Alexander Hold
Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über eine Verordnung und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Liste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Ich sehe auch keine. Dann übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Bestätigung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Landesgesundheitsrat Frau Staatsministerin Judith Gerlach hat mit Schreiben vom 9. September 2024 mitgeteilt, dass die Vereinigung der Pflegenden in Bayern anstelle von Herrn Georg Sigl-Lehner die Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern Frau Kathrin Weidenfelder als neues Mitglied und anstelle von Frau Agnes Kolbeck den Vizepräsidenten der Vereinigung der Pflegenden in Bayern Herrn Michael Wetterich als neues stellvertretendes Mitglied benannt hat. Frau Staatsministerin hat darum gebeten, die gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch den Landtag herbeizuführen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Bestätigung durch den Landtag. Wer mit der Bestätigung von Frau Kathrin Weidenfelder als Mitglied des Landesgesundheitsrates einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen. Wer mit der Bestätigung von Herrn Michael Wetterich als stellvertretendes Mitglied des Landesgesundheitsrates einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist auch das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetzes (Drs. 19/3021) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich der Frau Staatsministerin Michaela Kaniber das Wort. Staatsministerin Michaela Kaniber (Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus): Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stelle ich den Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetzes vor. Mit diesem Änderungsgesetz wird, ganz im Sinne der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 13. Juni 2024, neue Bürokratie für unsere Landwirte verhindert und eine Vereinfachung für die Verwaltung erreicht. Infolge der EU-rechtlichen Vorgaben haben wir sehr komplexe Fördervorgaben und engmaschige Kontrollen. Daher kommt es im Bereich der Agrarförderung immer wieder dazu, dass trotz intensiver Prüfung vor der Auszahlung eine gewährte Förderung nebst Zinsen vom Landwirt zurückgefordert werden muss. Die Europäische Union hat in der aktuellen GAP-Förderperiode deutlich weniger inhaltliche und verfahrensrechtliche Regelungen getroffen als bisher, was wir natürlich ausdrücklich begrüßen. Folglich könnte man meinen: Weniger europäische Regelungen bedeuteten auch weniger Bürokratie im Fördervollzug. Dem ist aber aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen im Marktorganisationsgesetz für die Abwicklung der Direktzahlungen nicht so. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, bei den rein aus EU-Mitteln finanzierten Direktzahlungen mittels Bescheid jeden irrtümlich gewährten Betrag und jegliche Zinsen, ganz gleich, wie klein der Betrag auch sein mag, zurückzufordern. Obwohl der Bundesrat auf Initiative des Freistaats Bayern bereits am 31. März 2023 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes beschlossen hat, der den Verzicht auf die Eintreibung von Kleinbeträgen ermöglicht hätte, ist der Bundestag bis dato leider nicht tätig geworden; denn die Bundesregierung hat das Anliegen der Länder zwar erkannt, sich in der Sache aber gegen den Entwurf ausgesprochen. Auch das am 25. Juni 2024 vorgestellte Agrarpaket der Ampel-Fraktionen, mit dem unter anderem die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Marktorganisationsgesetzes angepasst werden sollen, räumt den vollziehenden Behörden bedauerlicherweise weiterhin keine Möglichkeit ein, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit generell auf die Anforderung von Kleinbeträgen zu verzichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können nicht länger auf eine Regelung des Bundes warten. Damit neue Bürokratie erst gar nicht entsteht, müssen wir für unsere bayerischen Behörden eigene Kleinbetragsregelungen treffen, um unsere Verwaltung, vor allem aber unsere Landwirtschaft, zu entlasten. Mit einem Kleinbetrag von 500 Euro für Rückforderungen und 250 Euro für Zinsforderungen legen wir den Grundstein für einen verwaltungsökonomischen Vollzug bei den Direktzahlungen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
