Mia Goller
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Staatsministerin Kaniber! Wir GRÜNE freuen uns über den Antrag. (Michael Hofmann (CSU): Das ist ein Gesetzentwurf, kein Antrag!) – Entschuldigung, Gesetzentwurf. – Wir regeln jetzt endlich etwas, was den Bäuerinnen und Bauern das Leben erleichtert und Bürokratie verringert. Mich wundert aber, dass das so lange gedauert hat. Dem Landtag wird heute ein Gesetzentwurf präsentiert, der in der Sache durchaus berechtigt ist; denn es geht um einen Lösungsvorschlag für die Rückzahlung von kleinen GAP-Zahlungen. Diese Kleinstbetragsregelung für Rückforderungsbeträge und Zinsforderungen macht durchaus Sinn. Sie, sehr geehrte Frau Staatsministerin, haben das Problem im letzten Jahr erkannt und eine Initiative im Bundesrat gestartet mit dem Ziel, im Marktorganisationsgesetz auf Bundesebene eine Regelung einzuführen, die eine im Landesrecht festzulegende Bagatellgrenze für Rückforderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe schafft. Dieser Vorschlag aus Ihrem Haus wurde auch aufgegriffen. Ein Gesetzentwurf wurde beschlossen. Aber das war das Ende der Fahnenstange; denn – Frau Ministerin, Sie erinnern sich – die Bundesregierung hat den Entwurf abgelehnt, und das aus guten Gründen. Die Länder, also auch Bayern, können selbst eine Kleinstbetragsregelung anwenden, und zwar in Fällen, in denen die Kosten und der Betrag der Einziehung in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Diesen Fall haben wir jetzt. Oder, wie wir Bauerndirndln und Wirtstöchter sagen würden: Wenn die Suppe teurer ist als das Fleisch, dann rentiert sich das alles gar nicht. (Beifall bei den GRÜNEN – Nikolaus Kraus (FREIE WÄHLER): Die Soße!) – Stimmt nicht! Zur Klarstellung: (Michael Hofmann (CSU): Wieso sagen das eigentlich nur Frauen?) – Ich rede gerade! Moment! – Noch einmal zur Klarstellung: Sie haben sich, ob unbewusst oder bewusst, wieder einmal mit Getöse für eine Sache eingesetzt, die im Prinzip geregelt war. Aber darauf ist es in diesem Fall nicht so angekommen. Diesmal sollte die Bundesregierung etwas für die Länder regeln, obwohl Sie sonst immer gerne fordern, dass der Bund sich nicht einmischen soll, weil die Länder es am besten wüssten. Doch gerade bei einer für die landwirtschaftlichen Betriebe so wichtigen Sache sollte es doch einmal möglich sein, auf die Inszenierung und die Empörung zu verzichten. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie müssen hier nicht wieder erst auf den Bund oder auf Brüssel schimpfen, um dann als Schutzengel der Bäuerinnen und Bauern eine eigene Initiative aus dem Ärmel zu zaubern. Nein, Sie können es ganz einfach und unaufgeregt selber regeln. Grundsätzlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es immer eine gute Idee, wegen weniger Euro keinen Verwaltungsvorgang auszulösen, der sowohl die Landwirte und Landwirtinnen als auch die zuständige Verwaltung viel Arbeitszeit kostet. Es macht aber keinen Sinn, vom Bund etwas einzufordern, was eindeutig Ländersache ist und was zum Beispiel Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen schon ganz entspannt anwenden – ohne Probleme und ohne Bierzeltreden, einfach, weil sie es können. (Beifall bei den GRÜNEN) Sehr geehrte Frau Staatsministerin, es ist nicht schlimm, wenn man bei einer sinnvollen Sache einmal bei der Frage, wer es erfunden hat, nicht als Erster oder sogar Einziger den Finger heben kann. Beim Meldeportal für die Schweinehalter hat es auch funktioniert. Bayern hat sich an die Meldeplattform von Niedersachsen drangehängt. Vielleicht hat das ein bisschen lange gedauert, aber in der politischen Hektik kann das passieren. Es gilt "Besser spät als nie". Sehr geehrte Frau Staatsministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Freude darüber, dass Sie jetzt den richtigen Weg gefunden haben, ist bei der Fraktion der GRÜNEN so groß, dass wir diesem Entwurf zustimmen werden; (Thomas Huber (CSU): Weil ihr es in Berlin nicht hinbekommen habt!) denn er dient der heimischen Landwirtschaft. (Beifall bei den GRÜNEN – Staatsministerin Michaela Kaniber: So realitätsfremd!)
