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Harald Kühn

CSU 04.06.2024 Sitzungen 19/19

Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Staatsministerin Gerlach, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für jeden Menschen ist Gesundheit das wichtigste Gut. In Zeiten von Krisen, Kriegen und Katastrophen wird das immer besonders deutlich. Aktuell ist es leider die Hochwasserkatastrophe. Deshalb gedenken wir der Opfer und danken den Helfern. Bezüglich der Corona-Krise, die auch uns in den letzten Jahren beschäftigt hat, verweise ich auf meine Worte in der Plenarrede am 28. März 2023 sowie auf den im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention am 23. April angenommenen Antrag der Regierungsfraktionen, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, dem Landtag zu berichten. Gerade in den vergangenen Jahren konnte festgestellt werden, dass wir grundsätzlich eine leistungsfähige medizinische Versorgung haben, mit einem effizienten System privater und öffentlicher Angebote als wichtiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Es muss uns klar sein, dass Gesundheits- und Pflegeversorgung gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, die künftig neben mehr Prävention auch mehr Geld benötigen. Durch die demografische Entwicklung, den wirtschaftlichen, technischen und medizinischen Fortschritt sowie das zunehmende Gesundheitsbewusstsein der Menschen steigt die Lebenserwartung und damit auch die Relevanz der Gesundheitswirtschaft. Diese hat neben den Versorgungsaufgaben eine sehr hohe strukturpolitische Bedeutung und trägt zur Schaffung und Sicherung von qualifizierten Arbeitsplätzen vor allem im ländlichen Raum bei. Es sind über 64 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung bei 1,2 Millionen Beschäftigten. Leistungsfähige Krankenhäuser sind hiervon ein wesentlicher Teil. Insofern ist es sehr erfreulich, dass für die Jahre 2024 und 2025 im Krankenhausetat, zusammen mit den Kommunen im Einzelplan 13 verbucht, jeweils 800 Millionen Euro vorgesehen sind mit dem Ziel, im Laufe der Periode auf eine Milliarde zu kommen. Der Freistaat fördert insbesondere über das Jahreskrankenhausbauprogramm und über das Förderprogramm für kleinere Krankenhäuser mit 100 Millionen Euro in fünf Jahren. Auch die sogenannte Green HospitalPLUS Initiative befindet sich in der Umsetzung. Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang betone ich deutlich, dass die geplante und grundsätzlich auch notwendige Krankenhausreform der Bundesregierung keine nachteiligen Effekte auf die Versorgungssituation der Menschen in Bayern haben darf. Nach Einschätzung unseres Gesundheitsministeriums hat die Bundesregierung bisher leider nur ein unzureichendes Konzept auf den Weg gebracht, wodurch eine schlechtere Versorgung in manchen ländlichen Regionen droht. Davor hat auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft eindringlich gewarnt. Daher bin ich dankbar, dass Frau Staatsministerin Gerlach klar zum Ausdruck gebracht hat, dass Bayern sich mit den anderen Ländern im Bundesratsverfahren weiter für Korrekturen einsetzen wird. Hierbei geht es um zentrale Punkte wie eine an den tatsächlichen Kosten orientierte Vorhaltevergütung, hinreichend flexible Regelungen zum Erhalt der Fachkrankenhäuser sowie um eine sachgerechte Regelung vor allem bei Kooperationen, zum Beispiel in meiner Region zwischen der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Murnau und dem kommunalen Klinikum in Garmisch-Partenkirchen. Anfangs wurde diese Thematik vergessen. Jetzt ist sie im Entwurf enthalten. Mit dem Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 wird ein wichtiger Beitrag dafür geleistet, dass den Menschen in Bayern auch weiterhin die bestmögliche Versorgung zur Verfügung gestellt werden kann. Der Einzelplan 14 mit Nachschubliste umfasst insgesamt 1,9 Milliarden Euro. Das bedeutet eine Steigerung von 6,7 bzw. 3,6 %, insgesamt über 90 Millionen Euro. Zum Personal ist zu erwähnen: 1.920 Mitarbeiter sind in diesem Bereich beschäftigt, 472 davon im Ministerium, verteilt auf fünf Standorte in den Städten München und Nürnberg. Das Gesundheitsministerium hat in der Vergangenheit schon enorme inhaltliche und organisatorische Herausforderungen bewältigt. Mit der Krankenhausreform stehen ebenso neue, große Aufgaben bevor bei Themen wie dem Fachkräftemangel und der von der Bundesregierung veranlassten Cannabis-Teillegalisierung. Dies schlägt