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Horst Arnold

SPD 25.04.2024 Sitzungen 19/17

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist eigentlich eine Prellmarke, die von verfassungsrechtlichen und innenpolitischen Abreibungen zeugt, garniert mit Fehleinschätzungen und selbstgefälliger Euphorie. (Beifall bei der SPD – Zurufe von der CSU: Oh, oh!) Seit 2022 sind mit Vertragsschluss der Firma Palantir bereits 13,4 Millionen Euro aus der bayerischen Steuerkasse geflossen, ohne effektive Gegenleistung. Die Palantir-Software selbst, vom dubiosen US-Konzern, ist umstritten. Die ursprüngliche Federführung Bayerns wurde spätestens auf der Innenministerkonferenz im Juni 2023 obsolet, da bis auf Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen alle anderen 13 Bundesländer den Einsatz dieser Software abgelehnt haben, unter anderem auch mit dem Argument, die europäische Datenschutzsouveränität zu wahren. Auch Europol hat den Einsatz dieser Software, die dort funktioniert hat, eingestellt mit der Begründung, sie sei weder den Anforderungen von Europol noch denen der Kooperationspartner in der EU gerecht geworden. Die politische und rechtliche Diskussion wurde am 16. Februar 2023 durch das Bundesverfassungsgericht allgemein in der Erkenntnis geeint, dass zur Implementierung dieser Software tatsächlich rechtliche Grundlagen geschaffen werden müssen. Dieser Landtag hechelt seit Bekanntwerden der Anschaffung von Palantir-Software – und damit aus unserer Sicht seit 2022 – dieser klaren Lage hinterher. Zwischenzeitlich wurde mit rechtlich fragwürdigen Begründungen ein Probebetrieb installiert, der mittlerweile in Bezug auf Echtdaten eingestellt worden ist. Metaphorisch gesprochen: Bei diesem Projekt handelt es sich um ein sündhaft teures Spezialfahrzeug, das ohne Betriebserlaubnis und ohne Straßenverkehrszulassung in der bayerischen Garage steht mit jährlichen Kosten von zusätzlich mindestens 5 Millionen Euro. Auch deswegen müssen Sie Gas geben, um die Steuerverschwendung in diesem Zusammenhang nicht weiter zu fördern. (Beifall bei der SPD) Zum Gesetzgebungsverfahren selbst: In einem gründlichen Verfahren gilt es, normativ Erlaubtes, technisch Machbares, sicherheitsrechtlich Erlaubtes und mit der Transparenz der Funktionsimplementierung behutsam zu synchronisieren. Bei der von Ihnen mittlerweile eingeschlagenen Vorgehensweise haben wir da Zweifel. Heute ist die Erste Lesung, und erst am 16.05.2024 findet eine Expertenanhörung statt. Wenn ich mir aber von den Vorrednern anhöre, was schon alles fest und fix ist, dann stelle ich fest: Wir brauchen wir diese Anhörung eigentlich gar nicht, weil es sich hier um den besten Gesetzentwurf der Staatsregierung aller Zeiten handelt. (Michael Hofmann (CSU): Bravo!) Für uns derzeit rechtlich problematisch sind: die drohende Gefahr als Begriff immer noch im Gesetz, der Rang der zu schützenden Rechtsgüter, die Einschränkung der Art der zu verarbeitenden Daten – immerhin sind auch Drittdaten von Unbeteiligten mit zu verarbeiten –, das Fehlen von Beschränkungen für die Verarbeitung großer Datenmengen überhaupt und schließlich das Fehlen gesetzlicher Schutzvorkehrungen zur Diskriminierung, ein Grund, den das Bundesverfassungsgericht herausgestellt hat. Meine Kolleginnen und Kollegen, "Polizei 2020" als bundeseinheitlich beschlossenes Programm ist davon ausgegangen, eine bundeseinheitlich anzuwendende Software anzuschaffen. Das ist bereits seit über einem Jahr obsolet. Deswegen handelt es sich hier wieder einmal um eine bayerische Sondersituation, die nicht unbedingt zwingend das Wohl und die Sicherheit der gesamten Bundesrepublik Deutschland fördert. Wir stellen uns der Diskussion natürlich konstruktiv, aber auch diese Dinge müssen gesagt werden, bevor Geschichtsklitterungen um sich greifen. (Lebhafter Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Alfred Grob von der CSU-Fraktion vor.

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