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Anna Rasehorn

SPD 25.04.2024 Sitzungen 19/17

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Bereits der Titel Ihres Antrags offenbart, dass die AfD das finanzielle Konzept des Wassercents bzw. der Wasserentnahme nicht verstanden hat. Der Wassercent soll eben keine Steuer sein, deren Einnahmen anschließend für x-beliebige Zwecke eingesetzt werden dürfen. Der Wassercent soll bewusst als Gebühr mit Zweckbindung verstanden werden. Dieser Zweck besteht darin, dass alle Einnahmen ausschließlich für den vorsorgenden Wasserschutz sowie für wasserwirtschaftliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Der menschengemachte Klimawandel setzt Bayern nämlich immer stärker zu. Steigende Dürren und Trockenperioden machen einen nachhaltigen Umgang mit unserer wertvollsten Naturressource, dem Wasser, umso wichtiger. Der Wassercent hat das Potenzial, das notwendige Bewusstsein hierfür in unserer Gesellschaft zu schaffen. Er soll insbesondere auch für privatwirtschaftliche Entnahmen von Unternehmen verlangt werden, die das Allgemeingut Wasser zur Erwirtschaftung von Gewinnen nutzen. Wir alle kennen doch die Bilder von Nestlé in Spanien oder in Afrika, wo sie Wasser entnehmen und den Leuten vor Ort das Grundwasser entziehen, um es dann im Supermarkt für das Hundertfache zu verkaufen. Das wollen wir eben verhindern. Schauen wir uns zum Beispiel das Altmühltal an, wo Aldi gerade anfängt, das Grundwasser abzupumpen. Deswegen lasst uns die richtigen Hebel nutzen. Diskutieren wir über den Wassercent, über die Entnahmegebühr, aber lehnen wir diesen Antrag, der einfach sinnlos ist, ab. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Kollegin, es liegt eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Vogler von der AfD-Fraktion vor.

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