Marina Jakob
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir eigentlich mal geschworen, dass ich nie auf Aussagen der AfD hier im Hohen Haus reagieren werde, weil ich sie einfach ignorieren möchte. Aber wenn jemand so viel Stuss und so viel Fehlinformationen von sich gibt, wenn hier die Besucherränge voll sind, dann muss ich auf ein paar Punkte eingehen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Mein Hauptpunkt ist Ihre ständige Kritik an der Windkraft. Die Windkraft würde alle Tiere töten, sie würde die Vögel und Insekten töten. Der größte Feind des Vogels aber ist und bleibt immer noch die Katze. Das ist so. (Lachen bei der AfD) Der größte Feind der Insekten sind die Autos im Straßenverkehr. Wenn Sie wollen, dass wir alle Insekten retten, dann müssten Sie mal fordern, dass wir aufhören, Auto zu fahren. Zum Heizungsgesetz: Sie haben damals gesagt, Sie wollen kein Holz mehr im Neubau erlauben. Das hat den Leuten Angst gemacht. Wir haben kleinste Privatbesitzer, die ihr Holz draußen im Wald machen, es mit nach Hause nehmen und dort ihre Heizung betreiben. Sie haben gefragt: Wer hat eine Wärmepumpe? – Wir haben daheim eine Hackschnitzelheizung. Wenn sie kaputt ist, werde ich sie austauschen und eine heute Hackschnitzelheizung einbauen. Das ist nachhaltig, das ist regional, und das ist von Daheim. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir haben die Wärmepumpe nicht verteufelt. Die Wärmepumpe ist im Neubau und in vielen sanierten Gebäuden eine teure, aber eine sehr gute Alternative. Doch in vielen Häusern ist sie einfach nicht sinnvoll. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Windkraft: Wir in Bayern sind ein Sonnenland. Wir leben nicht an der Küste, wo ständig der Wind geht. Bis vor wenigen Jahren gab es in Bayern noch gar nicht die Windtechnologie, um ein Windrad in Bayern wirtschaftlich zu betreiben. Seit wenigen Jahren, seitdem die Nabenhöhe höher wird, ist es wirtschaftlich. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Seitdem kann man auch in Bayern Windräder bauen. Das tun wir auch. Das haben die Zahlen vom Herrn Staatsminister ganz deutlich gezeigt. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Ich möchte die Zeit nutzen, um mich bei unserem Umweltminister Thorsten Glauber zu bedanken. Er macht eine hervorragende Arbeit im Sinne des Klimaschutzes. Er verfolgt zusammen mit den Bürgern pragmatische Ansätze und arbeitet aktiv für den Klimaschutz. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Er verängstigt die Leute nicht und nimmt die Wirtschaft mit. Das ist in unserer Zeit ein ganz wichtiger Punkt. Vielen Dank, Thorsten, dass du dich da so einsetzt. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg und machen dort so weiter. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Jakob. – Die Aktuelle Stunde ist beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/1557) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit gibt es 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. – Ich erteile Herrn Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Mit der heutigen Ersten Lesung bringen wir das aktuelle Gesetz zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften weiter voran. Im PAG soll eine Rechtsgrundlage für eine sogenannte verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform, kurz VeRA, geschaffen werden. Wir müssen immer wieder die polizeilichen Befugnisse an die technischen, digitalen und rechtlichen Entwicklungen anpassen, im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben; denn wir dürfen es nicht zulassen, dass sich die kriminelle Szene der modernsten Technik bedient und wir dem seitens des Staates und der polizeilichen Ermittlungsbehörden hinterherhinken. Deshalb ist es wichtig, dass wir moderne Recherche- und Analysetools für den immer größer werdenden Datenbestand nutzen, wie sie beispielsweise in Hessen und Nordrhein-Westfalen bereits angewandt werden. Die Recherche- und Analyseplattform VeRA sehen wir hier als entscheidenden Baustein, um auf Basis vorhandener Daten Gefährder und Banden schneller zu ermitteln, um Netzwerke zu entdecken, um mögliche Opfer zu schützen und um Straftaten möglichst bereits im Vorhinein zu verhindern. Ich betone: auf Basis vorhandener Daten; denn es werden keine neuen Daten gesammelt oder kreiert, sondern es werden ausschließlich vorhandene Daten aus verschiedenen Beständen schneller und effektiver ausgewertet. Mit dem Programm werden nur ausgewählte und besonders geschulte Beamte des Landeskriminalamts und der Kriminalpolizei arbeiten. Wohlgemerkt, dieses Programm ist bereits in den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen und – das will ich schon präventiv anmerken – mit Zustimmung der GRÜNEN im Einsatz. Es gab Klagen gegen die Anwendung in NRW und in Hessen. Die hierzu ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat dann mit Urteil vom 16. Februar letzten Jahres einige Vorgaben des Gerichts zutage gefördert. Das Urteil hat ausdrücklich gesagt, dass das Programm vom Grundsatz her okay ist und angewandt werden kann, aber es hat bestimmte Bedingungen formuliert. Diese Bedingungen, die das Gericht vor einem Jahr für Hessen und Nordrhein-Westfalen formuliert hat, haben wir von Anfang an in unseren Gesetzentwurf komplett eingearbeitet. