bayern.landtag.de ↗

Richard Graupner

AfD 25.04.2024 Sitzungen 19/17

Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir verhandeln heute Änderungen vornehmlich am Polizeiaufgabengesetz, die sich auf verschiedenen Ebenen und aufgrund verschiedener Notwendigkeiten ergeben haben. Einiges davon ist unspektakulär und sicherlich weitgehend politisch unstrittig. So gibt es etwa einige redaktionelle Bereinigungen. Begrifflichkeiten müssen geringfügig angepasst, Definitionen, wie etwa jene der Straßenverkehrsbehörde, nachgeliefert werden, Polizeiangestellte sollen zukünftig Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr unabhängig von deren Sanktionshöhe erfassen dürfen. Soweit, so trocken. Anders sieht es bei den folgenden Änderungen aus; denn diese stehen wieder einmal im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsschutz einerseits und den gesellschaftlichen Sicherheitsinteressen andererseits. Das spiegelt sich regelmäßig in den kontroversen parlamentarischen Diskussionen zu diesem Themenbereich wider, und das zeigt sich auch bei uns in der Partei in der innerparteilichen Diskussion. Auch hier gibt es Diskussionen, was nicht weiter verwundert – denn wir sind sowohl eine Bürgerrechtspartei als auch eine Partei des Rechtsstaates –, so zum Beispiel in Bezug auf die verfahrensübergreifende Datenzusammenführung. Diesbezüglich wird ein neuer Artikel im Polizeiaufgabengesetz eingearbeitet. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) In Bayern handelt es sich ja bekanntlich um die Recherche- und Analyseplattform VeRA. Das ist aus unserer Sicht auch dringend geboten. Der Staat muss angesichts eines immer dynamischeren, komplexeren Kriminalitätsgeschehens handlungsfähig und auch schlagkräftig bleiben – eines Kriminalitätsgeschehens, welches übrigens durch den de facto nicht existierenden Grenzschutz nochmals massiv verschärft wird. (Beifall bei der AfD) Nicht vergessen darf dabei werden: Die Datenabfragen beziehen sich immer nur auf die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben oder für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, also nur auf besonders schwerwiegende Tatbestände. Wir reden hier zum Beispiel von Mord und Totschlag, Kinderpornografie oder Schleuserei. Aber selbstverständlich spielen datenschutzrechtliche Erwägungen auch hier eine gewichtige Rolle, und die verfassungsrechtlichen Vorgaben müssen erfüllt sein. Das scheint vorliegend der Fall zu sein. Auch die häufig geäußerte Befürchtung, die Software der Firma Palantir, die ja auch mit der CIA zusammenarbeitet, könnte ein Einfallstor für US-amerikanische Spionage-Aktivitäten sein, erwies sich als unbegründet. Die Auslesung der Quellcodes hat diesbezüglich keinerlei Hinweise ergeben. Weiterer Änderungsbedarf ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Konkret ging es um Regelungen bei der heimlichen Wohnungsbetretung zur Vorbereitung einer Onlinedurchsuchung oder einer Telefonüberwachung, also um das, was man landläufig als Abhören bezeichnet. Es ging darüber hinaus um den Schutz der Privat- und Intimsphäre, den sogenannten Kernschutzbereich der privaten Lebensgestaltung, beim Einsatz verdeckter Ermittler und von V-Leuten. Diese werden jetzt konkreter und verfassungsrechtlich konform gefasst. Sodann soll es noch um die Pflicht zur Übermittlung von Bildaufnahmen und Aufzeichnungen für Betreiber von Videokameras, also zum Beispiel an Flughäfen und Bahnhöfen, gehen; und zwar in den Fällen, in denen die Polizei ohnehin berechtigt wäre, an diesen Orten selbst offen zu filmen. Das ist sowohl ökonomisch sinnvoll – das erspart eventuell Mehrfachinstallationen von Überwachungstechnik – als auch effizient und zeitsparend bei der Gefahrenabwehr. Schlussendlich soll eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, Anordnungen von allgemeinen Sicherheitsbehörden, also von Städten, Gemeinden, Landratsämtern, zur Gefahrenabwehr oder zur Unterbindung von Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit besser zu sanktionieren. Auch das fällt unter die Kategorie "Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit des Staates" und ist nicht zu beanstanden. Wie bei Ersten Lesungen üblich, bleibt am Ende nur der Verweis auf die weiteren Behandlungen des Änderungsentwurfs im Innenausschuss, in dem weitere Detailfragen durchaus erörtert werden können. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Alfred Grob für die CSU-Fraktion.

Alle Reden von Richard Graupner Protokoll ↗