Martin Behringer
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass die FREIE-WÄHLER-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf der AfD eine klare Ablehnung erteilt. Er sieht Änderungen in Artikel 8 der Bayerischen Bauordnung vor, insbesondere ein Verbot, bauliche Anlagen zu errichten, die den kulturellen und geschichtlichen Charakter des Orts- und Landschaftsbildes beeinträchtigen oder zerstören könnten. Insbesondere soll hier eine Regelvermutung für Minarette und ähnliche Anlagen eingeführt werden. Ein fast identischer Entwurf von Ihnen – wir haben es schon gehört – wurde bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht. Das Ziel bleibt das Gleiche: spalten und diffamieren. Nicht nur untergräbt Ihr Gesetzentwurf das fest verankerte Grundrecht der Religionsfreiheit, sondern dieser steht auch im Widerspruch zum Eigentumsrecht und überschreitet die Gesetzgebungskompetenz des Freistaats. Ihr Absatz 4 des Artikels 8 ist darüber hinaus unklar und überflüssig. Der Begriff "kultureller und geschichtlicher Charakter des Orts- und Landschaftsbildes" ist willkürlich und daher problematisch. Die derzeitige Bauordnung sieht bereits klare Vorgaben vor, darüber hinaus auch eine Abweichungskompetenz der Kommunen. Kommunen können jederzeit die Baugenehmigung verweigern und in ihrem eigenen Interesse handeln. Weder braucht es Verbote vonseiten des Landes noch ideologische Bevormundung. Auch wirft das Argument, dass Minarette nicht zum Glauben des Islams gehören und daher nicht gebaut werden dürfen, Fragen auf. Was ist mit den katholischen Kirchtürmen? Sollen wir diese demnächst auch entfernen? Finden Sie es gerechtfertigt, diese abzureißen? Letztendlich dient dieses Gesetz nur dazu, Ihren Hass gegenüber dem Islam und vor allem gegenüber Migranten zum Ausdruck zu bringen. (Zuruf von der AfD: Stimmt doch gar nicht!) Wieder einmal schwingen Sie sich zum Retter des Abendlandes auf, wo es doch in Ihren Reihen lichterloh brennt. Mitglieder Ihrer Fraktion grölen Nazi-Parolen in der Disco und fahren nach Russland, um die Legitimität eines autokratischen Regimes zu stützen. Außerdem gibt es Indizien, dass eines Ihrer Parteimitglieder Zahlungen von einem prorussischen Aktivisten erhalten haben soll. Ebenso steht Ihr europäischer Spitzenkandidat aufgrund von Spionagevorwürfen gegen seinen Assistenten heftig in der Kritik und wurde sogar vom Bundesvorstand Ihrer Partei nach Berlin zitiert, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. (Unruhe bei der AfD) Sogar Ihr großes Vorbild Björn Höcke bekommt jetzt Probleme mit der Justiz wegen einer seiner zahlreichen volksverhetzenden Aussagen und Reden. Als wäre das nicht schon genug, sind Sie nun gezwungen, ein Parteiausschlussverfahren gegen eines Ihrer eigenen Fraktionsmitglieder einzuleiten. Dies geschieht ausnahmsweise nicht aufgrund der Nähe zu autokratischen Systemen, die Deutschland schaden wollen, sondern hier geht es um innerparteiliche Betrügereien.
