Ulrike Müller
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Ministerin! Wir diskutieren heute über die Änderung des Land- und fortwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetzes in der Ersten Lesung. Die Frau Ministerin hat es deutlich ausgeführt: Infolge der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik sind Änderungen auf den Bund zugekommen, die so auf die Schnelle nicht absehbar waren. Bei der alten Gemeinsamen Agrarpolitik war die Kompetenz der ersten Säule, der Direktzahlungen für die Landwirte, tatsächlich voll auf europäischer Ebene. Alle Mitgliedstaaten haben gerufen, dass die Mitgliedstaaten selber die Agrarpolitik besser gestalten wollen. Deswegen sind wir seit 2023 in einem Liefermodell, in dem sich die erste Säule komplett anders zusammensetzt. Wir haben die Konditionalität. Das bedeutet, man muss die gute fachliche Praxis anwenden bei dem GLÖZ-Punkten. Aber wir müssen auch im Bereich der ECO-Schemes, bei diesen Begrünungspunkten eine enorme Auswahl treffen. Deutschland hat aus diesem großen Paket, das Europa zur Verfügung gestellt hat, unterschiedliche Maßnahmen gewählt. Jeder, der weiß, dass diese Maßnahmen von den Landwirten Jahr für Jahr frei zu wählen sind und für die Mitgliedstaaten verpflichtend sind, weiß, wie schwierig es ist, im Verwaltungsvollzug Bescheide zu erlassen, die nicht zu Rückforderungen führen. In der alten Gemeinsamen Agrarpolitik hatten wir Bagatellgrenzen bei 250 Euro und 5 Euro Zinsen. Das musste jetzt auf die nationale Ebene übertragen werden. Das ist so nicht geschehen. Einige Bundesländer haben das richtigerweise erkannt. Wir hatten erst gestern im Agrarausschuss, liebe Petra Högl, zwei Petitionen. Hätten wir dieses Gesetz schon, hätten wir diese Landwirte unterstützen können. Also macht das jetzt auf jeden Fall Sinn. Meine Damen und Herren, es geht um Bürokratieabbau und um Bagatellgrenzen. Die neue Gemeinsame Agrarpolitik mit diesem Liefermodell ist jetzt zwei Jahre in Kraft. Wir müssen jetzt diese Lücke schließen, liebe Mia Goller. Ich weiß: Die Ministerin hat über den Bundesrat den Beschluss bereits herbeigeführt. Bisher ist das im Bundestag noch nicht umgesetzt worden. Also müssen wir den Weg einer bayerischen Regelung gehen. Der Vorschlag, der hier auf dem Tisch liegt – 500 Euro bei Rückforderungen und bis zu 250 Euro bei Zinsen – ist ein sehr guter Weg. Bis zu 1.000 Euro wären möglich. Aber wir müssen das mit der Inflation und den höheren Kosten in Zusammenhang bringen. In diesem Fall bin ich froh, dass wir die Erste Lesung haben und diese hoffentlich erfolgreich abschließen und den Gesetzentwurf im Landwirtschaftsausschuss weiter diskutieren. Bei allen diesen kritischen Anmerkungen sei mir eine Anmerkung erlaubt: Uns allen geht es um die Unterstützung unserer bäuerlichen Familienbetriebe. Da müssen wir zusammenstehen. Ich bin sicher: Das wird in diesem Haus auch erfolgen. – Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
