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Andreas Krahl

GRÜNE 14.05.2024 Sitzungen 19/18

Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man kann nach dem Redebeitrag des Herrn Kollegen Grossmann von der CSU zusammenfassen, dass der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vor allem eines zeigt: dass die AfD das System der Krankenhausfinanzierung in diesem Land schlichtweg nicht verstanden hat. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU und der SPD) Aber jetzt bin ich mal ganz nett und so frei und helfe natürlich gerne, und das, ohne dass Sie bei mir irgendwo ein Krankenkassenkärtchen durchziehen müssten. Ich versuche es mal ganz, ganz einfach. Sie befinden sich hier im Bayerischen Landtag. Ein Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes. Ein Bundesland – und damit der Freistaat Bayern – ist zuständig für die Investitionskosten der jeweiligen Krankenhäuser. Investitionskosten wiederum sind die Kosten für Neubauten, Instandhaltung, medizinische Geräte usw. usf. Sie von der AfD fordern hier aber Darlehen eines Bundeslandes zur Deckung der Betriebskosten. Betriebskosten sind nicht das, was Sie aufgezählt haben, sondern Betriebskosten sind genau die Kosten, die durch die Behandlung von Patienten und Patientinnen entstehen. Wenn es bei dieser Finanzierung zu Engpässen kommt, die eigentlich – eine kleine Berichtigung, Herr Grossmann – die Krankenkassen übernehmen – also Betriebskosten sind eigentlich Aufgabe der Krankenkassen –, dann hilft der Bund. Dann muss der Bundestag aushelfen. Aber die AfD hat jetzt offenbar irgendwo etwas aufgeschnappt, was mit den Wörtern "Bayern", "Kliniken" und "eine Milliarde" zu tun hat. Das entwirre ich an der Stelle natürlich ebenfalls gern. Diese Milliarde bezieht sich auf die notwendigen Investitionskosten. Nach den Berechnungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus beliefen sich die mittleren Investitionskosten im Jahr 2022 – also schon vor zwei Jahren – auf 373,25 Euro pro Krankenhausaufenthalt. Wenn man das jetzt mit der Anzahl der Krankenhausaufenthalte genau in diesem Jahr multipliziert, kommt man auf exakt 292.853.000 Euro, also – pi, pa, po – eine Milliarde Euro. Gerettet ist damit aber noch lange nichts. Ihre Idee wollen Sie dann als Übergangslösung verstanden wissen, bis eine tragfähige Reform beschlossen und umgesetzt wird. Genau daran arbeiten die Kollegen und Kolleginnen im Bundestag schon seit Jahren. Jetzt kann man durchaus mit mir darüber reden, dass das zu lange dauert. Ja, darüber kann man mit mir reden. Aber die Expertinnen und Experten – übrigens aller Fraktionen – arbeiten genau daran. Wissen Sie, wie man das im Bund nennt? – Krankenhausreform. Auf das Ergebnis müssen wir jetzt warten. Ihr Gesetzentwurf ist jetzt nichts anderes als eine Nebelkerze. Damit würde man eigentlich nichts anderes schaffen als ein wahnsinniges Bürokratiemonster, für das der Freistaat Bayern noch nicht einmal zuständig ist, mit Darlehensvergabe, Anspruchsprüfung, Formulierung von Darlehensbedingungen, Überprüfung der Einhaltung der auferlegten Pflichten, Entscheidung über die Stundung, wenn es zur Zahlungsunfähigkeit kommt. Der Freistaat Bayern soll Kredite für die Betriebskosten gewähren müssen. Dafür sollen im Umkehrschluss als Sicherheit Eigentumsanteile an den Freistaat vergeben werden, durch die der Freistaat wiederum Kontrolle und Weisungsrecht über das Krankenhaus behält. Aber die Haftung bleibt doch ganz allein beim Krankenhaus. Also Entschuldigung, Sie rühmen sich immer, dass Sie so wahnsinnig große BWLler in Ihrer Fraktion haben. Ich als BWLler würde einen solchen Kreditvertrag nicht unterschreiben, tut mir leid! (Beifall bei den GRÜNEN) Langer Rede kurzer Sinn: Niemand, der sich einmal die Mühe macht, den Gesetzentwurf, wenn man überhaupt von einem Entwurf sprechen kann, zu lesen, kann ihm zustimmen. So viel kann ich den Beratungen im Ausschuss schon vorwegnehmen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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