bayern.landtag.de ↗

Michael Hofmann

CSU 14.05.2024 Sitzungen 19/18

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist zentraler Bestandteil unserer bayerischen Rechtsprechung. Jede Bürgerin und jeder Bürger dieses Freistaats kann sich an ihn wenden und kann seine rechtlichen Beschwerden vortragen. Es gibt auch keinen Anwaltszwang. Wenn es nicht völlig unbegründete Klagen sind, ist dieser Weg auch rechtskostenfrei. Das ist ein elementarer Garant für die Rechtssicherheit in unserem Freistaat Bayern. Das ist eines unserer Verfassungsorgane und unser oberstes Rechtsprechungsgericht. Wir haben in all den Jahren keine Schwierigkeiten gehabt, diesem Verfassungsgerichtshof die entsprechenden Möglichkeiten zu geben. In der Verfassung des Freistaats Bayern steht, dass der Bayerische Landtag 15 nichtberufsrichterliche Richter in den Verfassungsgerichtshof zu wählen hat. Ich glaube, es ist auch gut, dass die Vertretung, die sich das Volk wählt, auch dementsprechend Richter dazu bestimmt, dass sie im Verfassungsgerichtshof mit Recht sprechen. Wir alle können uns noch daran erinnern, dass das bis vor Kurzem überhaupt kein Thema gewesen wäre, wenn nicht in der Zwischenzeit einzelnen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs, die aufgrund des Vorschlags der AfD-Fraktion gewählt worden sind, enorme Bedenken entgegengeschlagen hätten. Dieser Ansatz muss für uns letztlich auch das Signal sein, die Fragen neu zu überdenken und zu überlegen, wie wir dieses höchste Gericht des Freistaats Bayern fern von allen Zweifeln und von allem Verdacht halten, dass ein Verfassungsgericht möglicherweise mit Richtern besetzt ist, die die eigene Verfassung nicht ehren und nicht achten. Wir müssen sicherstellen, dass das Gericht nicht unglaubwürdig gemacht wird. Der Ansatz einer neuen Besetzung muss davon getragen sein, dass der Verfassungsgerichtshof auch in Zukunft arbeitsfähig ist. Wir erinnern uns alle an die Abstimmung hier im Bayerischen Landtag. Ich sage das ohne Schuldzuweisungen, aber mit einem mahnenden Zeigefinger. Wir haben im Freistaat Bayern nach wie vor bis zum Obersten Gerichtshof ein funktionierendes Rechtssystem. Das liegt daran, dass die Koalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN ihrer Verantwortung gerecht geworden ist und sich nicht weggeduckt hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich habe Verständnis dafür, dass man Bauchgrimmen haben kann und haben muss, wenn eine Partei – im Übrigen seit dem Gerichtsurteil gestern – zu Recht unter dem Verdacht des Rechtsextremismus steht und Mitglieder in den Verfassungsgerichtshof entsendet. Wir hatten damals nur die Möglichkeit, die Arbeitsfähigkeit dieses Verfassungsgerichtshofs sicherzustellen. Dieser Aufgabe sind wir nachgekommen. Das bedeutet aber nicht, dass wir handlungsunfähig sind, ganz im Gegenteil. Wir passen uns als eine wehrhafte Demokratie den Gegebenheiten an. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir vor allem erreichen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger sicher sein können, dass der Verfassungsgerichtshof auch weiterhin arbeitsfähig und mit Mitgliedern besetzt ist, die fern jeden Zweifels und jeden Verdachts Verfassung und Recht in Einklang bringen und diese achten. Daher ist es unsere weitere Aufgabe, nicht nur die Wahl sicherzustellen, sondern auch sicherzustellen, dass Oppositionsrechte und Parlamentsmehrheiten ineinander übergehen und miteinander verwirklicht werden. Aus diesem Grund kommen wir weg von der Vorstellung, dass jede Fraktion Kandidaten vorschlägt und diese auch zu wählen sind, ganz egal, welche Köpfe vorgeschlagen werden. Stattdessen kommen wir zu einem Vorschlag, der zum einen dem Parlament und jedem einzelnen Abgeordneten weitaus mehr Recht und mehr Einfluss zubilligt, als es bisher der Fall ist. Zum anderen stärken wir mit dem neuen Vorschlag gleichzeitig die einzeln zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten. Wie ist das möglich? – Schlicht und ergreifend deswegen, weil wir zwei Vorschlagslisten für die Wahl der