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Andreas Krahl

GRÜNE 18.07.2024 Sitzungen 19/27

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, den Kollegen Piazolo vom vorherigen Redebeitrag hier zitieren zu dürfen: In allererster Linie sind wir alle hier bayerische Abgeordnete und sollten uns deswegen auch um bayerische Landespolitik kümmern. (Beifall bei den GRÜNEN) Deswegen freut es mich außerordentlich, dass wir uns hier und heute über Großschadensereignisse unterhalten und damit über die ureigenste Landesaufgabe, nämlich den Katastrophenschutz. Fangen wir doch gleich mal damit an, was die Bayerische Staatsregierung mit den – die Katastrophe findet nicht direkt in der Klinik statt, sondern meistens davor – Hilfsorganisationen im Bereich Katastrophenschutz grundsätzlich macht. Wenn sich Hilfsorganisationen beim ersten landesweiten Katastrophenfall in der Geschichte – ich glaube, da kann man dann schon von einer Großschadenslage sprechen – so äußern, dass diese Entgelte beim Innenministerium nicht abgerechnet werden können, wenn jemand eine Flasche Wein oder Pralinen für ehrenamtliche Maskennäherinnen zur Verfügung stellen will, mit der Begründung – Zitat –, dies habe nicht zur Katastrophenbewältigung beigetragen, muss ich sagen: Da müssen wir weit, weit, weit vor den Kliniken anfangen, wenn wir uns hier ernsthaft über Katastrophenschutz unterhalten wollen. (Beifall bei den GRÜNEN) Großschadenslagen sind das Thema. Was braucht man dazu? – Man braucht eine koordinierte, strukturierte Abarbeitung. Hilfsorganisationen werden verpflichtet, im Rahmen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes zum Beispiel Einsatzleitwägen anzuschaffen. Das fördert der Freistaat Bayern mir circa 162.000 bis 165.000 Euro. Die Preise für solche Einsatzleitwägen liegen mittlerweile aber bei 350.000 Euro plus circa 10.000 Euro, die ein Anwalt kostet, um die Förderung von 162.000 Euro überhaupt beantragen zu können, weil ein normaler Geschäftsführer das schlicht nicht mehr ausfüllen kann. Unter dem Strich heißt das: Bürokratieabbau haben Sie sich groß vorgenommen, im Katastrophenschutz könnten Sie damit anfangen. Aber man kann durchaus noch weiter gehen. Schauen wir doch mal ganz genau hin, was man in einer Großschadenslage oder im Verteidigungsfall, im Bündnisfall genauso, braucht: Man braucht Menschen. Meine Damen und Herren, ich kann nicht verstehen, gerade weil wir uns heute um die gesundheitliche Katastrophenvorsorge kümmern, warum ein Unterschied gemacht wird, ob sich ein Sanitäter oder eine Sanitäterin ehrenamtlich in der Freizeit fortbildet oder ein Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau. Wenn wir das ernst nehmen im Freistaat Bayern, dann braucht es – und es ist längst überfällig – eine flächendeckende Helfergleichstellung. (Beifall bei den GRÜNEN) Man kann in dem Bereich jetzt aber auch genauso gut über Material reden. Die jüngste Großschadenslage ist noch gar nicht so lange her, nämlich die Hochwasserkatastrophe, die wir übrigens heute Abend in einer Dankesveranstaltung Revue passieren lassen. Jetzt schauen wir doch mal nach Schwaben. In Schwaben ist die medizinische Versorgung komplett zusammengebrochen. Jetzt gibt es Konstrukte wie Mobile Medizinische Versorgungseinheiten. So etwas hat das Deutsche Rote Kreuz; es hat vier dieser Medizinischen Versorgungseinheiten, eine davon ist in Schwaben im Einsatz. Wer hat das Ding finanziert? – Die Bundesregierung. Jetzt stelle ich doch die Frage, da wir uns hier über medizinische Versorgung unterhalten: Wo ist denn eine flächendeckende Landesvorhaltung für den Katastrophenschutz in Bayern? Wo sind denn die mobilen Kliniken, die man schnell und zielgerichtet aufbauen könnte? Wo sind die medizinischen Versorgungseinrichtungen, die man dann unter dem Strich wirklich braucht? Der Freistaat Bayern könnte hier anfangen, seine Hausaufgaben im Bereich Katastrophenschutz zu machen. Wenn er dann mit diesen Hausaufgaben fertig ist, kann sich der Freistaat auch um die Kliniken im Katastrophenschutz kümmern, nämlich die Ausbildungsrahmenrichtlinien für Klinikpersonal. Das ist Aufgabe des Freistaates Bayern. Jede Pflegefachfrau und jeder Pflegefachmann ist gemäß Gesetzeslage verpflichtet, im Katastrophenschutz mitzuwirken. Ziemlich blöd – Entschuldigung für die Wortwahl –, wenn das Einzige, was die Kolleginnen und Kollegen in der Pflege gehört haben, genau das ist, dass sie verpflichtet sind, aber keine Ahnung haben, was eigentlich ihre Aufgabe ist, weil es der Rahmenlehrplan in Bayern nicht vorsieht. Langer Rede kurzer Sinn: Liebe Staatsregierung, lassen Sie dem Katastrophenschutz in Bayern endlich den Stellenwert zukommen, den er verdient – materiell, personell –, und dann können wir weitermachen und auf den Bund zugehen. Jetzt freue ich mich auf die Zwischenbemerkung, Herr Kollege Locke. (Beifall bei den GRÜNEN – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das macht eigentlich der Herr Präsident!)

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