Toni Schuberl
Herr Minister, ich bin nun doch schon einige Jahre in der Politik aktiv. Eine Sache wird einem relativ schnell klar, und die zieht sich über Jahre hinweg durch: Sobald es um eine Standortfrage geht, spreizen sich alle ein, egal ob zuständig oder nicht. Jedes Gremium, sei es ein Gemeinderat, ein Kreistag, ein Bezirkstag, ein Landtag oder eine Landesgruppe im Bundestag, alle spreizen sich ein, um das jeweilige Projekt, sei es eine Straße oder irgendeine Institution, an den Standort zu bekommen, an dem man es haben will. Während meiner gesamten politischen Laufbahn gab es noch nie die Frage: Sind wir zuständig? Es gab immer klare Signale, weil man weiß, dass nur diejenigen es auch bekommen, die geschlossen reagieren und klar sagen: Ja, wir wollen das bei uns. – Jetzt ist das erste Mal, dass ich höre: Vielleicht sind wir dafür gar nicht zuständig, das zu entscheiden, und vielleicht muss der Bund das entscheiden; er wird schon gute Gründe dafür haben, wenn er es woanders hintut. – Sie müssen mir erklären, warum das hier anders ist, wie Sie zu Ihrer Aussage stehen, dass Sie Nürnberg unterstützen, und was Sie im Bund tun wollen. (Beifall bei den GRÜNEN) Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Lieber Herr Schuberl, drehen Sie mir bitte nicht die Worte im Mund herum. Ich habe mich sehr bemüht, das möglichst einvernehmlich darzustellen. Der Bund hat das so in die Welt gesetzt. Herr Kollege Schuberl, ich respektiere das. Es gibt unterschiedliche Ansätze, mit welcher Zielsetzung und an welchem Ort man eine solche Erinnerungsstätte schaffen will. Das kann zum Beispiel der Tatort sein. Ich habe das gerade am Beispiel Fürstenfeldbruck deutlich gemacht. Es kann aber auch ein völlig anderes politisches Kriterium geben, wie das zum Beispiel bei der Holocaust-Erinnerungsstätte in Berlin geschehen ist. Die Verbrechen sind nicht dort zentral verübt worden, sondern man hat bewusst festgelegt, dass diese Erinnerungsstätte mitten in der deutschen Hauptstadt installiert werden sollte, um an die größten Verbrechen der deutschen Geschichte zu erinnern. Das ist auch ein zulässiges Argument, das so zu machen, und zwar unabhängig von Tätern, Opfern oder dergleichen. Lieber Herr Schuberl, Entschuldigung, ich stelle mich hier nicht hin und sage: Ich weiß das besser und erkläre dem Bund, wie er das zu machen hat. Sie wären die Ersten, die das kritisieren würden. Ich habe versucht, (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) das rüberzubringen. Wir werden mit dem Bund einen guten Dialog führen. Das ist ein Projekt des Bundes; er wird sich das auch nicht aus der Hand nehmen lassen. Wir werden klar sagen: Wir fänden es gut, wenn diese Erinnerungsstätte in Bayern geschaffen würde. Es ist offenkundig, dass sich ganz besonders Nürnberg intensiv darum bewirbt. Das ist ein klarer Standpunkt. Wir sollten nicht unnötig mehr Streit hineinbringen, als eigentlich vorhanden ist. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. – Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich bedanke mich für die konzentrierte Beratung und auch für die zum Nachdenken anregende und empathische Debatte insbesondere zum letzten Tagesordnung. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 18:04 Uhr) Anlage zum Protokoll 19/23 Protokoll 19/23 Protokoll 19/23 Protokoll 19/23 Protokoll 19/23 Protokoll 19/23 Protokoll 19/23 Protokoll 19/23
