Andreas Krahl
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Staatsministerin! Das war ein wilder Husarenritt mit insgesamt neun Punkten. Ich möchte zuerst auf den Punkt, den der Vorredner angesprochen hat, eingehen: Es handelt sich um die Absätze 2 und 3 des Artikels 22: Es soll der Informationsfluss für ungewollt Schwangere in Bayern endlich sichergestellt werden. Ich würde sagen, dass es sich dabei um eine urgrüne Forderung handelt und es Zeit wird, dass die endlich in Bayern umgesetzt wird. Ich kann Ihnen versprechen, dass wir sehr genau darauf achten werden, ob die Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch, sei er medikamentös oder nicht medikamentös, niederschwellig und barrierefrei zugänglich gemacht werden. Herr Kollege Schnotz, Ihre Rede in allen Ehren, verzeihen Sie mir bitte, aber ich muss darauf hinweisen, dass ich nicht glaube, dass wir den Gynäkologinnen und Gynäkologen in der Praxis auf die Hand schauen müssen, ob sie den Ultraschall richtig auf den Uterus halten, um eine Schwangerschaft festzustellen. Schauen wir zu den nächsten Punkten, kommen wir zum Thema Gesundheitsregionen plus. Ihr Ziel ist es, eine sektorübergreifende Vernetzung zu schaffen. Das ist nicht nur erstrebenswert, sondern eigentlich längst einhellige, parteiübergreifende Meinung. Es ist schön, dass Sie das Anliegen aufgenommen haben, wenngleich ich es schade finde, dass der Entwurf bei den sektorübergreifenden Netzwerken insgesamt schwammig bleibt. Es ist nichts über Aufgaben oder Kompetenzen dieser Gesundheitsregionen enthalten, nichts über das Verhältnis zu den bereits bestehenden sektorübergreifenden Netzwerken, die es zweifelsohne in Bayern gibt. Es steht nichts zu den regionalen Netzwerken drin. Ich schaue in Richtung des Patientenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Stichwort Odenwald-Allianz. Wie binden wir die in diese Strukturen ein? Langer Rede kurzer Sinn: Wir müssen im Ausschuss noch einmal genau hinschauen, wie wir das schaffen. Kommen wir zum nächsten Husarenritt, weiter geht es. Kommen wir nun zum Heilberufe-Kammergesetz. Die Regierungsfraktionen treibt die Sorge um, dass durch die Anerkennung bestimmter Fortbildungsveranstaltungen ein Einfluss auf die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden kann. Liebe CSU-Fraktion, liebe FREIE-WÄHLER-Fraktion, vor gut 48 Stunden war Ihnen genau diese Unabhängigkeit noch relativ egal, als Sie im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention untersagen wollten, den jeweiligen Jugendlichen nach ärztlicher Diagnose eine Hormontherapie zu verschreiben. Im Heilberufe-Kammergesetz soll außerdem der Satz "Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auf dem Gebiet der Medizin entsprechen" ergänzt werden. Frage: Was denn auch sonst? Bezüglich des Themas Bürokratieabbau kann ich nur sagen, Sie schreiben hier etwas in ein Gesetz hinein, was so überflüssig ist wie ein guter alter bayerischer Kropf, um in der Medizin zu bleiben. Wir werden noch heute in einem Dringlichkeitsantrag nichts weniger als eine Pflegerevolution fordern. Dazu kommen wir später. Sie schreiben, es darf keine Denkverbote geben, und trotzdem denken Sie dieses Thema der Heilberufe-Kammer nicht bis zum Schluss. Wie schön wäre es gewesen, wenn die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Teil dieses Heilberufe-Kammergesetzes gewesen wären. Wie schön wäre es, wenn wir es in den letzten Jahren geschafft hätten, die Umsetzung der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse in eine berufsständische Vertretung und in die Fortbildungen zu übertragen. Im Ausschuss sind gute Beratungen der neun Punkte zwingend erforderlich. Ich freue mich nicht nur auf die Beratungen im Ausschuss, sondern auch über die Stellungnahmen der verschiedenen Verbände. Wenn wir das fertig diskutiert haben, müssen wir noch dringend über ausreichende Studienplätze im Bereich der Hebammen, der Ergotherapie und der Pflegewissenschaften diskutieren. (Beifall bei den GRÜNEN)
