Tobias Reiß
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 d auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Zweckvermögensgesetzes und des Bayerischen Landesbank-Gesetzes (Drs. 19/3247) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit gibt es 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. – Ich erteile Herrn Staatsminister Albert Füracker das Wort. Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des Gesetzes wurde genannt. Es ist ein etwas komplexer juristischer Vorgang, der hier beschrieben werden muss. Das ist ehrlicherweise weniger für eine große politische Debatte geeignet, aber wir müssen aus Gründen, die ich jetzt gleich erwähne, ein Gesetz dazu machen. Ich bitte, dies somit in der gebotenen Sachlichkeit anzuhören und mitzudiskutieren. Was ich vorzutragen habe, ist sehr technisch. Deswegen wird es auch nicht besonders spannend für denjenigen, der sich nicht unmittelbar dafür interessiert. Aber es ist eine wichtige Aufgabe für uns. Es geht um eine der größeren und wichtigsten Beteiligungen des Freistaates Bayern, unsere Bayerische Landesbank, die wir in den letzten Jahren wieder gut auf Kurs gebracht haben und die in den letzten Jahren maßgeblich an den Freistaat Bayern ausschütten konnte. Sie ist wieder gut geführt und gut im Tritt. Aber es verändert sich etwas. Der Auslöser für dieses Gesetz ist die Stille Einlage des Freistaats bei der Bayern-Labo. Sie bildet einen Teil des Eigenkapitals der Bayerischen Landesbank. In diesem Zweckvermögensgesetz ist die Stille Einlage des Freistaates in der BayernLabo geregelt. Diese Stille Einlage wurde 2013 ausdrücklich von den Bankaufsichtsbehörden als hartes Kernkapital der BayernLB anerkannt. Nun ist es anders: Über zehn Jahre später sagt die Bankenaufsicht, dass sie diese Stille Einlage in dieser Weise nicht mehr akzeptieren wolle, und kritisiert genau diese. Deswegen müssen wir bei der Stillen Einlage substanzielle Veränderungen vornehmen. Wir haben mit den Sparkassen, die Miteigentümer der Bayerischen Landesbank sind, verhandelt und im Mai eine grundsätzliche Verständigung mit dem Sparkassenverband erreicht. Wir haben mit der BayernLB über die Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse gesprochen. Zurzeit halten die Sparkassen 25 % an der Holding, der Freistaat Bayern hält 75 %. Damit wir auch das ändern können, ist es notwendig, das Gesetz zu ändern, also in diesem Zweckvermögensgesetz und im Bayerischen Landesbank-Gesetz. Noch einmal zur historischen Entwicklung, damit auch klar ist, worum es dort wirklich geht: 1994 und 1995 gab der Freistaat Wohnungsbauförderdarlehen von rund 2,6 Milliarden Euro, das sogenannte Zweckvermögen, als Sacheinlage in die BayernLabo. Die BayernLabo verwaltete diese Darlehen im Rahmen dieser Wohnraumförderung schon vor 1994. Im Zweckvermögensgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass das damals übertragene Zweckvermögen durch die BayernLabo – und das ist jetzt der Knackpunkt – im Rahmen der staatlichen Wohnraumförderprogramme einzusetzen ist. Das wesentliche Ziel der Einbringung in die Labo war also insbesondere die Stärkung des Eigenkapitals der Bayerischen Landesbank. Was hat der Freistaat Bayern davon? – Er erhält seither für die Überlassung des Zweckvermögens eine Vergütung. 2013 musste anlässlich dieser regulatorischen Änderung die konkrete Ausgestaltung der Überlassung des Zweckvermögens angepasst werden. Es wurde damals – wie gesagt – ein neuer Beteiligungsvertrag in Abstimmung mit der Bankenaufsicht abgeschlossen. Genau das ist der Grund dafür, weshalb wir für die Überlassung dieses Zweckvermögens diese Stille Einlage halten. Die Stille Einlage erfüllt eine Doppelfunktion: Sie leistet einen Beitrag zum Kernkapital der Bayerischen Landesbank; das ist ganz entscheidend, da die Kernkapitalquote sehr viel über die Leistungsfähigkeit der Bank aussagt. Im Gegenzug – ich sage es noch einmal – bekommen wir eine Vorabdividende als Vergütung und die Dividende nicht erst bei der Dividendenausschüttung der Holding. Die Bankenaufsicht hat das 2013 anerkannt. Nun stellt die Europäische Zentralbank die Kernkapitalfähigkeit dieser Stillen Einlage infrage, übrigens nicht nur in Bayern; es gibt dieses Phänomen auch in Hessen. Auch bei der dortigen Helaba hat die EZB dieselbe Begründung angeführt, wonach die Kernkapitalfähigkeit nicht mehr akzeptiert werden könne. Allerdings kann sich in Bayern insbesondere der Anteil der Stillen Einlage an den Gewinnausschüttungen jährlich ändern, je nachdem, wie sich der Wert dieses Zweckvermögens entwickelt. Das ist eine ganz entscheidende Botschaft und auch ein kleiner Unterschied zu Hessen. Die Folge davon ist: Wenn wir das Ganze jetzt nicht im Sinne der EZB lösen, dann wird sich das harte Kernkapital der Bank verringern. Das wollen wir nicht. Das wäre wirtschaftlich nachteilig. Es hätte aber jetzt auch nicht zur Folge, dass wir quasi 2,6 Milliarden Euro für unseren Haushalt zur freien Verfügung bekämen, unter anderem deshalb, weil damit wiederum gesetzlich geklärt ist, dass Wohnraumförderung durch diese entsprechende Nutzung als Darlehen durch die