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Markus Striedl

AfD 26.09.2024 Sitzungen 19/28

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Willkommen zum Ersten Kuddelmuddel-Gesetz im Bayerischen Landtag. Die Staatsregierung nennt es Erstes Modernisierungsgesetz Bayern, wobei das erste Wort bereits eine Drohung beinhaltet. Wir werden, wie gerade vom Herrn Staatsminister angekündigt, noch zwei weitere Gesetze dieser Art bekommen. Interessant ist auch, dass nach dem Einsetzen der Enquete-Kommission anscheinend, warum auch immer, an der Kommission vorbeigewurschtelt wird. Die Bürger dort draußen sollten mitbekommen, was in diesem Gesetz zusammengeschustert wird. Die Änderungen betreffen folgende Gesetze: Das Bayerische Beamtengesetz, das Hochschulförderungsgesetz, das Leistungslaufbahngesetz, die Allgemeine Prüfungsordnung, die Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte, Bayerische Nebentätigkeitsverordnung, Urlaubs- und Mutterschutzverordnung, Beamtenversorgungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Garagen- und Stellplatzverordnung, Hochschulinnovationsgesetz, Richter- und Staatsanwaltsgesetz, Bayerische Haushaltsordnung, ÖPNV-Gesetz, Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof und die Bayerische Bauordnung. (Beifall bei der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Möchten Sie das alles einzeln und separat behandeln?) Das erinnert fast an die 72 Geschlechter. Da kennt sich auch keiner mehr aus. Geschätzte Bürger, wir sollen Ihnen in fünf Minuten ganze 37 Seiten Gesetzesänderungen nahebringen – unmöglich. Deshalb plädieren wir als AfD erstmal dafür, solche Jumbo-Entwürfe bürgerfreundlich zumindest nach Sachgebieten aufzuschlüsseln und danach zu behandeln. (Johannes Becher (GRÜNE): Ich würde es einfach mal mit Arbeiten probieren!) Trotzdem möchte ich versuchen, einen kleinen Einblick in die teilweise verwirrenden Änderungen aus meinem Ressort, dem Bau, nahezubringen. Fangen wir beispielsweise mit Artikel 2 Absatz 4 der Bauordnung an. Danach sollen Beschränkungen der bisherigen Nummer 8 auf Gaststätten um zwei weitere Einzelfälle mit den Ziffern 9 und 10 erweitert werden. Es handelt sich wohlgemerkt um eine Erweiterung, nicht um eine Reduzierung. Dafür werden die Nummern, die bisher 9 bis 14 waren, in Zukunft die Nummern 11 bis 16 werden. Dafür wird aber die Nummer 15 aufgehoben. Danach werden aber die bisherigen Nummern 16 bis 20 zukünftig zu den Nummern 17 bis 21. Alles klar? Können Sie noch folgen? – Nein, macht nichts. Dafür haben wir natürlich eine Lösung. (Michael Hofmann (CSU): Sie müssen es können, nicht die Zuhörerinnen und Zuhörer! Sie müssen das verstehen!) – Schön, dass Sie sagen, dass die Zuhörer nichts verstehen können müssen. Ich danke Ihnen für das Eingeständnis. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Unglaublich!) Wir würden die Nummerierung beibehalten und die dazu gekommenen einfach ergänzen. (Johannes Becher (GRÜNE): Es ist selten, dass jemand die eigene Unkenntnis so selbstbewusst darstellt!) Zwar ist das nicht mehr ganz so witzig, aber dafür verstehen es auch andere. Alles in allem können wir zu diesem Gesetzentwurf sagen: Setzen, sechs. Bürgernahe und verständliche Politik geht definitiv anders. Auch ist dieses Gesetz nicht das große Entlastungsgesetz wie angekündigt. In vielen Punkten handelt es sich – seien wir einmal ehrlich – doch eher um marginale und redaktionelle Änderungen. Deshalb können wir heute, jetzt und hier auch noch nicht sagen, ob wir dem Gesetz final zustimmen oder nicht. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Weil Sie es noch nicht verstanden haben!) Wir müssen den ganzen Kladderadatsch erst einmal auseinanderklauben und einzeln in den Ausschüssen beraten. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Dafür werden Sie bezahlt! Das ist politische Arbeit!) Bürokratieabbau im Bayerischen Landtag funktioniert so übrigens schon einmal nicht. (Beifall bei der AfD – Zurufe) – Ihr seid heute recht redebedürftig. Das habe ich schon mitbekommen. Kommen Sie nachher auf eine halbe Bier mit raus, wenn Sie wollen. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE))

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