Anna Stolz
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Neuerungen im BayEUG, also im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, schaffen wir Klarheit. Wir schaffen auch Erleichterungen in ganz unterschiedlichen Bereichen, angefangen von der Integration über Verwaltung bis hin zu Personalfragen und Qualitätsmanagement. Ich möchte mit dem größten Block beginnen: der Integration. Junge Menschen mit Migrationshintergrund wollen wir natürlich schnellstmöglich in unser Schulsystem aufnehmen, damit sie dann gut gerüstet in eine Ausbildung oder in ein Studium starten können. Nur so kann Integration gelingen. Mit der Neuerung schaffen wir die gesetzliche Grundlage dafür, dass Schülerinnen und Schüler, die eine Integrationsvorklasse an der FOS besuchen, mit dem erfolgreichen Besuch dieser Integrationsvorklasse gleichzeitig den mittleren Schulabschluss erwerben. Bis dato war dafür eine Externenprüfung an der Mittelschule erforderlich. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Somit entlasten wir auch die Mittelschulen von Organisationsaufwand und von Verwaltungsaufgaben, was mir ganz wichtig ist. Zweiter Punkt: Wir haben eine Klarstellung zu den neuen schulartunabhängigen Deutschklassen aufgenommen. Zum nächsten Schuljahr – das ist schon bekannt – wird es eine Weiterentwicklung unseres Konzepts der schulischen Erstintegration geben. Das heißt, es gibt jetzt schulartunabhängige Deutschklassen an allen weiterführenden Schulen, also neben der Mittelschule an den Realschulen, an den Wirtschaftsschulen und an den Gymnasien, und zwar für Schülerinnen und Schüler, die altersmäßig den Jahrgangsstufen 5 und 6 zuzuordnen sind. Dieses Angebot der Deutschklassen richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht in den Regelklassen aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse noch nicht folgen können. Jetzt kommt die Klarstellung: Der Anschluss nach dem Besuch der schulartunabhängigen Deutschklasse erfolgt, wie sonst auch, auf Grundlage einer Schullaufbahnempfehlung und nach den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Aufnahmevoraussetzungen der jeweiligen Schulart. Wir setzen weiterhin auf ein leistungsgerechtes Schulsystem. Das wird hier noch mal klargestellt. Ein weiterer wichtiger Punkt bei den Änderungen im BayEUG: Wir schaffen nun auch im Gesetz Klarheit, dass bei den Anforderungen an die persönliche Eignung für alle Personen, die in den Schulen tätig sind, gleiche Maßstäbe gelten. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die hier aber noch mal ausdrücklich geregelt wird. Die nächste Änderung: Wir verbessern die Schulbedarfsplanung ganz konkret, vor allem für größere Kommunen, indem wir in die Amtliche Schulstatistik ein neues Merkmal einfügen, die sogenannte geografische Gitterzelle. Die geografische Gitterzelle kann man sich so vorstellen, dass man über die Landkarte Bayerns ein Schachbrettmuster legt; damit kann erfasst werden, in welchem Schachbrettfeld die einzelne Schülerin bzw. der einzelne Schüler wohnt. Das ist genauer als die bisher verwendete Gemeindekennziffer. Insofern erleichtert das die Bedarfsplanung, insbesondere in größeren Kommunen. Mir ist aber sehr wichtig, hier zwei Punkte zu betonen: Diese Neuerung führt zu keinem Zusatzaufwand für unsere Schulen oder die Kommunen. Es gibt keinen Zusatzaufwand, weil dieses Merkmal automatisiert aus den bereits vorhandenen Adressdaten erzeugt wird. Der zweite Punkt: Selbstverständlich bleiben die Ansprüche an den Datenschutz erhalten. Insbesondere die Adressdaten sind dann nach wie vor nicht Bestandteil der Amtlichen Schulstatistik. Der letzte Punkt, den ich kurz ansprechen möchte, ist die Verlagerung der Qualitätsagentur, unserer QA, an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, das ISB. Die QA ist momentan am Bayerischen Landesamt für Schule in Gunzenhausen angesiedelt. Sie beobachtet, wie es der Name schon sagt, die Qualität des bayerischen Bildungssystems und hat damit große inhaltliche Nähe zu unserem ISB. Deshalb binden wir die QA künftig an das ISB an. Wir wollen mit dieser Verlagerung der QA an das ISB eine engere Verknüpfung und noch mehr Synergieeffekte schaffen, um so die Qualitätsmanagementanfragen für Schulen und Unterricht noch besser nutzbar zu machen. Das waren im Wesentlichen die Punkte, die wir aufgenommen haben und jetzt im BayEUG klarstellen. Ich bitte insofern um Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
