Ralf Stadler
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetzes ist ein notwendiger Schritt, um die ohnehin schon nicht mehr nachvollziehbare EU-Bürokratie zumindest ansatzweise zu begrenzen. Durch die Einführung von Kleinbetragsregelungen wird der Verwaltungsaufwand in der Landwirtschaft erheblich minimiert. Das vorliegende Beispiel zeigt aber auch, dass es grundsätzlich sinnvoll wäre, den Bundesländern im Sinne des Subsidiaritätsprinzips mehr Freiräume zu lassen. Dass die EU in der Landwirtschaftspolitik überhaupt nationalere Züge zulässt, ist nicht zuletzt auch eine Errungenschaft des viel gescholtenen Rechtspopulismus in Europa. Sehr geehrte Damen und Herren, das sollten wir nicht vergessen. Die Ampel nutzt die bestehenden Freiräume, um der bayerischen Landwirtschaft gezielt zu schaden. Das kann man an zahlreichen Regelungen, etwa der Düngeverordnung, erkennen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist eine bodenlose Unterstellung!) Aber zurück zum Thema. Fördermaßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik haben, wie bereits festgestellt, häufig zu Rückforderungsbeträgen und Zinsforderungen geführt, die einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Um diesen Aufwand zu reduzieren und den Bürgern eine effektivere Verwaltungsstruktur zu bieten, sieht der Gesetzentwurf die Festlegung eines Kleinbetrags von 500 Euro für Rückforderungsbeträge und von 250 Euro für Zinsforderungen vor. Diese Regelung, die sich an bisherigen EU-rechtlichen und bayerischen haushaltsrechtlichen Vorgaben orientiert, dürfte eine spürbare Erleichterung mit sich bringen, vor allem deshalb, weil eine sinnvolle bundesrechtliche Regelung fehlt, wie das bei der Ampel nicht anders zu erwarten war. Das gibt Bayern die Gelegenheit, eigenständig zu handeln und seine Abweichungskompetenz für die Schaffung gezielter Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu nutzen. Der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag liegt viel an der Unterstützung unserer landwirtschaftlichen Betriebe. Tradition und regionale Gemeinschaften sind in unseren Betrieben tief verwurzelt. Es ist unsere Aufgabe, unseren Betrieben den Rücken zu stärken und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Diese Kleinbetragsregelungen sind aus unserer Sicht eine willkommene Maßnahme, vor allem, weil sie näher am Bürger sind. Das ist gut so. Ein schlanker Verwaltungsprozess ist ausschlaggebend, um unsere landwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen und zu entlasten. Der Gesetzentwurf zeigt: Weniger EU und Bund sind ein Gewinn für Bayern. (Beifall bei der AfD)
