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Alfred Grob

CSU 25.04.2024 Sitzungen 19/17

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren dieses Polizeiaufgabengesetz ja schon seit längerer Zeit. Aber eines hat sich seit längerer Zeit nicht geändert: Bayern war und ist das sicherste Bundesland. Darauf sind wir natürlich stolz. Nirgendwo leben die Menschen sicherer als bei uns hier in Bayern. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wenn es nach uns geht, kann das ruhig weiter so bleiben. Wir haben zwar für 2023 eine leichte Steigerung der Kriminalität zu verzeichnen, aber auch einen Anstieg der Aufklärungsquote. Wir wissen, dass zwei Drittel aller Straftaten in Bayern geklärt werden. Das ist eine tolle Leistung. Wir sind stolz auf unsere Polizei, die hervorragende Arbeit leistet: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche – also rund um die Uhr. Daher ist es an der Zeit, den Respekt dafür auszudrücken und Danke zu sagen, am besten mit einem Applaus. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir wollen diese Spitzenstellung der Polizei freilich ausbauen. Wir investieren kräftig in die Personal- und Sachausstattung – das hat unser Minister bereits gesagt. Von 2008 bis 2023 haben wir insgesamt 45.000 Stellen für die Polizei aufgebaut, und bis zum Jahr 2028 werden 2.000 weitere hinzukommen, sodass wir dann mit 47.000 Stellen im Polizeiapparat rechnen können. Das zeigt, Bayern steht zu seiner Polizei, und zwar ohne Wenn und Aber. Darauf sind wir stolz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jedoch haben sich der technologische und der digitale Fortschritt stark entwickelt. Auch die Kriminellen werden – das hat unser Minister bereits ausgeführt – diesen Fortschritt nutzen. Wir erleben seit geraumer Zeit – das zeigt auch die Kriminalstatistik 2023 – eine Globalisierung und Digitalisierung der Kriminalität. Deshalb brauchen wir – das ist mir wirklich wichtig – Globalisierung und Digitalisierung in der Bekämpfung der Kriminalität. Deswegen sind wir heute hier. Der Gesetzgeber – also wir – muss regelmäßig die Instrumente schaffen, die es der Polizei ermöglichen, den digitalen Herausforderungen nach dem Stand der jeweiligen Technik gerecht zu werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir werden das mit den Änderungen im Polizeiaufgabengesetz tun. Wir setzen vor allen Dingen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar vergangenen Jahres um, der die Parallelvorschrift zur Recherche- und Analysedatei der Länder Hamburg und Hessen für verfassungswidrig erklärt und eine Überarbeitung angeordnet hat. Wir nehmen Bezug darauf und setzen das in unserem neuen Artikel 61a des Polizeiaufgabengesetzes um und berücksichtigen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voll und ganz. Wir können dann eine datenbankübergreifende Recherche und Analyse garantieren, die ausschließlich – das ist wichtig – auf die eigenen polizeilichen Daten zurückgreift, es werden keine neuen und fremden Daten hinzugezogen. Dieser neue Artikel ist – davon bin ich fest überzeugt – eine fein abgestufte Rechtsanwendung, die ganz besonders auf die Verhältnismäßigkeit dieser variablen Rechtseingriffe abstellt – so, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage zur Nutzung des sogenannten verfahrensübergreifenden Recherche- und Analysesystems – kurz VeRA –, das mittlerweile auch über die Medien bekannt geworden ist. VeRA ist eine Spezialistenanwendung für Daten der Polizei und gewährleistet die schnelle Verarbeitung der Daten, die sonst von Hunderten von Beamten hätten recherchiert und abgeglichen werden müssen. Das geht in Zukunft vermutlich mit einem Mausklick, sodass wir besser und effizienter werden. Wir werden fehlerfrei und effizient, um gegen Kriminelle und Schwerkriminelle, die Organisierte Kriminalität, internationale Banden, Terrorismus und Extremismus vorgehen zu können. Die Voraussetzungen wurden bereits intensiv erläutert. Ich gehe noch einmal kurz darauf ein: Zunächst einmal geht es um die wichtigsten Rechtsgüter, die zu schützen sind, wie Leib, Leben und Freiheit