Markus Walbrunn
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt wahrscheinlich wenige Dinge, die die wachsende Bedeutung meiner Partei so sehr verdeutlichen wie die zunehmende unüberschaubare Anzahl von Leges AfD, zu denen auch die vorliegende Änderung des Abgeordnetengesetzes gehört. (Beifall bei der AfD) Landauf, landab werden Regelungen geschaffen und geändert, um unsere Stimme, die Stimme eines immer größer werdenden Teils der Bevölkerung soweit wie möglich kaltzustellen und verstummen zu lassen. (Florian von Brunn (SPD): Der wird immer kleiner!) Die Änderung des Abgeordnetengesetzes zielt nach unserer Rechtsauffassung auf eine unzulässige Einschränkung des freien Mandats von AfD-Abgeordneten. Daran kann nach den Worten der Antragsteller im Rahmen der Ersten Lesung und auch heute eigentlich gar kein Zweifel bestehen. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Lächerlich! – Michael Hofmann (CSU): Quatsch! Sie hören ja nicht einmal zu!) Sie haben es sehr deutlich gemacht, dass unsere Redebeiträge augenscheinlich Ihre Komfortzone verletzen und dass Sie sich jetzt nicht mehr anders zu helfen wissen, als Verstöße gegen dieses Wohlbefinden künftig mit Geldstrafen und Sitzungsausschlüssen durch das Präsidium ahnden zu lassen. Wie praktisch, dass Selbiges wider jede parlamentarische Sitte ausschließlich durch Ihre Fraktionen besetzt ist. Inwieweit dort in jedem Fall mit dem gleichen Maß gemessen wird, ist eben die Frage. Negativbeispiele hatten wir leider schon ein paar in dieser Legislaturperiode. Ich glaube, Kollege Maier wird gleich darauf eingehen. Zu hoffen bleibt, dass man im Präsidium die faire und ausgewogene Anwendung des Gesetzes zumindest ernster nimmt, als es die treibenden Kräfte hinter diesem Gesetz offensichtlich intendiert haben. Nehmen wir einmal exemplarisch den Abgeordneten Hofmann, der in der Ersten Lesung meinte, er wolle damit die Demokratie schützen. Eine hehre Absicht, allein man fragt sich dann unweigerlich, Herr Hofmann, was für eine Art von Demokratie Sie dabei meinen, wenn Sie bei nächster Gelegenheit so Sprüche wie jüngst bei der letzten Vizepräsidentenwahl raushauen: "Im Übrigen halten wir das, was Sie hier betreiben, für einen Missbrauch der Geschäftsordnung, und deswegen lehnen wir das ab." Da ging es aber bloß um die Wahl in ein Amt. Wenn das derselbe demokratische Geist ist, der auch in die Änderung des Abgeordnetengesetzes geflossen ist, lässt das wirklich nichts Gutes erahnen. Man muss es sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Der Umstand, dass einer Fraktion dieses Hauses immer wieder die ihr zustehende Vizepräsidentenposition verwehrt wird, dass sie immer wieder neue Kandidaten vorschlagen muss, dass Sie von Ihnen, den Initiatoren des vorliegenden Gesetzentwurfs, quasi dazu genötigt wird, dieser Umstand wird von solchen Musterdemokraten als Missbrauch der Geschäftsordnung und wahrscheinlich bald als Verletzung der Würde des Parlaments diffamiert. (Beifall bei der AfD) Wäre Gerhard Schröder heute hier anwesend – sein Name ist heute schon gefallen –, würde er Ihnen gleich das Gütesiegel des lupenreinen Demokraten dafür verleihen. Nein, da bleibt wirklich nur zu hoffen, dass die Kollegen, die hier über die Wahrung der Kartellparteienkomfortzone – Verzeihung, natürlich der guten Sitten – zu wachen haben, ein wenig mehr Objektivität und freiheitliche demokratische Gesinnung an den Tag legen. Sonst droht diese Änderung des Abgeordnetengesetzes tatsächlich zu jenem autoritären Maulkorbgesetz zu werden, das mein Kollege Christoph Maier wahrscheinlich zu Recht erwartet. Meine Damen und Herren, es braucht keine weitere Lex AfD in diesem Hohen Haus. Das ist unnötig wie ein Kropf. Ja, die freiheitliche Demokratie darf nicht weiter untergraben werden. Aber gerade deshalb mein dringender Appell an Sie: Hören Sie auf, autoritäre Meinungsverhinderungsgesetze verabschieden zu wollen, achten Sie endlich die parlamentarischen Gepflogenheiten, schließen Sie nicht unliebsame politische Wettbewerber aus den ihnen zustehenden Positionen aus. Folgen Sie vor allem keinem autokratischen Demokratieverständnis Hofmann’- scher Prägung. (Beifall bei der AfD) Der Pfad, den Ihre Partei im Bund und hier in Bayern beschreitet, ist gewiss kein freiheitlich demokratischer. Er ist zunehmend autoritär und repressiv. Kehren Sie rechtzeitig um, kümmern Sie sich um die wahren Probleme in diesem Land! Ansonsten wird der Wähler diesen Richtungswechsel für Sie vollziehen. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir natürlich ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der AfD)
