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Martin Brunnhuber

FREIE WÄHLER 14.05.2024 Sitzungen 19/18

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich persönlich habe es jetzt so aufgefasst, dass wir über den Gesetzentwurf reden, und nur auf den werde ich eingehen, aber nicht alle Themen erneut anschneiden. Das ist immer so eine Dauerschleife. Ich weiß nicht, ob wir damit weiterkommen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Gabriele Triebel (GRÜNE): Weil Sie es nicht anpacken, muss ich es ansprechen!) – Sehr schön, also immer noch die Dauerschleife. Sie geht bei Ihnen immer noch weiter, sie kann immer noch ein bisschen nachlaufen wie bei einem Plattenspieler. Zum Gesetzentwurf: Er enthält notwendige Anpassungen. Inhaltlich kann ich mich voll der Kultusministerin Anna Stolz und auch meinem Vorredner Peter Tomaschko anschließen. Sehr gut sind die aus der Sicht der Schulpraxis notwendigen Änderungen. Dazu gehört die Verleihung des mittleren Schulabschlusses über die FOS, über die Integrationsvorklasse. Das ist deswegen notwendig, weil diese Möglichkeit bereits über die Berufsoberschule besteht. Somit ist es eine konsequente Weiterentwicklung des Gesetzes, wenn man über die Integrationsvorklasse auch an der FOS den mittleren Schulabschluss erwerben kann. Damit erreichen wir das Ziel, dass wir die anderen Schularten nicht schwächen, indem sie einen Mehraufwand haben. Dieses Ziel wird voll erreicht, weil die Externenprüfung nicht mehr an den Mittelschulen abgelegt wird. Die Klarstellung in Bezug auf die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache ist auch eine konsequente Weiterentwicklung. Im Gesetz wird festgeschrieben, dass man zum Beispiel bei den schulartübergreifenden Beschulungsmodellen wie den Deutschklassen kein Wahlrecht vorgibt, weil es wirklich spezielle Klassen gibt, die dafür ausgewiesen sind. Klargestellt wird auch die pädagogische Eignung, indem im Gesetzestext festgelegt wird, dass alle, die in der Schule in irgendeiner Form mit Schülerinnen und Schülern zu tun haben, nicht wegen bestimmter Straftaten, nämlich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit, verurteilt worden sein dürfen. Auch das ist nur noch ein Nachschärfen. Zur Ergänzung in Artikel 85a und 113b BayEUG um das zusätzliche Merkmal der geografischen Gitterzelle hat Herr Tomaschko schon ausgeführt. Das geht zum Nulltarif. Die Daten werden geliefert. Das bringt einfach noch mehr Einblick in die Gegebenheiten vor Ort, nachdem die bisherigen Kennzahlen aus der Gemeindestatistik dafür nicht mehr ausgereicht haben. Dazu kann man auch nicht mehr sagen. Das ist einfach eine genauere Erhebung, und zwar zum Nulltarif. Die Eingliederung der Qualitätsagentur in das ISB, weg vom Landesamt für Schule, erfolgt, weil das inhaltlich eine bessere Anbindung bedeutet. Das ist nur die konsequente Weiterverfolgung des Ansatzes, eine Dienstleistung für unsere Schulen zu bieten. Zum Schluss möchte ich noch auf Artikel 125 BayEUG eingehen, also auf ASD und ASV. Die Beibehaltung des Altverfahrens ist deswegen notwendig, weil der Transformationsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Die Daten sind erheblich. Man weiß, welche Datenmengen gesammelt werden, wenn man das selbst gemacht hat. Ich habe das selbst gemacht, und man darf nicht zu lax mit dieser Datenbasis umgehen. Deswegen denke ich mir: Lieber macht man das gescheit und braucht Zeit dafür – und die Zeit ist immer noch im Rahmen, der angekündigt war –, aber dann funktioniert es. Es ist eigentlich ein bisschen unseriös, wenn man sagt, dass die Kosten steigen. Die Kosten steigen, weil Sie nicht in laufende Kosten und in Entwicklungskosten trennen. Das ist der Kritikpunkt, den ich habe: Immer nur anzuprangern, dass es immer teurer wird, aber nicht sauber zu trennen, das geht meines Erachtens gar nicht. Deswegen plädiere ich für diesen Gesetzentwurf. Meines Erachtens sind die Änderungen notwendig und sinnvoll. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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