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Horst Arnold

SPD 14.05.2024 Sitzungen 19/18

– Glaubst du! (Heiterkeit bei der CSU) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Cannabishysteriefolgenbegrenzungsgesetz wäre wohl eher angebracht für das, was Sie hier vorlegen. Sie geben nun in dem Gesetz tatsächlich zu, dass es sich um eine Teillegalisierung handelt, da der Konsum in Schutzzonen und insbesondere in unmittelbarer Anwesenheit von Kindern bereits jetzt bundesrechtlich als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Sie setzen jetzt mit diesem Gesetz Ihre Retrolinie der Repression fort. Als Eiferer im Rahmen Ihres offensichtlich selbst eröffneten Kulturkampfes spalten Sie den Gesundheitsschutz widersinnig und kaum nachvollziehbar. Während Sie die Gesundheitsschädlichkeit traditionellen Tabakkonsums weiterhin gesetzlich voll akzeptieren und weiterhin das Rauchen in Raucherbereichen im Beisein von Kindern zulassen, wird dies beim Rauchen und Verdampfen von Cannabis verboten. Tabakrauchen im Biergarten und auf Volksfesten – ja, Cannabisrauchen und -verdampfen – nein. Was erzählen Sie den hustenden Kindern, wenn der Husten vom Tabakrauch kommt? Ist es dann für Sie akzeptabel, dass der andere Dampf verboten ist? Antworten Sie, dass Sie die Konsumanreize für Cannabis vermeiden wollen? (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) – Das mag ja für Sie eine Erklärung sein, aber ehrliche Gesundheitsschutzpolitik ist das nicht. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Sie schaffen weitere Probleme. Tabakverhalten im Außenbereich vom Biergarten und Cannabisverhalten im Außenbereich vom Biergarten: Wie wollen Sie denn das beweisen und auseinanderhalten? – Jeder, der sich schon mal selbst eine Zigarette gedreht hat, weiß, dass er sich durch sein Verhalten mit Ihrem Gesetz absolut verdächtig macht. So geht man mit den Leuten nicht um. (Zurufe der CSU und der FREIEN WÄHLER: Oh!) Mit Ihrem Bußgeldkatalog schießen Sie über das Ziel weit hinaus. Während Hundekot auf dem Spielplatz und Abfallbeseitigungen unerlaubter Art von der Tarifierung weit unterhalb Ihres Einstiegstarifs für Cannabis sind, hauen Sie in diesem Bereich voll zu. Eine Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz interessiert Sie auch nicht. Hauptsache, man haut drauf. (Beifall bei der SPD) Die Gerichte sind nicht gebunden und werden insoweit entscheiden. Sie belasten auch die Kreisverwaltungsbehörden mit einer Sisyphos-artigen Mehrarbeit; denn sie müssen ja entscheiden. Bis zum heutigen Tag ist wegen Cannabisverhaltens in Bayerns Großstädten noch kein einziges Bußgeld verhängt worden. Gesundheitsschutz: Wie war das? – Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht. Sie trauen den mündigen Menschen Bayerns nicht zu, verantwortlich mit dieser neuen gesetzlichen Freiheit umzugehen. Im Gegenteil, Sie bevormunden im blinden Eifer des beleidigten Potentaten, der schwer einsehen kann, (Zuruf der Abgeordneten Petra Guttenberger (CSU)) dass der Bundesgesetzgeber andere Regelungen getroffen hat, und zwar mit der Teillegalisierung, um aus der Sackgasse der permanenten Stigmatisierung und Kriminalisierung von Konsumenten herauszukommen und so ein anderes Zeitalter zu beginnen. Der Phantomschmerz Ihres Repressionsverlustes muss heftig sein. Aber Gesetzgebung dient nicht der Therapie, der Selbsttherapie oder der Schmerztherapie, sondern der plausiblen und nachvollziehbaren Regelung eines gesellschaftlichen Miteinanders. Das ist Ihnen mit diesem Gesetz nicht gelungen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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