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Ferdinand Mang

AfD 18.06.2024 Sitzungen 19/23

Sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! In dieser Debatte geht es um einen Antrag der AfD, um die Bürger vor der skrupellosen Raffgier der GEZ zu schützen. Wer weiß denn schon, dass man jeden Bezug einer Nebenwohnung der GEZ melden und zugleich einen Antrag auf Befreiung stellen muss, um nicht Jahre später gnadenlos abgezockt zu werden, selbst wenn man einen Grund zur Befreiung von der Zwangsgebühr gehabt hätte? Grundsätzlich kann sich jeder, der zum Beispiel aus sozialen Gründen von der Zwangsbeitragspflicht befreit ist, auch bis zu drei Jahre rückwirkend von der Zwangsgebühr befreien lassen; aber nicht der, der auf eine Nebenwohnung angewiesen ist und vergisst oder es schlicht und ergreifend nicht weiß, dass er mit Bezug einer Nebenwohnung diese dem Zwangsgebühreneintreiber zu melden und auch die Ausnahme zu beantragen hat. Dann droht ein teures Nachspiel. Der Zwangsgebühreneintreiber mit dem schönen Namen Beitragsservice ruft im Abstand von mehreren Jahren die Daten aller Meldeämter ab und kassiert dann gnadenlos auch für vergangene Zeiträume ab. Denn das hat man diesem asozialen Rundfunk zugestanden. Sie dürfen rückwirkend abkassieren, auch wenn eine Ausnahme bestanden hätte. Einen rückwirkenden Antrag auf Ausnahme hat der Gesetzgeber nicht zugelassen. Das heißt, wer nicht von Anfang an die Ausnahme beantragt hat, den kann der Zwangsgeldeintreiber abkassieren, da eine Ausnahme im Nachhinein gesetzlich nicht erlaubt ist. Um die betroffenen Mitbürger vor diesem asozialen Vorgehen zu warnen, haben wir diesen Antrag eingebracht, mit dem Inhalt, dass die Meldeämter die Bürger durch ein einfaches Informationsblatt im Rahmen der Ummeldung informieren – sei es durch ausgedruckte Blätter vor Ort oder digital. Dann haben die Bürger mit Anmeldung einer Wohnung auch zugleich die Information, dass sie sich innerhalb der Dreimonatsfrist bei dem Beitragsservice anmelden und wirksam eine Befreiung beantragen können. Das erhöht auch in keiner nennenswerten Weise die Bürokratie und schützt die Bürger vor der verfassungswidrigen Doppelbelastung. Weil die etablierten Parteien diesen Antrag bereits im Ausschuss abgelehnt haben und heute kein anderes Ergebnis zu erwarten ist, sage ich es noch einmal für die Bürger: Wer eine Zweitwohnung anmeldet und für die Hauptwohnung bereits Zwangsbeiträge entrichtet, der muss dies auch dem Beitragsservice mitteilen und zugleich einen Antrag auf Befreiung stellen. Das kann die Falle der Doppelbelastung vermeiden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Andreas Schalk für die CSU-Fraktion.

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