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Andreas Krahl

GRÜNE 14.05.2024 Sitzungen 19/18

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehen wir uns die Studien an: Im Jahre 2010 setzte ein Forschungsteam aus Mainz und Jena im Rahmen einer Studie 8 Personen über 3 Stunden in einen Coffee-Shop, in dem bis zu 25 Leute gleichzeitig gekifft haben. Bei den anschließenden Blutproben nach eineinhalb Stunden konnte gerade einmal ein THC-Wert nahe der Nachweisgrenze festgestellt werden. Nach 6 Stunden war gar kein THC mehr messbar. Die Probandinnen und Probanden hätten nach ihren Urinproben noch auf der Türschwelle einen Drogentest bestanden. Ein Drogenforscher der Frankfurter Goethe-Universität schätzt die Gefahr eines Rausches durch Passivrauchen von Cannabis als nicht gegeben ein. Inwieweit Cannabisrauch, aktiv oder passiv, im Vergleich zu Tabak die Lunge schädigt, ist bis jetzt noch ziemlich wenig erforscht. Amerikanische Studien lassen den Schluss zu, dass ein Joint die Lunge einer aktiv rauchenden Person bis zu fünfmal stärker belastet als eine normale Zigarette. Ob und wie sich diese Erkenntnis auf das Passivrauchen übertragen lässt, ist bis dato gar nicht erforscht. Was dagegen sehr gut erforscht und untersucht ist, ist die schädliche Wirkung von Tabak. Allein durch das Passivrauchen von Tabak sterben nach Angaben der WHO jedes Jahr 1,5 Millionen Menschen. Der aktive Konsum tötet Jahr für Jahr 7,6 Millionen Menschen. Ich zitiere einen meiner Vorredner, Herrn Kollegen Bernhard Seidenath: "Das Rauchen von Tabak ist traditionell erlaubt und für Erwachsene vollständig legal." Wir können uns darauf einigen, dass unser bestehendes Nichtraucherschutzgesetz wichtig ist und dass das Rauchen ganz grundsätzlich alles andere als gesund ist. Das Gesundheitsschutzgesetz spricht im Übrigen ganz konsequent nur vom "Rauchen" und vom "Passivrauchen". Für Cannabis wollen Sie also jetzt auch noch das Erhitzen und das Verdampfen in das Verbot einbeziehen. E-Zigaretten und Vapes geben aber nachweislich krebserregende Partikel und schädliche Substanzen an die Umgebung ab, und das ganz ohne Cannabis. Das interessiert Sie bis dato aber relativ wenig. Das LGL empfahl bereits 2013, also vor 11 Jahren, E-Zigaretten grundsätzlich unter das Rauchverbot zu stellen. Noch vor knapp einem Jahr bewertete die Staatsregierung aber genau das als einen rechtfertigungsbedürftigen Grundrechtseingriff für die betroffenen Raucher und Raucherinnen, der eine belastbare wissenschaftliche Bewertung voraussetzt, dass auch diese Produkte für Dritte gesundheitsgefährdend sind. Liebe Fraktionen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, bei einem Grundrechtseingriff für erwachsene Cannabiskonsumenten und -konsumentinnen nehmen Sie es also nicht ganz so genau. Da drücken Sie trotz der Studienlage lieber beide Augen zu und befürworten diesen Grundrechtseingriff, vor dem Sie bei E-Zigaretten noch gewarnt haben. Meine restliche Redezeit würde ich gerne den Konsumanreizen und Ihrer Sorge um die Kinder und Jugendlichen widmen. Eine Minute reicht gar nicht aus, um jeden einzelnen Volksfest-Facebook-Post des Ministerpräsidenten aufzuzählen und zu bewerten. – Auch wenn Sie gähnen: Sie kommen auch jedes Mal mit den alten Kamellen. Solange die gefährliche Droge Alkohol mehr Tote – – (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Alkohol gefährdet niemand anderen, nur mich selbst!) – Ich habe gerade die Studienlage dargestellt. Zeigen Sie mir eine Studie! Alkohol gefährdet jeden Einzelnen. Okay. Setzen wir aber Konsumanreize, dann ist es natürlich ein Unterschied, ob ein Ministerpräsident in jedem Zelt sitzt. (Beifall bei den GRÜNEN) Es geht um Konsumanreize – das vergessen Sie – und um die Gefährdung. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Es geht um Fremdschädigung!) – Da habe ich anscheinend einen wunden Punkt getroffen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Wir reden über Konsumanreize. Genau das ist ein Anreiz, wenn einem der Ministerpräsident auf jedem Wahlplakat zuprostet. In diesem Sinne: Prost, ich habe fertig. (Beifall bei den GRÜNEN)

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