Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann ist die Aussprache hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Erleichterung des Ehrenamts (Drs. 19/3022) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich das Wort an den Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Willst du froh und glücklich leben, laß kein Ehrenamt dir geben. Willst du nicht zu früh ins Grab, lehne jedes Amt gleich ab." Dieses Zitat ist nicht von mir, und es ist auch nicht von einem Vorsitzenden eines Vereins unserer Zeit, sondern, wie kann es anders sein, es stammt von Wilhelm Busch. Es ist ein sehr schönes Gedicht über das Ehrenamt. Ich weiß nicht, wann das Gedicht geschrieben wurde, aber Wilhelm Busch ist im Jahr 1908 verstorben, das heißt, er muss es irgendwann davor geschrieben haben. Vor über 120 Jahren hat er schon die gleichen Themen behandelt wie wir heute auch. Es gab nämlich viele Leute, die sich ehrenamtlich engagiert haben, und jeder hatte das Gefühl, man macht wahnsinnig viel und es wird einem nicht gedankt und es ist viel zu anstrengend und man sollte es eigentlich lieber sein lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gute Nachricht ist, dass uns die Realität zeigt, dass es in unserer Gesellschaft nach wie vor ehrenamtliches Engagement gibt. Ich würde fast sagen, dass es in Bayern mehr gibt als anderswo. Fast jeder zweite Bürger oder jede zweite Bürgerin Bayerns über 14 Jahre ist ehrenamtlich aktiv. Wir haben in Bayern fast fünf Millionen Menschen, die in der einen oder anderen Form ehrenamtlich engagiert sind. So kommen über 710 Millionen Stunden gemeinnütziger Arbeit zusammen, das heißt, ein unheimlicher Gewinn für unsere Gesellschaft, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) ohne den vieles in unserer Gesellschaft nicht funktionieren würde. Ich denke an das sicherheitsrelevante Ehrenamt bei den Feuerwehren, bei den Hilfsorganisationen, aber auch in der Kultur, im Sozialbereich, in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Das alles wäre ohne Ehrenamt nicht stemmbar. Es wäre nicht allein mit staatlichem und hauptamtlichem Personal zu betreiben. Das ist das eine. Das andere ist, dass es auch heute noch Menschen gibt, die ehrenamtlich engagiert sind, weil ihnen das Ehrenamt Spaß macht. Bei allem Ärger und bei allen Schwierigkeiten machen die Leute es ja sehr, sehr gerne. Die gute Nachricht ist übrigens auch, dass, wer ehrenamtlich engagiert ist, auch länger lebt. Eine Studie der Universität Michigan belegt das. Die Studie besagt, dass bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Glückshormone ausgeschüttet werden und man dadurch einfach länger lebt. Man sollte also weniger Aspirin und mehr Ehrenamt verschreiben, wenn es den Leuten nicht so gut geht. Insgesamt ist die Lage des Ehrenamts erfreulicherweise sehr gut. Was kann der Staat nun tun? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, den meisten ehrenamtlich Tätigen geht es natürlich nicht um Geld, sondern es geht darum, dass wir sie einfach machen lassen, dass wir diejenigen, die ehrenamtlich engagiert sind, in Ruhe lassen. Das weiß bestimmt auch die Ehrenamtsbeauftragte der Staatsregierung, unsere liebe Gabi Schmidt, durch ihre vielen Gespräche am allerbesten. Die ehrenamtlich Engagierten wollen keine besondere Bezahlung. Sie wollen ab und zu vielleicht ein Dankeschön oder eine Ehrung erhalten, aber eigentlich in Ruhe gelassen werden. Genau da sind wir beim Thema des Ehrenamtserleichterungsgesetzes. Was kann der Staat tun? – Er kann Bürokratie reduzieren. Er kann weniger Bürokratie verursachen, um auf diese Weise das Ehrenamt zu erleichtern und nicht zu erschweren. Genau das ist der Kernansatz in unseren gesamten Entbürokratisierungsbemühungen, worauf wir beim nächsten Tagesordnungspunkt noch Bezug nehmen werden. Jetzt geht es aber um das Ehrenamt. Wir brauchen dafür einen neuen Schwung, der vor allem mit einer neuen Denkweise eng verbunden ist. Diese Denkweise muss heißen: Vertrauen bekommt, wer Vertrauen verdient. Eben nicht der Gedanke, man muss alles regeln, gilt, sondern der Gedanke, man muss die Leute machen lassen. Wir alle kennen es aus unendlich vielen Vereinen. Dort funktioniert alles sehr, sehr gut. Das heißt: Ich muss nicht neben jeden Vereinsvorsitzenden oder Aktiven bei jedem Feuerwehrfest und jedem Vereinsfest oder anderen Aktivitäten einen staatlichen Aufpasser stellen, der alles genau überwacht. Was nötig ist, wissen die Vereine schon selbst alles sehr gut, und das können wir auch so belassen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Leitmotiv heißt also: Vertrauen bekommt, wer Vertrauen verdient. Das Kernelement des Gesetzes ist es, dass die Verwaltung verpflichtet wird, behördliches Ermessen stets ehrenamtfreundlich auszuüben. