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Roland Magerl

AfD 14.05.2024 Sitzungen 19/18

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Wer die Aussicht auf Krieg, Jobverlust, Armut und kulturelle Überfremdung mal kurz ausblenden will, der kann sich seit dem 1. April offiziell eine Tüte gönnen. Die alte Weisheit, wonach das Leben nur durch einen Suff zu ertragen ist, ist damit überholt. Wir alle wissen, dass Drogen definitiv keine Lösung sind. Dennoch wurde im Bund ein Cannabisgesetz erlassen, wahrscheinlich mit dem Hintergedanken, dass das Volk weiterhin duldsam ebendiese Politik der Ampelkoalition ertragen kann. (Beifall bei der AfD) Dass wir heute überhaupt über ein Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz reden, ist die Folge des Versagens der angeblich konservativen Parteien. Diese haben sich in den letzten Jahren so an den links-grünen Zeitgeist angebiedert, dass sie auch bei der Drogenbekämpfung einfach nichts mehr entgegenzusetzen haben. Seit dem 1. April weht einem nun vielerorts in Bayern der Rauch von Haschisch und Gras um die Nase. Der eine oder andere mag das gut finden. Nicht bedacht wurde aber, dass die Legalisierung auch negative Folgen haben wird; denn die Freiheit des Einzelnen ist in erster Linie einmal die Freiheit von etwas. Wenn ich kiffen möchte, dann ist das meine Entscheidung. Meine Freiheit wird aber eingeschränkt, wenn ein anderer meint, Drogen nehmen zu müssen, und ich dabei gezwungenermaßen passiv mitkonsumieren muss. Kinder und Jugendliche, aber auch alle anderen, die sich vor dem Einfluss von Drogen schützen möchten, sind seit dem 1. April schutzlos. An sie hat niemand gedacht. Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist für uns leider noch ein wenig zu kurz gedacht. Hier soll zwar in das Hausrecht der Wirte eingegriffen werden; aber die Bushaltestellen, an denen sich unsere Kinder aufhalten, bleiben außen vor. Der Englische Garten, in dem seit den Sechzigerjahren gekifft wird, wird aufgenommen; die Luftkurorte wurden aber gänzlich vergessen. Ich denke auch an den Kontrollaufwand durch die Polizei. Auf der einen Seite wollte man diese durch Legalisierung entlasten, auf der anderen Seite schaffen wir hier wieder einen Kontrollzwang. Gedanken sollte man sich auch über das Verschieben von Straftatbeständen machen. So war früher der Konsum erlaubt, der Besitz aber verboten. Nun drehen wir die Sache um. Die typische Klientel an den Bahnhöfen oder vor den Schulen unserer Kinder, welche die Drogen an den Mann oder an das Kind bringt, kann nun straffrei mit 25 Gramm Cannabis in der Tasche herumlaufen; der Konsument aber wird nun bestraft, wenn er sich an falscher Stelle einen ansteckt. Je mehr im Einzelnen geregelt wird, umso mehr Unklarheiten gibt es. Amüsant ist dagegen der Versuch der Staatsregierung, die privaten Wohnwagen der Schausteller vom übrigen Volksfestgelände zu trennen. Wer geschäftstüchtig ist, wird künftig einfach Privatpartys veranstalten. Da können dann die Leute kiffen, wie sie lustig sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zeigt uns doch auf, dass wir hier im Ausschuss noch einiges zu diskutieren haben, bevor wir hier dieses Gesetz verabschieden. Für viele liegt die Lösung doch schon auf der Hand: Dort, wo man nicht mehr kiffen kann, werden dann eben Kekse gegessen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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