Felix Locke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe nicht, warum immer so viel Wut in diesen Reden liegt. Eines ist auch klar: Hass ist keine Meinung. Lieber Kollege Maier und Kollegen der AfD, Hassparolen mit der Meinungsfreiheit zu vertreten, ist der falsche Weg. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Ich habe mich mit Ihrem knapp 60-seitigen Dokument auseinandergesetzt – der arme Baum, der dafür sterben musste, sei nur am Rande erwähnt. Ich habe Ihnen auch schon Argumente geliefert, mit denen ich Ihre Argumentation entkräftet habe, wie zum Beispiel bei den zehn Tagen, die es jetzt schon der Geschäftsordnung gibt, und auch bei der Verhältnismäßigkeit des Ordnungsgeldes im Verhältnis zu anderen Rechtsprechungen und Thematiken. Eines möchte ich Ihnen auch noch mitgeben: Das ist die von Ihnen oft zitierte Würde des Landtags, die Sie hier meiner Ansicht nach jedes Mal beschämen. Mit dem in Ihrer Ausgangslage dokumentierten Zitat und auch mit der Abfolge Ihrer Argumentationen zitieren Sie gerne das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 27.01.2011. Zu Ihrer Art, wie Sie Politik betreiben, gehört auch, aus dem Kontext zu zitieren und Halbwahrheiten von sich zu geben; denn wenn man dieses Gesetzesurteil weiterliest, dann steht nämlich ganz klar da – das ist zwar nicht das Verfassungsgericht in Bayern, sondern das in Mecklenburg-Vorpommern, das das sagt –: Die Würde des Landtags ist definiert. "Eine Verletzung der Würde oder der Ordnung des Landtages liegt vor, wenn gegen die parlamentarische Ordnung durch Äußerungen", die Sie täglich machen, "oder Handlungen," – ich erinnere an den Redner von der AfD mit einer Gasmaske – "die den parlamentarischen Regeln" – ich glaube, das ist das gute Miteinander hier – "widersprechen und das Ansehen des Parlamentes" – oft genug passiert – "zu schädigen geeignet sind, verstoßen wird." Ich glaube dem ist nichts mehr hinzuzufügen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
