Gemeinden, die von Windkraftanlagen betroffen sind. Das spielt bei Ihnen keine Rolle. (Beifall bei der CSU) Ich habe mir diesen Entwurf tatsächlich komplett angeschaut. (Zuruf) In Artikel 7 geht es um Ersatzbeteiligung. Sie sprechen von einem Nachrangdarlehen, sagen aber nicht, in welcher Höhe. 20 % bedeuten: Ich brauche ein Nachrangdarlehen von Bürgerinnen und Bürgern mit Eigenkapitalanlagen von 20 %. Bei 10 Millionen Euro sind das 2 Millionen Euro. Ich zitiere Absatz 3 Satz 4: "Die zu offerierende Verzinsung des Nachrangdarlehens hat mindestens der Festlegung der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Programms ‚Erneuerbare Energien – Standard‘ bei einer Laufzeit von zehn Jahren sowie Preisklasse D in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu entsprechen." Das habe ich einmal nachgeguckt: Das sind derzeit 5,6 %. Das heißt, der Projektierer muss dann 2 Millionen Euro der Bürgerinnen und Bürger bei einer Anlage von 10 Millionen Euro für 5,6 % anlegen, obwohl er es von der Bank für 3,6 % bekommt. Damit besteht die Gefahr, dass der Projektierer das Projekt überhaupt nicht umsetzen kann, weil es nämlich die Rentabilität von Windkraftanlagen in Bayern massiv schmälert. Deshalb sorgt Ihr Entwurf mit diesem Nachrangdarlehen dafür, dass Windkraftanlagen nicht entstehen. Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir wollen. Wir wollen, dass Anlagen entstehen. (Beifall bei der CSU) Das Absurdeste ist die Ausgleichsabgabe, die Ausgleichspflicht mit 0,8 Cent pro Kilowattstunde. Wie entstehen solche Anlagen? – Ich muss sie beantragen; ich bekomme ja den Zuschlag. Die Zuschlagsweite liegt bei 10 %; das ist ungefähr der Zuschlagswert. Bei 0,8 Cent bin ich bei 7 bis 9 % des Zuschlagswerts. Das heißt, die Rentabilität von Anlagen ist bei einer Ausgleichspflicht von 0,8 Cent pro Kilowattstunde dahin. Damit führt Ihr Gesetzentwurf zu einer erheblichen Bürokratie. Ich habe sehr große Verfahren und sehr große Verpflichtungen. Ich bin eher der Meinung: Keep it simple. Zweitens. Wenn die Gemeinde schlau ist, will sie sich gar nicht einigen, weil die Ausgleichspflicht für die Gemeinde mit 0,8 Cent viel höher ist als das, was sie sich in einem normalen Beteiligungsverfahren vertraglich sichert. Das heißt, eine Gemeinde zieht, eine Gemeinde verzieht und sagt dann: Wenn es zu keiner Einigung kommt, bekomme ich 0,8 Cent; die bekomme ich in einem normalen Beteiligungsverfahren nie. – Deshalb ist diese Regelung in Artikel 7 völlig absurd. Sie führt nämlich dazu, dass keine Windkraftanlagen gebaut werden, was wir nicht wollen. Zusammenfassend: Es gibt einen Gesetzentwurf der Staatsregierung, der sich derzeit in der Verbändeanhörung befindet. Er geht uns dann zu; dann werden wir uns in den Ausschüssen im Landtag mit diesem Bürgerbeteiligungsgesetz befassen. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger, dass Kommunen von erneuerbaren Energieanlagen profitieren, aber mit einfachen, klaren und verlässlichen Vorgaben. Keep it simple; das ist unser Ziel, denn wir wollen, dass es schnell zur Umsetzung kommt. Wir haben ehrgeizige Ziele im Sinne der Natur, im Sinne unserer Wirtschaft – erneuerbare Energien – und im Sinne der Menschen in unserem Bayernland. In diesem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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