Volkmar Halbleib
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Frühbeißer, Sie sind im Jahr 2023 in den Landtag gekommen. Wer wie ich im Jahr 2008 in den Bayerischen Landtag gekommen ist, weiß, dass die Begriffe "Bayerische Landesbank" und "parlamentarische Ruhe" hier im Plenum lange Zeit nicht zusammengepasst haben. Ich bin seinerzeit in den Haushaltsausschuss gekommen, und zwei Monate nach meinem Eintritt in den Bayerischen Landtag haben wir über einen Nachtragshaushalt in Höhe von 10 Milliarden Euro zur Stützung der Bayerischen Landesbank diskutiert. Die Kollegen von damals nicken. Es gab einen alarmierten Blick in die Zeitung, als am 31. März 2024 berichtet wurde: "Es geht um Milliarden. Die EU-Bankenaufsicht setzt die Landesbanken in Hessen und in Bayern unter Druck." – Da hat sich die Frage gestellt, was jetzt passiert und was die Lösung sein könnte. Ich denke, wir wären sehr schnell aus einer technisch-bürokratischen Diskussion hier im Parlament draußen, wenn die Frage gelautet hätte: Können wir die Stille Einlage nicht in hartes Eigenkapital umwandeln? Dann hätte sowohl für den Freistaat Bayern als auch für den Sparkassenverband sofort die Frage der Nachschusspflicht im Raum gestanden. Ich bin deshalb dankbar, dass uns nach einer ausführlichen Information im Haushaltsausschuss dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Wir können dadurch im Haushaltsausschuss weitere Fragen stellen. Die jetzt gefundene Lösung ist, zumindest für den Freistaat Bayern, minimalinvasiv. Für die Sparkassen ist sie natürlich mit Veränderungen verbunden, allerdings auch mit der Sicherheit, keinen Nachschuss leisten zu müssen. Da durch den Freistaat Bayern Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden muss, ist klar, dass damit Änderungen in der Eigentümerstruktur verbunden sind, über die bereits Vorverhandlungen geführt wurden. Wir werden uns das im Haushaltsausschuss genau anschauen. Wir stehen vor drei Herausforderungen. Die erste Herausforderung ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. Diese haben wir heute auf den Weg gebracht. Zweitens. Zum Vertrag mit den Sparkassen im Detail weiß ich nicht, ob noch offene Punkte zu klären sind. Die dritte Herausforderung ist die Zustimmung der EU-Kommission und der EZB. Ich wäre dankbar, wenn der Haushaltsausschuss in die Erstellung des Fragenkatalogs an die EU-Behörden einbezogen werden könnte und wenn dem Haushaltsausschuss die einstweiligen Antworten zugeleitet werden könnten. Ich verstehe das Angebot des Finanzministers so, dass er das bisherige Verfahren gegenüber dem Haushaltsausschuss beibehalten möchte, also dass er dem Haushaltsausschuss Vorabinformationen und ausführliche Informationen zukommen lassen wird. Das wäre wichtig, weil es hier um zentrale Fragen geht. Eine zentrale Frage lautet: Wird sich in dieser Situation etwas bei der Finanzierung der Wohnraumförderung im Freistaat Bayern verändern? Heute haben wir vom Herrn Finanzminister gehört, dass die Wohnraumförderung weiterhin möglich sei. Wir sollten uns aber trotzdem ausführlich über dieses Thema informieren, weil es zwischen den bisherigen Dividendeneinstellungen im Haushalt und den künftigen Dividendeneinstellungen einen Unterschied geben wird. Diesen Punkt muss der Haushaltsausschuss im Blick behalten, weil die Wohnraumförderung eine Kernaufgabe des Freistaates Bayern darstellt. Insgesamt sind die Perspektiven, eine Lösung zu finden, gut. Sobald unsere Fragen ausreichend beantwortet sind, sind wir gern bereit, diesen Weg mitzugehen. Am Beginn eines parlamentarischen Verfahrens sollte das auch so sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