sich auch im Personalhaushalt nieder: Insgesamt werden 45 neue Stellen geschaffen. Es gibt wieder eine Vielzahl an Maßnahmen in den verschiedenen Themenfeldern, so im Bereich Prävention und Gesundheitsschutz, um das nur stichpunktartig aufzuführen: zum Beispiel Bekämpfung der Glücksspielsucht, Maßnahmen gegen die Immunschwächekrankheit AIDS, Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und der aktuelle Präventionsschwerpunkt "Frauengesundheit – ein Leben lang". Im Ministerium ist ein "Masterplan Prävention" in Bearbeitung, der 2025 vorgestellt werden soll. Bayern wird zur gesundheitlichen Versorgung insbesondere auch im ländlichen Raum beitragen. In diesem Zusammenhang ist es ein wichtiges Signal, dass der Meisterbonus 2025 um die Weiterbildungsabschlüsse für Einrichtungs- und Pflegedienstleiter erweitert wird. Das Programm für die Kurorte und Heilbäder und das Stipendienprogramm für Medizinstudenten ebenso wie die Landarztprämie und das Förderprogramm zur Unterstützung des kommunalen Engagements für eine wohnortnahe vertragsärztliche Versorgung werden fortgesetzt. Das seit 2015 existierende Programm Gesundheitsregionen plus wird sehr gut angenommen. Aktuell befinden sich 62 Gesundheitsregionen in der Förderung. Vorgesehen ist hier, die Geschäftsstellenleiter, deren Förderung ausläuft, ab 1. Januar 2025 auf Planstellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu übernehmen. Das bedeutet eine Verstetigung des Programms und eine finanzielle Entlastung der betroffenen Landkreise. Die Fördermaßnahmen im Bereich Hebammenleistung und Geburtshilfe werden mit jeweils 31 Millionen Euro weitergeführt. Leider steigt der Pflegebedarf an. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen nimmt zu. Bis 2028 ist beabsichtigt, die Zahl der Pflegeplätze um 8.000 zu erweitern. Im Doppelhaushalt sind für die entsprechenden Förderprogramme 145 Millionen Euro enthalten. Auch in Bayern ist der Fachkräftemangel in der Pflege leider weiterhin groß. Deshalb soll die Kampagne Neue Pflege Bayern ausgeweitet und neu konzipiert werden. Ebenso sind Mittel für die Gewinnung ausländischer Pflegekräfte enthalten. Sie sind ebenfalls von Bedeutung. Für den Vollzug des Pflegeberufegesetzes sind insgesamt 180 Millionen Euro enthalten. Das von der Staatsregierung als sinnvoll erachtete Landespflegegeld ist mit 890 Millionen Euro, mit steigender Tendenz, verankert. Die Springerkonzepte, über die wir das letzte Mal schon gesprochen haben, werden derzeit erprobt, und für die Investitionsförderung für den Neu- und Ausbau von Pflegeheimen sind insgesamt 118 Millionen Euro vorgesehen. Für die im Oktober 2023 eingeführte Förderrichtlinie zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum sind 25 Millionen Euro eingestellt. Zur Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung sind 18,1 Millionen Euro enthalten. Die Demenzstrategie Bayerns wird mit jährlich 1,3 Millionen Euro fortgesetzt. Kolleginnen und Kollegen, der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Politik. Die Pflege und Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden ist ein Gebot der Menschlichkeit. Mit insgesamt mehr als 4,2 Millionen Euro können die palliativmedizinische und die geriatrische Versorgung im stationären und im ambulanten Bereich verbessert sowie der weitere Ausbau der ambulanten Hospizarbeit, der stationären Hospize und die Arbeit der Kinderhospize unterstützt werden. Gerade in schwierigen Zeiten zeigt sich der breiten Öffentlichkeit die außerordentlich große Bedeutung der Arbeit des gesamten medizinischen und pflegerischen Personals einschließlich privater Gesundheits- und Pflegeanbieter sowie unserer Wohlfahrtsverbände. All diesen für das Funktionieren unseres Gemeinwesens so wichtigen Menschen sei bei dieser Gelegenheit vielmals gedankt. Mein Dank gilt zudem allen verantwortlichen Vertretern der Staatsregierung, insbesondere Frau Staatsministerin Judith Gerlach, deren Vorgänger Klaus Holetschek, dem Patienten- und Pflegebeauftragten der Staatsregierung Herrn Kollegen Thomas Zöller, der Staatsverwaltung sowie der Opposition. Bedanken darf ich mich auch beim Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Bernhard Seidenath und dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Josef Zellmeier. Meine Damen und Herren, für den vorliegenden Entwurf des Einzelplans 14 bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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