Labo unverändert weiterlaufen soll. Wir können das Geld also nicht einfach für etwas anderes verwenden, sondern wir müssen damit Wohnbauförderung unterstützen. Ich glaube, es ist politisch auch unumstritten, dass die Labo weiterhin Wohnbauförderung vornehmen soll. Natürlich lässt sich diese Verständigung mit den Sparkassen im Überblick etwa so begreifen, dass die Beteiligungsquote neu geregelt wird. Ich glaube, das wird durch dieses Gesetz auch in der Öffentlichkeit klar dokumentiert. Aktuell haben wir 75 % der Aktien an der BayernLB Holding, der Sparkassenverband hat 25 %. Die Vorabdividende habe ich erklärt. In Zukunft sollen unsere Dividendenansprüche auf etwa 80 % insgesamt steigen, beim Sparkassenverband sollen sie sich auf etwa 20 % verringern. Derzeit ist der Anteil eben mit diesen 75 % : 25 % geregelt. Aber in der Stillen Einlage ist nicht der Aktienanteil abgebildet; das soll ab 1. Januar 2025 neu geregelt werden. Dann wird dieser kritisierte Vertrag aufgelöst. Das Kapital bleibt über eine Buchung in der Kapitalrücklage der Bank. Die Beteiligungsquote des Freistaats Bayern an der Holding wird sich entsprechend erhöhen. Dann sind die Beteiligungsquote und der Dividendenanspruch neu geregelt. Im Vergleich zum Status quo bleibt das Dividendenpotenzial des Freistaats insgesamt unverändert. Die Beteiligungsquote entspricht dann allerdings dem Dividendenpotenzial. Das Zweckvermögen besteht unverändert fort. Die Wohnungsbauförderung bleibt unverändert. Das harte Kernkapital der Bank bleibt unverändert, und weil das Kapital in der Bank bleibt – das ist ganz wichtig –, müssen wir nicht mit frischen Mitteln nachhelfen. Dieses Problem hat man ehrlicherweise in Hessen. Dort wurde ein Milliardenbetrag aus dem Staatshaushalt an die Bank gegeben, damit dort die Kernkapitalquote in der Dimension erhalten bleibt, wie man sie braucht. Deshalb müssen wir das Gesetz ändern. Ich weiß, das ist sehr technisch, und ich bin gerne bereit, alles offen im Haushaltsausschuss zu diskutieren. Dort werden wir das allerdings in geheimer Sitzung machen müssen; denn das Ganze betrifft natürlich die Geschäftsinterna der Landesbank und der Sparkassen sehr intensiv, sodass wir achtgeben müssen, dass wir uns in maßgeblichen Beteiligungen nicht auch hier Schaden dadurch zufügen, dass Vertragsinterna in die Öffentlichkeit dringen. Dafür bitte ich um Verständnis. Deshalb ist die Verständigung mit dem Sparkassenverband sehr wertvoll. Wir wollen, dass der Freistaat für die Belassung des Zweckvermögens in der BayernLB eine höhere mittelbare Beteiligung erhält, und schaffen hiermit eine Ermächtigungsgrundlage für uns als Finanzministerium, damit wir diese Verständigung mit dem Sparkassenverband und der BayernLB überhaupt umsetzen können. Die gesetzlich vorgegebene getrennte Verwaltung des Zweckvermögens vom sonstigen Vermögen der Bank und die Zweckbindung des Zweckvermögens für die Wohnraumförderung bleiben davon unberührt. Also muss sich niemand Sorgen machen: Die Wohnraumförderung bleibt damit in der normalen Weise möglich. Die Ermächtigungsgrundlage soll durch die heute vorliegende Gesetzesänderung geschaffen werden. Der nächste Schritt im Verfahren ist dann, dass wir wie gesagt in den Haushaltsausschuss gehen und dort wie gewohnt Beteiligungsangelegenheiten in geheimer Sitzung diskutieren. Dafür bitte ich noch einmal um Verständnis. Noch ein abschließendes Wort zum weiteren Verfahren: Freistaat, Sparkassenverband und BayernLB sind in engem Austausch mit der Europäischen Zentralbank und der EU-Kommission. Auch hierzu werden wir selbstverständlich im Haushaltsausschuss berichten und Rede und Antwort stehen. Die notwendigen Unterlagen wurden formal schon Anfang August nach Brüssel und Frankfurt übersandt. Die EZB ist eng in die Verhandlungen eingebunden. Es gab mit der Kommission bereits ein erstes Gespräch im August auf Arbeitsebene zur Klärung von Verständnisfragen. Der erste Fragenkatalog der EU-Kommission wurde Anfang September beantwortet. Warum pressiert es trotzdem mit dem Gesetz? – Weil das Ganze ab 1. Januar 2025 Anwendung finden soll. Das können wir auch schaffen, wenn wir konzentriert weiterarbeiten. Also noch einmal: Das ist keine Idee des bayerischen Finanzministers. Ich sage es ganz offen: Mir hätte es auch getaugt, wie es bisher war, um hier in bairischen Worten zu sprechen. Aber es hat seinen Grund. Wir wollen dem nachkommen. Ich glaube, wir haben einen guten Weg eingeschlagen. Ich danke allen in meinem Haus, bei den Sparkassen und bei der BayernLB, dass sie diesen komplizierten Weg mitgehen und die Verhandlungen führen. Wir schaffen es, das harte Kernkapital zu erhalten und die Wohnraumförderungen zu belassen, und das auf rechtssicheren Füßen und zum Schluss in der großen, sicheren Annahme, dass die EZB diesen Weg dann auch hoffentlich so unterstützt. Das wäre mein Begehr. Ich weiß, der Gesetzentwurf ist hochkomplex und ein bisschen kompliziert, vielleicht nicht für jeden so spannend, wie er sich das wünschen würde. Aber auch das gehört manchmal zum Geschäft im Finanzministerium. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