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Neben dem neuen Thema VeRA sind die Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022 zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern näher in den Blick zu nehmen. Auch hier haben wir es nicht damit zu tun, dass jemand die Vorschriften in Bayern beanstandet hätte. Aber auch hier arbeiten wir sozusagen wieder präventiv. Das Bundesverfassungsgericht hat bestimmte Leitsätze anhand eines Gesetzes eines anderen Bundeslandes formuliert. Das übernehmen wir jetzt bei erster sich bietender Gelegenheit in die bayerische Gesetzgebung; denn wir respektieren selbstverständlich diese Rechtsprechung. Auch in der praktischen Anwendung und der fortlaufenden gesetzgeberischen Evaluation der Vorschriften des PAG, des Polizeiorganisationsgesetzes und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes wurden in einigen Normen Klarstellungs- oder systematische Präzisierungsbedarfe sowie Verbesserungsmöglichkeiten festgestellt. Ich will nur einige Stichpunkte nennen. Dazu gehören die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Übermittlung von Bildmaterial von an gefährdeten Objekten angebrachten Kameras, die Präzisierung der Durchführung von Verkehrskontrollen durch die Wasserschutzpolizei, die Erweiterung der Anordnung eines Platzverweises auf Polizeieinsätze zu deren Absicherung vor Gaffern und Störenfrieden, was wir leider auch immer wieder beobachten müssen, die Erweiterung der Anordnung einer Meldeauflage bei Vorliegen einer konkreten Gefahr unabhängig von bestimmten Rechtsgütern sowie eine Klarstellung hinsichtlich der Begrifflichkeit von Aufnahme und Aufzeichnung. Vor allen Dingen für das Thema "Kameras an gefährdeten Orten" will ich anmerken: Mit der Rechtsgrundlage für die Verpflichtung von Betreibern von Kameras an gefährdeten Orten – das können Bahnhöfe sein, das können Flughäfen sein, das können Kraftwerke sein usw. – wollen wir für die Übermittlung von Bildmaterial eine saubere Rechtsgrundlage schaffen. Etwa bei kritischen Fußballspielen: Damit, wie man mit der Sicherheit im Stadium umgeht, beschäftigt sich heute das Bundesverfassungsgericht wegen dieser Bremer Regelung, dort Gebühren zu erheben. Um also rechtzeitig überall dafür zu sorgen, dass in Stadien Sicherheit gewährleistet wird, muss klar sein, wie mit dem Bildmaterial von Kameras umgegangen werden kann, das nicht von Polizeikameras aufgenommen wird, das aber für die polizeilichen Einsätze sehr sinnvoll und gut ist. Es macht ja keinen Sinn, wenn zum Beispiel schon das Fußballstadion selbst eigene Kameras hat oder wenn an einer anderen Stelle die Stadt schon zur Überwachung eines bestimmten Platzes Kameras installiert hat, dass der Staat dann noch mal extra Kameras installiert. Sondern es muss unter klaren Voraussetzungen – nämlich den Voraussetzungen, die gelten würden, wenn der Staat selber Kameras installieren würde – möglich sein, dass an solchen Plätzen dann natürlich auch auf die Bilder schon vorhandener Kameras zurückgegriffen werden darf. In den entsprechenden Datenschutzgesetzen ist ja klar geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, nämlich besonders gefährdete Orte, Orte, wo besonders häufig Kriminalität stattfindet und dergleichen. Wir sparen uns damit den Aufwand und die Kosten für den Aufbau zusätzlicher Kameras. Deshalb soll das auch nur punktuell und bei Bedarf, je nach Gefährdungsbeurteilung, erfolgen. Wir wollen keine flächendeckende Überwachung, nirgends, aber wir wollen dort, wo es notwendig ist, bestmöglich für die Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger arbeiten. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Im Ergebnis stärken wir dadurch das Ziel des PAG, nämlich eine effektive Gefahrenabwehr sowie vor allen Dingen auch die Verhütung und Unterbindung von Straftaten. Dies ist uns – das will ich an dieser Stelle noch mal unterstreichen – besonders wichtig. Polizeiarbeit besteht nicht nur darin, immer im Nachhinein, wenn eine Straftat stattgefunden hat, Täter zu ermitteln und dingfest zu machen. Das ist natürlich auch wichtig. Noch besser ist es, wenn es uns gelingt, im Vorfeld bereits so präventiv tätig zu sein, dass wir geplante Straftaten schon in der Planungs- oder Vorbereitungsphase erkennen können, stoppen können, dass wir verhindern können, dass sie überhaupt stattfinden; denn das ist gleichzeitig der allerbeste Opferschutz. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Daran wollen wir weiter arbeiten. Deshalb muss die bayerische Polizei auch künftig personell, finanziell, technisch und eben auch rechtlich in der Lage sein, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und potenzielle Opfer zu schützen. Mit diesem Gesetzentwurf bewegen wir uns weiter in diese Richtung. Der Gesetzentwurf enthält neben dem Polizei- und Sicherheitsrecht auch noch kleinere Änderungen, etwa betreffend die Zuständigkeitsverteilung im Bereich des Verkehrs- sowie des Jagdrechts, auf die ich hier aber aus zeitlichen Gründen nicht näher eingehen kann. Am vergangenen Montag hat der Haushaltsausschuss den Haushalt auch für die Polizei beraten und mit einer ordentlichen Finanzausstattung versehen – ich hoffe, dass das die Zustimmung des gesamten Hohen Hauses findet –, und heute behandeln wir die weiteren rechtlichen Grundlagen für die Polizei. Wenn wir diese beiden Wege weitergehen, dann bin ich sicher, dass wir es schaffen, Bayern auch in Zukunft zum sichersten Land in Deutschland zu machen. Ich danke für Ihre Unterstützung dabei. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister Herrmann. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Graupner für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
