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Gabriele Triebel

GRÜNE 14.05.2024 Sitzungen 19/18

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In jeder Klasse sitzt mindestens ein Kind, das sexualisierte Gewalt erlebt hat. Das ist in jeder Klasse ein Kind zu viel. Unsere Verantwortung ist es, Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Gewalt zu schützen. Die Schule muss für Kinder und Jugendliche ein Raum sein, in dem sie sich sicher, aufgehoben und verstanden fühlen. Das wird nur funktionieren, wenn es verbindliche Regeln für den Umgang und die Prävention in Bezug auf sexualisierte und andere Gewaltausübung gibt. (Beifall bei den GRÜNEN) Das Thema der sexualisierten Gewalt ist richtig aktuell geworden mit den unzähligen Fällen in den Kirchen. Zum Glück ist es kein Tabu mehr, darüber zu sprechen. Zum Glück werden die Opfer gesehen und die Täterinnen und Täter nicht mehr geschont. Mit Recht fordert die Gesellschaft, dass sich Institutionen – nicht nur Kirchen, sondern auch Sportvereine und andere Verbände, in denen diese Gewalt stattfindet und stattfinden kann – verbindliche Regeln für den Umgang mit Taten und für die Prävention geben. Und sie tun es auch; sie nehmen die Herausforderung an. Nicht so der Freistaat für seine Schulen, und das, obwohl die Kultusministerkonferenz einstimmig, also mit der Stimme Bayerns, im Frühjahr 2023 den Leitfaden "Kinderschutz in der Schule" beschlossen hat. Ich kann nicht nachvollziehen, warum sich die Staatsregierung hier verweigert. In Berlin sagt man Ja und hier in Bayern Nein. Sie weigern sich, die Schulen in ihrer Entwicklung so zu unterstützen, dass sich alle Schulen in Bayern ein verpflichtendes Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt und andere Gewalterfahrungen geben. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das wird seit 2010 gemacht!) Erst letztens bekamen wir die steigenden Gewaltzahlen an Schulen präsentiert. Da müssen wir doch zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen, zum Wohle der Eltern und natürlich auch der Lehrkräfte handeln. Wir können die Schulen hier nicht alleinlassen. (Beifall bei den GRÜNEN) Schutzkonzepte sind dafür da, damit Kinder und Jugendliche wissen, dass ihnen geholfen wird, wenn sie sich in der Schule irgendjemandem anvertrauen, und damit sie wissen: Meine Schule ist ein sicherer Ort. – Schutzkonzepte geben der ganzen Schulgemeinschaft Sicherheit; denn sie legen fest, wie die Schule mit Verdachtsfällen umgeht, wie Opfer unterstützt werden und wie Täterinnen und Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Im Ausschuss war der inhaltliche Austausch zu diesem Thema alles andere als befriedigend. Es wurde darauf verwiesen, dass es – ich zitiere – ein Schreiben des Kultusministeriums gibt, das empathisch die Tragweite der Thematik akzentuiert. – Liebe Kolleginnen und Kollegen der Staatsregierung, das ist nicht das, was Sie in Berlin unterschrieben haben. Das reicht nicht aus, wenn es um Gewalt an Kindern und Jugendlichen geht. (Beifall bei den GRÜNEN) Wenn ich mich im Straßenverkehr so verhalte, dass ich Menschen gefährde und verletze, gibt es dafür doch auch gesetzliche Regelungen und nicht ein empathisches Schreiben des Verkehrsministeriums an die Fahrschulen. Da die Hoffnung bekanntlich als Letztes stirbt, hoffe ich, dass Sie sich doch noch besinnen und unserem Antrag zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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