Marina Jakob
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal darf ich unseren Minister Thorsten Glauber entschuldigen; er wäre natürlich gerne da gewesen. Sie alle haben letzte Woche schon gehört – wir werden es auch nächste Woche im Ausschuss wieder hören –, wie wichtig ihm der Hochwasserschutz ist. Er ist heute allerdings Gastgeber der Verbraucherschutzministerkonferenz und kann aufgrund dessen nicht da sein. Fakt ist: Wir haben bereits über 4 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert. Wir haben dadurch über 565.000 Anwohner geschützt. Wir in Bayern investieren mehr als alle anderen Bundesländer in den Hochwasserschutz und in den Klimaschutz. Das muss einfach mal gesagt werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Dennoch ist es richtig, dass es offene Projekte gibt, die umgesetzt werden können. Wir möchten dafür die Mittel im nächsten Nachtragshaushalt erhöhen. Das ist der richtige Zeitpunkt, und dort ist es richtig angesiedelt. Wir in Bayern machen bereits HQ100 plus Klimazuschlag. Das ist im LEP und auch in den Regionalplänen ausreichend verankert. Wir brauchen nicht noch zusätzliche Lösungen oder irgendwelche Verankerungen. Wir machen das und wir bauen das bereits. Jede Hochwasserschutzmaßnahme ist auf HQ100 plus Klimazuschlag ausgelegt. Auch hier stimmen die Karten. Ich weiß nicht, ob Sie draußen waren. Ich habe mit vielen Bürgermeistern geredet. Ich habe mir auch zu Hause in meinem Ortsteil Achsheim angeschaut, was überschwemmt ist und was die Karten sagen, was überschwemmt sein soll. Tatsächlich stimmt das eins zu eins mit HQ100 überein. Liebe GRÜNE, deswegen ist es in Ihrem Antrag vollkommen unnötig, darauf noch einmal einzugehen. In Artikel 46 Absatz 1 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes ist das festgeschrieben. Das wird weiterhin überarbeitet und auf dem Laufenden gehalten. Uns ist es besonders wichtig, den Hochwasserschutz pragmatischer anzugehen. Wir müssen Verfahren vereinfachen und diese nicht nur immer an den Wasserwirtschaftsämtern ansiedeln; es sind auch die Kommunen und die Landratsämter beteiligt. Wir wollen das gesamteinheitlich sehen und auf dem gesamten Verfahrensweg Vereinfachungen finden. Wir wollen auch eine Schutzgüterabwägung, aber diese ein bisschen ändern. Der Hochwasserschutz muss teilweise über dem Naturschutz stehen. Wir können nicht jede Kröte retten und das Verfahren hinauszögern, (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) bis wir endlich dazu kommen, die Hochwasserschutzmaßnahme umzusetzen. Jedes Hochwasserereignis bringt neue Informationen, neue Erkenntnisse. Wir gehen dann natürlich Änderungen an. Wir werden das auch dieses Mal machen. Ich verstehe nicht, warum Sie seit fast zwei Wochen immer wieder darauf herumreiten und versuchen, der Staatsregierung etwas anzukreiden, was in den letzten Jahren angeblich nicht gemacht wurde. Wir setzen den Hochwasserschutz kontinuierlich und mehr als jedes andere Bundesland in Deutschland um. Wir sind dran, wir bleiben dran. Zum Punkt "mehr Stellen an den Wasserwirtschaftsämtern": Es ist halt so, dass auch in der Wasserwirtschaft Fachkräftemangel herrscht. Es gibt nach wie vor offene Stellen; solange die nicht besetzt sind, können wir nicht einfach neue Stellen schaffen, die dann, weil wir kein neues Personal finden, überhaupt nicht besetzt werden können. Deswegen müssen wir die Verfahren auch für die Menschen an den Wasserwirtschaftsämtern vereinfachen. Dann brauchen wir kein Personal, das sowieso nicht zur Verfügung steht. Wir lehnen deshalb den Antrag der GRÜNEN ab und bitten um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN. – Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Mannes, AfD-Fraktion.
