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Jenny Schack

CSU 18.07.2024 Sitzungen 19/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zunächst einmal betonen – weil mir das auch als Journalistin ganz wichtig ist –, wie froh ich bin, dass wir in Bayern, in Deutschland, die Pressefreiheit in unserer Verfassung verankert haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Sie ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und sie sorgt für einen freien Diskurs, den wir haben. Doch auch diese Freiheit, die wir haben, findet ihre Grenzen genau dort, wo es eben um den Schutz unserer demokratischen Grundordnung geht. Wir haben eine wehrhafte Demokratie, und ich bin sehr dankbar dafür. Wir gehen damit gegen jegliches extremistisches Gedankengut vor, sei es von rechtsextremistischer, sei es von islamistischer oder von anderer Seite, um das noch mal ganz klarzumachen. Zunächst zum Vorgehen der Europäischen Kommission gegen die Plattform X und weitere soziale Medien, das die AfD in ihrem Dringlichkeitsantrag ja angesprochen hat. Das Verfahren der EU-Kommission basiert – Sie werden das sicherlich gelesen haben – auf dem Digital Services Act, DSA, den es seit Februar 2024 gibt. Der DSA zielt darauf ab, den digitalen Binnenmarkt sicherer und natürlich auch transparenter zu gestalten. Konkret wurde hier festgestellt – Sie können es gerne nachlesen –, dass X gegen Bestimmungen zur Transparenz und zum Zugang zu Daten für Forschende verstößt. Diese Maßnahmen der Kommission dienen also nicht der Zensur, sondern der Förderung von Transparenz und Verantwortung, also dem, was Sie selbst auch immer fordern. Es geht darum, die User vor Desinformation und vor schädlichen Praktiken zu schützen, und eben nicht darum, ihre Meinungsfreiheit einzuschränken. Im Antrag, den wir eben zerstückelt gehört haben, wird auch das Verbot eines Presseorgans angesprochen. Sie haben es selber erwähnt, im Antrag selbst haben Sie das nicht getan. Ich gehe also davon aus, dass Sie das Magazin "Compact" meinen. Das Verbot in dieser Woche durch das Bundesinnenministerium, diese Entscheidung steht ganz klar in Einklang mit Artikel 5 des Grundgesetzes; denn auch die Pressefreiheit – ich habe es eben schon gesagt – findet ihre Grenzen dort, wo sie zur Gefährdung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung missbraucht wird. Es ist gut so, dass es hier Schranken gibt. "Compact" ist nicht einfach ein Presseorgan, das ist nicht einfach ein Magazin, das irgendwo rumlag, sondern das ist eine Plattform, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, meine Damen und Herren. Der Chefredakteur Jürgen Elsässer hat wiederholt erklärt – Sie zitieren ja auch gerne, ich habe ein noch ruhiges Zitat herausgesucht –: "Wir wollen einfach das Regime stürzen." – Das hat er mehrfach gesagt. Solche Aussagen verdeutlichen die aggressive Haltung, die verfassungsfeindliche Haltung, die dieses Verbot eben rechtfertigt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) Aber das Verbot stützt sich noch auf weitere Grundlagen: Gemäß § 3 des Vereinsgesetzes und Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes kann ein Verein – und damit in dem Fall auch eine Firma – verboten werden, wenn er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Das, meine Damen und Herren, hat "Compact" wiederholt bewiesen. Die AfD bezieht sich – dann mache ich es kurz – auch auf den 13-Punkte-Plan der Bundesministerin Nancy Faeser, der bereits hier bei uns im Landtag diskutiert wurde. Hier haben wir gesagt, trotz einiger Kritikpunkte unsererseits an der konkreten Umsetzung der Maßnahmen unterstützt Bayern bzw. unterstützen wir diesen Plan im Grundsatz. Wir begrüßen alle Maßnahmen, die zu mehr Sicherheit beitragen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bayern setzt sich ohnehin in besonderer Weise für die Sicherung der Meinungsfreiheit und den Schutz vor extremistischen Bestrebungen ein. So haben wir mit der "Bayern-Allianz gegen Desinformation" eine Initiative gestartet – auch danke dafür –, um unsere Bürgerinnen und Bürger vor Fake News und Desinformation zu schützen. Wir haben im Rahmen des Kabinettsausschusses gegen Hass und Hetze im Netz zentrale Anlaufstellen geschaffen, über die die Bürger strafbare Inhalte melden können. Hier arbeiten wir auch eng mit der Meldestelle "REspect!" zusammen. Die bayerische Polizei ist dabei, Hatespeech zu bekämpfen. Wir haben Beauftragte gegen Hasskriminalität. Wir sind also sehr wohl und sehr gut unterwegs, um unsere Grundordnung und Verfassung zu unterstützen. Meine Damen und Herren, Presse- und Meinungsfreiheit sind Eckpfeiler unserer Demokratie, aber sie dürfen nicht als Deckmantel für verfassungsfeindliches Handeln missbraucht werden. Bayern setzt die Maßnahmen konsequent um, um unsere Meinungsfreiheit zu schützen. Gleichzeitig treten wir entschieden gegen jegliche Form der extremistischen Bedrohung unserer Demokratie an. Der Dringlichkeitsantrag der AfD ist daher im Sinne unserer demokratischen Werte und der Rechtsstaatlichkeit abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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