Doris Rauscher
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das bisherige Transsexuellengesetz, kurz TSG, dem ein medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit zugrunde lag, wird durch das neue Selbstbestimmungsrecht abgelöst. Es betrifft eine sehr kleine Gruppe Menschen, die künftig besser behandelt werden. Das Selbstbestimmungsgesetz betrifft vornehmlich das Verfahren, mit dem trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens bewirken können. Das Gesetz trifft keine Regelung zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen. Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit komplett unberührt. Dies ist im Gesetzestext auch klargestellt. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird vom Selbstbestimmungsgesetz nicht berührt. Hinsichtlich des Zugangs zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbstbestimmungsgesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, wird auch künftig zulässig sein. Was heute verboten ist, wird verboten bleiben. Der Antrag der AfD richtet sich gegen eine von Ihnen selbst frei erfundene gesetzliche Regelung inklusive eines nicht wirklich nachprüfbaren Beispiels, weshalb er abzulehnen ist. (Beifall bei der SPD) Darüber hinaus erwarte ich mehr Respekt von vielen hier im Haus gegenüber betroffenen Menschen. (Beifall bei der SPD)