Richterinnen und Richter in das Wahlsystem aufnehmen. Für die eine Liste sind allein die Fraktionen, die die Regierung tragen, vorschlagsberechtigt. Das wären in diesem Fall die CSU und die FREIEN WÄHLER. Außerdem gibt es eine Liste, für die nur die Oppositionsparteien vorschlagsberechtigt sind. In diesem Fall sind das die GRÜNEN, die SPD und die AfD. Damit ist sichergestellt, dass jede Fraktion eigene Vorschläge machen kann. Im Übrigen kann sie nicht nur, wie jetzt, eine begrenzte Zahl der rein nach Verhältniswahlrecht auf sie entfallenden Stellen vorschlagen, sondern sie kann darüber hinaus so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, wie auf dieser Liste zu wählen sind. Das heißt, jede Fraktion kann noch mehr Vorschläge machen als bisher. Ob sie das tut, bleibt ihr vollkommen selbst überlassen. Das Parlament hat die Möglichkeit, aus dieser größeren Anzahl von Köpfen eine entsprechende Auswahl zu treffen. Das stärkt natürlich auch die entsandten Richterinnen und Richter, die von diesem Parlament gewählt worden sind, weil sie sich nicht allein darauf stützen, dass sie eine Fraktion vorgeschlagen hat, sondern dass sie aus einer breiten Auswahl gewählt worden sind. Diese Lösung, die wir vorschlagen, ist auch tragfähig für die Zukunft. Sie ist nicht davon abhängig, wie sich das Parlament durch die weiteren Wahlen entwickelt. Die Lösung berücksichtigt die Mehrheitsverhältnisse, wie das Volk den Bayerischen Landtag sieht, und sorgt für ausgewogene Verhältnisse. Das war unsere Aufgabe. Dieser Aufgabe haben wir uns gestellt. Wir haben unser Versprechen, zügig eine neue Regelung zur Neubesetzung des Verfassungsgerichts zu treffen, wahr gemacht. Diese Aufgabe ist auch ein Teil einer demokratischen Gepflogenheit. Es kann natürlich nicht sein, dass allein die Parlamentsmehrheit darüber entscheidet, wer gewählt wird. Ich höre schon die einzelnen Stimmen, die sagen: Am Ende des Tages muss jeder einzelne Kandidat mit einer Mehrheit gewählt werden. – Das war bisher allerdings auch schon der Fall. Wer bisher in diesem Parlament keine Mehrheit gehabt hat, wurde auch nicht gewählt. Das war letztendlich das Problem. Hätten wir weniger Kandidatinnen und Kandidaten gewählt als die zu besetzenden Richterpositionen, wäre der Verfassungsgerichtshof nicht arbeitsfähig und dementsprechend in seiner Rechtsprechung angreifbar gewesen. Dieser Aufgabe stellen wir uns. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Fraktionen eigene Vorschläge machen können. Ich höre schon wieder die Bedenken: Wie können wir sicherstellen, dass unsere Kandidatinnen und Kandidaten tatsächlich gewählt werden? – Zunächst einmal werden genau so viele gewählt, wie benötigt werden. In diesem Zusammenhang kann einerseits keine Unterbesetzung eintreten. Andererseits stellen Sie sicher, dass Ihre Kandidatinnen und Kandidaten über jeden Zweifel erhaben sind. Ob das am Ende des Tages für jede Fraktion einfacher oder schwieriger ist, muss jeder selbst beurteilen. Letztendlich ist sichergestellt, dass dieser Verfassungsgerichtshof mit Glaubwürdigkeit, mit Vertrauen und auch zum Schutz unserer Demokratie und zum Schutz unserer Verfassung Recht sprechen kann. Dieser Aufgabe haben wir uns gestellt. In diesem Zusammenhang bedanke ich mich dafür, dass wir den Gesetzentwurf gemeinsam mit den Fraktionskollegen der FREIEN WÄHLER und den Fraktionen von SPD und GRÜNEN einbringen können. Auf diese Weise machen wir deutlich, dass eine Demokratie wehrhaft ist. Das war immer unser Ziel. Inzwischen sitzen in diesem Landtag Kräfte, hinter deren Vorschlägen jeder rechtschaffene Demokrat Fragezeichen setzen kann. Dem schieben wir einen Riegel vor. Diesen Entwurf geben wir jetzt in die Ausschussberatung. Ich wünsche und hoffe, dass wir zu einer guten gemeinsamen Lösung kommen, um am Ende des Tages sicherzustellen, was unsere gemeinsame Aufgabe ist, nämlich ein starker Freistaat Bayern mit einer starken Demokratie und einer starken Rechtsprechung. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

Alle Reden von Michael Hofmann Protokoll ↗