Stephan Oetzinger
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, werte Kolleginnen, werte Kollegen, Hohes Haus! Bayern ist Wissenschaftsland Nummer eins in Deutschland. Mit der Hightech Agenda und dem neuen Hochschulinnovationsgesetz haben wir in den vergangenen Jahren neue Maßstäbe für die Wissenschaftslandschaft innerhalb der Bundesrepublik und darüber hinaus gesetzt. Wir investieren in neue Professuren. Wir schaffen neue Forschungseinrichtungen, zusätzliche Rechnerkapazitäten, neue Hochschulstandorte und vieles mehr. Dies alles schaffen wir insbesondere auch deshalb, weil wir optimale Rahmenbedingungen für die 400.000 Studentinnen und Studenten im Freistaat Bayern schaffen wollen. (Beifall bei der CSU) Wenn wir aber auf die Bundesebene und dabei auf die hierfür verantwortliche Ebene blicken und dann die Ausbildungsförderung ansehen, stellen wir fest, dass der Bund an dieser Stelle deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Steigende Inflation und steigende Mieten treffen insbesondere junge Menschen in der Ausbildung. Auch die jetzt vorliegende BAföG-Reform der Bundesregierung ist alles andere als ein großer Wurf. Im Gegenteil, sie ist bestenfalls ein Reförmchen. Vor rund 30 Jahren waren noch mehr als 30 % der Studentinnen und Studenten Empfänger von BAföG-Leistungen. Zwischenzeitlich ist diese Quote auf 12 % gesunken. Das heißt, 88 % der Studentinnen und Studenten in Deutschland haben keine Möglichkeit, in den Genuss einer Ausbildungsförderung zu kommen. Der aktuell vorliegende Entwurf des BMBF, unserer Bundesministerin Stark-Watzinger, zu einer Reform des BAföG wird daran kaum etwas ändern. Im Gegenteil, es wird eher zu einer weiteren Verschlechterung kommen. Dieser Entwurf sieht lediglich die Anhebung der sogenannten Freibeträge um 5 % vor. Diese Anhebung wird dadurch mehr ins Leere laufen, da allein durch die Entwicklung der Löhne und Gehälter im letzten Jahr eine Steigerung von 7 % zu verzeichnen war. Dies wiegt umso schwerer, weil wir vor dem Jahr 2025, vor der nächsten Bundestagswahl, keine weitere Anpassung des BAföG bekommen werden, sodass wir einen noch kleineren Kreis von empfangsberechtigten Studentinnen und Studenten haben werden, wenn dieser Entwurf so vom Parlament verabschiedet werden sollte. Dies wiegt umso schwerer – das ist nicht nur für Studenten und Hochschulpolitiker, sondern auch für Sozialpolitiker von großer Bedeutung –, als wir dadurch die Chance verpassen, eine Schieflage der Sozialpolitik der Ampel zu bereinigen. Zum 01.01. dieses Jahres wurde das Bürgergeld erhöht und stieg um 12 %. Das Ungleichgewicht im Verhältnis zu den Leistungen aus dem BAföG wird damit noch größer. Das BAföG bleibt bei einem Regelsatz von 452 Euro pro Monat. Der Regelbedarf beim Bürgergeld steigt auf nunmehr 563 Euro pro Monat. Das ist eine Differenz von 111 Euro pro Monat. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Womit ist diese Differenz zu rechtfertigen? Womit erklären wir den Leistungsträgern von morgen, dass wir diesen Unterschied von 111 Euro haben? (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Des Weiteren ist es uns ein Anliegen, dass wir die seit Langem bestehenden Probleme und Differenzen beim Mietkostenzuschuss endlich auflösen. Wir fordern hier, dass der Unterschied des Mietniveaus in die BAföG-Leistungen einfließen muss, damit wir Unterschiede im Mietniveau innerhalb der Bundesrepublik aufheben und abfedern können und somit insbesondere, lieber Robert Brannekämper, Studentinnen und Studenten in den Ballungsräumen entlasten können. Daher fordern wir ganz konkret mit unserem Dringlichkeitsantrag die Anhebung der Bedarfssätze nach BAföG mindestens auf das Niveau des Bürgergelds, die Anpassung der Wohnpauschale im BAföG an die unterschiedlichen Niveaus der Mieten. Wir fordern eine Anhebung der Freibeträge sowie eine automatisierte Anhebung dieser Freibeträge. Kurz, wir fordern mehr finanzielle Planungssicherheit für die künftigen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger unserer Gesellschaft. In diesem Zusammenhang danke ich ausdrücklich der Bayerischen Staatsregierung, lieber Staatsminister Markus Blume, für die bereits eingangs getätigten Impulse, die im zuständigen Ausschuss für Kulturfragen im Bundesrat gesetzt wurden. Diese Linie muss auch morgen in der Vollversammlung des Bundesrates beibehalten werden; denn der bisherige Entwurf der Bundesregierung genügt nicht den Anforderungen, die wir uns vorstellen, um optimale Rahmenbedingungen für junge Menschen in einem Studium zu bieten. Dieser Entwurf erhält die Note mangelhaft. Ich bitte Sie, handeln Sie im Interesse der Studentinnen und Studenten. Stimmen Sie heute für unseren Dringlichkeitsantrag. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der CSU)