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber es schadet auch nicht, wenn man die Selbstverständlichkeiten ausdrücklich in das Gesetz schreibt, damit nicht der Amtsschimmel durchkommt, sondern die Begeisterung für das Ehrenamt. Wenn es dann Zweifelsfälle gibt – und die gibt es bei den täglichen Behördenentscheidungen immer –, dann soll im Zweifel für das Ehrenamt entschieden werden. Das wollen wir als bewussten Auftrag des Hohen Hauses, des bayerischen Gesetzgebers, deutlich im Gesetz hinterlegen. Der Aufwand für das Ehrenamt soll, wenn es Verwaltungskontakte gibt, so gering wie möglich sein. Die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamtes soll neben den anderen Fragen, die es natürlich gibt, beispielsweise Sicherheitsfragen bei Festumzügen usw., die nicht wegzudiskutieren sind, im Fokus stehen. Deshalb lautet unsere Devise: Mehr Ehre und weniger Amt. So kann ein völlig neuer Geist im Ehrenamt entstehen. Dieser sorgt wieder dafür, dass der Staat eben als Partner und Unterstützer wahrgenommen wird und nicht als Erschwerer und Verhinderer, was ja häufig beklagt wird. Beispiele werden wir sicher in den Ausschussberatungen im Detail diskutieren. Ein Beispiel ist aber, dass künftig eine Anzeige einer Veranstaltung bei der Behörde ausreicht, wenn der Verein wiederholt eine Veranstaltung erfolgreich durchgeführt hat. Das ist der pragmatische Ansatz, den jeder von uns kennt: Der Vereinsvorsitzende geht zum Bürgermeister und fragt, wie wir es in diesem Jahr machen. So wie letztes Jahr? – Ja, dann passt es. Das ist der Gedanke, der dahintersteht. Das muss auch im Verwaltungshandeln wirklich ankommen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Erleichterung gibt es auch bei den Straßenverkehrsregelungen. Bisher war das Regeln des Verkehrs bei Festumzügen streng reglementiert. Es war auf die Polizei und Führungskräfte bei der Feuerwehr und den THW beschränkt. Künftig werden mehr Personen den Verkehr regeln dürfen. Das ist vernünftig und gut. Es entlastet die Polizei und die Feuerwehr und schafft für die Kommunen und auch für die Veranstalter mehr Flexibilität und auch mehr Spielraum bei der Organisation von Faschings- oder Volksfestumzügen; denn diese Umzüge sind ein wichtiger Bestandteil unseres kulturellen Erbes und der uns prägenden Traditionen und Werte. Wir privilegieren alle ehrenamtlichen Veranstaltungen, die im Gemeinwohlinteresse durchgeführt werden, auch finanziell, sodass die Gemeinde, wenn sie will, vom Verein keine Gebühren mehr dafür erheben muss, sondern dies kostenfrei gestellt werden kann. Das entlastet einerseits die Verwaltung, weil ein Gebührenbescheid weniger erstellt werden muss, und es entlastet andererseits natürlich auch die Kassen der Vereine, die damit wieder sinnvolle andere Projekte durchführen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung ist. Erfreulicherweise hat die Verbändeanhörung das bestätigt. Von den Verbänden kam, was bei der Verbändeanhörung wirklich selten ist, ausschließlich Zustimmung. Das heißt, alle stehen rundum und ohne Einschränkung positiv zu diesem Gesetzentwurf. Das ist, glaube ich, ein gutes Indiz dafür, dass wir richtigliegen. Wäre es nicht so, würden sie uns das schon wie sonst auch immer sagen. Natürlich ist auch klar, dass das Gesetz dann im späteren Vollzug mit Leben gefüllt werden und in der Praxis ernst genommen werden muss. Dieser Gesetzentwurf ist eine wichtige Leitschnur, an der sich die Verwaltung dann orientiert, wobei sie von uns die Rückendeckung bekommt, ehrenamtsfreundlicher zu entscheiden, also nicht nur aus eigener Überzeugung vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landratsämtern, in den Gemeinden, sondern auch mit unserer vollen gesetzlichen Rückendeckung. Ich glaube, hier sind wir auf einem sehr, sehr guten Weg. Eine alte Rechtsweisheit lautet: Ein Strich des Gesetzgebers, und ganze Bibliotheken werden Makulatur. Das ist jedenfalls das Ziel. Heute geht es um einen solchen Strich des Gesetzgebers. Ich bitte um wohlwollende Beratung und am Ende um Zustimmung zu diesem wichtigen Vorhaben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