einer Person – das ist unabdingbar, das weiß jeder –, der Bestand der Sicherheit des Bundes oder eines Landes und die Anlagen der kritischen Infrastruktur, die in den letzten Jahren immer stärker in Mitleidenschaft gezogen werden. In Absatz 2 geht es um einen abschließenden Deliktskatalog nach § 100b Absatz 2 der Strafprozessordnung, wonach bestimmte schwere Straftaten durch diese Analysedatei verhindert und unterbunden werden können. Es geht – das hat der Minister bereits gesagt – um die präventive Anwendung und nicht um eine repressive Anwendung der Strafprozessordnung. Wichtig ist mir auch die Abwehr von Gefahren – es reicht auch eine drohende Gefahr aus, es muss nicht eine konkrete Gefahr sein – für die Gesundheit einer Person, für die sexuelle Selbstbestimmung, wenn es um schwere Sexualstraftaten geht, und die Abwehr von Gefahren für die Eigentums- und Vermögenswerte durch Delikte, die gewerbs- oder bandenmäßig begangen werden. Mir war das bereits im Entstehungsprozess des Gesetzentwurfs so wichtig, weil damit genau die Delikte gemeint sind, die ständig durch internationale Banden und OK begangen werden: Es geht um Kfz-Verschiebung, Wohnungseinbruchsbanden, die auch grenzüberschreitend tätig sind, Geldautomatensprenger und Call-Center-Betrügereien. Diese Daten können mit dieser Datei ebenfalls abgefragt und analysiert werden, und das ist auf diesen Passus zurückzuführen; der ist wichtig, und darauf bin ich stolz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Gesetzentwurf hat einen klaren und abgegrenzten Katalog; die Voraussetzungen sind geschaffen. Er dient der Rechtssicherheit und Klarheit, und darüber bin ich froh. Ich weiß nämlich, wie schwierig die Rechtsanwendung in diesen Bereichen teilweise sein kann. Meine Damen und Herren, bei VeRA handelt es sich – das möchte ich ausdrücklich betonen – nicht um eine Anwendung der Künstlichen Intelligenz. Nein, es entscheidet immer der Profi, der Mensch, der Analyst und nicht die Maschine. Es ist ein Analysetool, das einem Team von Spezialisten der Polizei zur Verfügung gestellt wird. Zu Beginn sind es genau 140 Spezialistinnen und Spezialisten, die schnell und effizient auf die Daten zugreifen können, um weitere polizeiliche Maßnahmen in die Wege leiten zu können. In einem zweiten Schritt soll im Endausbau dieser Anwendung maximal 750 oder 760 Spezialisten zur Verfügung gestellt werden. Noch einmal: Über Art und Umfang der Analyse entscheidet immer der Mensch und nicht die Maschine. Zum Schluss möchte ich betonen, dass auch eine Verbändeanhörung stattgefunden hat, in der sowohl die Gewerkschaft der Polizei als auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter ausdrücklich zugestimmt haben. Meine Damen, meine Herren, ich weiß aber auch, dass hinsichtlich der Einführung von VeRA erhebliche Bedenken geäußert und Vorbehalte in den Raum gestellt worden sind. Diese nehmen wir freilich sehr ernst. Wir haben die Möglichkeit, diese in der Sachverständigenanhörung intensiv zu diskutieren und dann weitere rechtliche Schritte zu gehen. Wir geben in diesem Themenfeld Gas, weil uns das wirklich wichtig ist. Bayern soll bei der Weiterentwicklung des Polizei- und Sicherheitsrechts der Länder eine Vorreiterrolle spielen. Wir wollen die erarbeitete Datei VeRA anderen Bundesländern, sofern diese das wünschen, zur Verfügung stellen; denn die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Terrorismus oder – was wir gestern lange im Innenausschuss behandelt haben – internationalen Kinderpornografiekartellen kennt keine Grenzen. Des Weiteren wollen wir keine Verzögerungen in Kauf nehmen: Wer glaubt, auf ein Bundes-VeRA warten zu können, welches dann das macht, was wir schon vorbereitet und in der Tasche haben, kann lange warten, braucht eine stabile Gesundheit und große Geduld. Wir haben technisch und rechtlich ein tolles Instrument geschaffen, auf das wir in Zukunft zugreifen sollten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Gesetzentwurf beinhaltet weitere 15 – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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